Veranstaltung: | 45. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | GSP-F Fortschritt gestalten |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Bundesdeligiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 21.11.2020 |
Eingereicht: | 22.11.2020, 12:48 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Kapitel 3: Fortschritt gestalten
Beschlusstext
Kapitel 3: Fortschritt gestalten
Wissenschaft und Forschung
(138) Im Zentrum allen Fortschritts steht der Mensch in seiner Würde und Freiheit. Der
wissenschaftliche, technologische und gesellschaftliche Wandel muss so gestaltet werden,
dass er Mensch und Umwelt nützt.
Wissenschaft und Forschung
(139) Freie Wissenschaft und freie Forschung schaffen Zukunft, indem sie einen
unverzichtbaren Beitrag zur vernunftgeleiteten Verständigung der Menschheit über gemeinsame
Herausforderungen leisten. Vielfalt an Wissen und Zugängen ermöglicht zukunftstaugliche
Lösungen bei Krisen. Frei denken und experimentieren, auch ohne unmittelbaren
Verwertungszweck, ist Basis für neue Ideen und Kreativität. Forschungs- und Erfindungsgeist
helfen, Transformationen zu gestalten. Sie können nur in Freiheit gedeihen und genießen zu
Recht besonderen Schutz, nicht zuletzt vor staatlichen Eingriffen. Forschung ist offen für
die Beteiligung der Gesellschaft im Sinne einer Bürger*innen-Wissenschaft (Citizen Science).
(140) Forschungsergebnisse auf der Basis von freiem Denken und Experimentieren sind zunächst
Möglichkeiten – mit Vor- und Nachteilen. Sie bieten gesellschaftliche Chancen, tragen aber
auch das Risiko, missbraucht zu werden. Demokratische Politik schützt die Unabhängigkeit und
Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Das beinhaltet die Freiheit, an bestimmten
Entwichlungen nicht weiterzuarbeiten, wenn sie gegen ethische Grundprinzipien verstoßen.
Politik gestaltet nach dem Vorsorgeprinzip und am Gemeinwohl orientiert Leitplanken für die
Nutzung und Anwendung. Die zivile Ausrichtung von Wissenschaft ist zentral.
(141) Mithilfe der Wissenschaft kann unsere Gesellschaft die vor uns liegenden
Herausforderungen in Angriff nehmen, wie etwa die Wasserknappheit oder die Klimakrise.
Wissenschaftlich-technologischer Fortschritt hat menschliches Leben fundamental verbessert.
Er hat aber auch zu vielen globalen Krisen beigetragen und ist zugleich ein Weg, sie zu
lösen.
(142) Um qualifiziert abwägen und entscheiden zu können, braucht es Forschung. Forschung an
Technologien braucht auch die Forschung zu ihren Risiken und Auswirkungen. Ethische Fragen
müssen in der Wissenschaft und mit der Gesellschaft diskutiert und demokratisch verhandelt
werden. Gute Politik orientiert sich an nachprüfbaren Fakten und wissenschaftlichen
Erkenntnissen. Wissenschaft kann Politik jedoch nicht ersetzen.
(143) Gerade die freie, auf Neugier und Erkenntnis gerichtete Grundlagenforschung ist neben
der Anwendungsforschung zur Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen
ausreichend abzusichern. Wir brauchen eine Vielzahl von Alternativen und können angesichts
der vielfältigen Krisen in der Welt keine Möglichkeit, sie zu bewältigen, von vornherein
ausschließen. Entsprechend brauchen wir mehr und strukturell gut ausfinanzierte
Grundlagenforschung innerhalb eines starken, weltoffenen und global vernetzten europäischen
Forschungs- und Hochschulraums, der Freiheit und Unabhängigkeit sichert.
(144) Grundlage für das gesellschaftliche Vertrauen in Wissenschaft sind hohe Standards
wissenschaftlicher Arbeit sowie ein Grundwissen über wissenschaftliche Herangehensweisen.
Die Etablierung methodischer Standards und Überprüfung wissenschaftlicher Ergebnisse obliegt
der Gemeinschaft der Wissenschaftler*innen. Forschung muss sich immer auch kritisch
reflektieren, in allen Disziplinen Machtverhältnisse hinterfragen und vielfältig in der Wahl
von Methoden, Theorien und Arbeitsweisen sein. Darüber hinaus sind der freie
Informationsaustausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft, die Überprüfbarkeit von
Interessenskonflikten sowie der öffentliche Zugang zu Forschungsergebnissen und
Datengrundlagen Grundprinzipien einer demokratischen Wissenschaft. Öffentliche Regulierung,
beispielsweise der Zulassung neuartiger Technologien oder Präparate, legitimiert sich durch
demokratische Prozesse.
