Abschnitte 304 und 305 sowie der Beginn von 308 können diskriminierend wirken. Der erworbene Bildungsabschluss korreliert sehr stark mit sozialem Status und sozialer Herkunft. Sozialer Status, soziale Herkunft und Bildungsstand bieten eine leider zu wenig wahrgenommene Diskriminierungsbasis, wie von der AG Vielfalt aufgegriffen und im Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin von uns verankert. Der Text kann so verstanden werden, dass Menschen mit niedrigerem Bildungsabschluss weniger "Potentiale und Interessen entwickeln" könnten, weniger fähig zu "Eigenverantwortung und Selbstbestimmung" sowie "offen für neue Erkenntnisse und Erfahrungen" seien. Dabei kann schlechte Bildung genau das Gegenteil bewirken. Der Text wird somit den 70% mit Haupt- oder Realschulabschluss nicht gerecht und kann diskriminierent und zurückweisend wirken.
Abschnitt 308: "wichtigste Grundlage": Gemäß vieler Studien sind ein reiches Elternhaus, das Mannsein und weiße Hautfarbe wichtiger als Bildung für gute Entwicklungschancen im ökonomischen Sinne. So wie viele Frauen trotz besserer Bildung die schlechteren Jobs haben als Männer, so trifft dies auch auf die soziale Herkunft zu ("Kapital und Habitus" Bourdieu). Ein reiches, gebildetes Elternhaus ist zudem wichtig(st)e Bedingung für "gute Bildung".
Unabhängig davon ist ein Bildungssystem nicht wünschenswert, das in der Schaffung verwertbaren Humankapitals seine Hauptaufgabe sieht. Nicht "die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes" sollte Ziel guter Bildung sein, sondern Menschen, die zu einem guten Leben in einer lebenswerten Gesellschaft und Umwelt befähigt sind und mit zukünftigen Problemen umgehen können. Wirtschaft ist dabei "nur" ein wichtiger Teil.
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