(145) Eine freie, auskömmlich öffentlich finanzierte Wissenschaft muss auch der Gesellschaft
mit Offenheit gegenübertreten. Deswegen braucht es Transparenz darüber, wie Forschung
finanziert wird, welche Projekte und Themen beforscht werden. Forschungsförderung zielt auf
Erkenntnisgewinn. Öffentlich finanzierte Forschungsergebnisse müssen der Gesellschaft im
Sinne der Open Science zugänglich gemacht werden.
(146) Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind als unabhängige öffentliche Einrichtungen
auch für das Entstehen sozialer und technologischer Innovationen unabdingbar. Das
funktioniert nur mit einer auskömmlichen Grundfinanzierung der Wissenschaft, die eine
Unabhängigkeit von Drittmittelfinanzierung und somit freie Bildung und Forschung aus
Neugierde ermöglicht. Die Verzahnung von Lehre, Wissenschaft und Gesellschaft sichert ihren
Bildungsauftrag, der sich am Gemeinwohl orientiert.
(147) Hochschulen waren und sind ein Ort der kritischen Selbstreflexion unserer
Gesellschaft. Wissenschaft analysiert gesellschaftliche Veränderungen, erkennt frühzeitig
politische Umbrüche und diskutiert sie. In einer komplexer werdenden Welt gewinnen Geistes-
und Sozialwissenschaften sowie ihre interdisziplinäre Verzahnung mit den Ingenieurs- und
Naturwissenschaften an Bedeutung, ebenso plurale Ansätze innerhalb der Disziplinen.
(148) Wissenschaftler*innen und Studierende brauchen zeitliche und inhaltliche Freiräume, um
aus dem Studium mehr mitzunehmen als nur berufsbezogenes Wissen. Bildung dient zuallererst
der menschlichen Entfaltung. Das Studium soll frei, partizipativ und grundsätzlich für alle
gebührenfrei sein. Studieren muss unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Lebenslagen
sowie unabhängig von sozialer und geographischer Herkunft möglich sein. Das Studium muss
diskriminierungsfrei, familien- und gendergerecht sein. Nachhaltig finanzierte
Studierendenwerke sichern ein hürdenfreies Studium. Forschung braucht Vielfalt an Talenten.
(148-2) Personengruppen und Perspektiven, die bislang im Wissenschaftssystem
unterrepräsentiert sind, sollen gezielt eingebunden und gefördert werden. Eine demokratische
Hochschulkultur braucht eine starke Selbstverwaltung und die gleichberechtigte Teilhabe und
Mitbestimmung aller Statusgruppen. Dafür bedarf es verfasster Studierendenschaften und einer
ausgeglichenen Besetzung aller Hochschulgremien. Sozial verträgliche Arbeitsbedingungen und
verlässliche Beschäftigung sind die Grundlage, damit (Nachwuchs-)Wissenschaftler*innen frei
und ohne Selbstausbeutung forschen und lehren können.
(149 neu) Die Menschheit gewinnt durch Raumfahrt Erkenntnisse über die fundamentalen Fragen
des Universums und unseren Planeten, mehr Verständnis für globale Probleme sowie
technologische Innovationen. Daher soll Europa den Zukunftssektor Raumfahrt stärken,
internationale Wissenschaftkooperationen vorantreiben, seinen unabhängigen Zugang zum All
erhalten und am Astronaut*innen-Programm festhalten. Der Weltraum darf ausschließlich
friedlich und zum gemeinsamen Wohle der Menschheit erkundet und genutzt werden. Dazu bedarf
es eines neuen internationalen Rechtsrahmens, der auch private Akteure klarer regulieren
muss.
Bioethik
(149) Im medizinischen Bereich stellen sich ethische Fragen nach den Grenzen des Handelns
ganz besonders. Vor allem dort, wo durch Veränderungen des Erbguts auch das Leben künftiger
Generationen betroffen ist. Eingriffe in die menschliche Keimbahn müssen ausgeschlossen und
der strenge Embryonenschutz, der bereits eine Selektion von Embryonen ausschließt, muss
beibehalten werden.
(150) In der Medizin braucht es eine vorausschauende Ethik mit klaren Kriterien:
Menschenwürde, Freiheit und Selbstbestimmung sowie Verantwortung gegenüber den nachfolgenden
Generationen. Vorausschauend können zum Beispiel Moratorien sein, um ethische Grenzfragen
genauer beurteilen sowie Risiken, Gefahren und Auswirkungen auf künftige Generationen
exakter abschätzen zu können oder Forschungen auch gar nicht durchzuführen. Das Klonen von
Menschen ist auszuschließen. Tierversuche müssen konsequent reduziert und überflüssig
gemacht werden.
(151) Menschen sollen selbstbestimmt Entscheidungen über ihren Körper und ihr Leben treffen
können. Voraussetzung dafür ist eine umfassende Information, damit Vor- und Nachteile
abgewogen werden können.
(152) Reproduktionsmedizin kann die Möglichkeiten zur selbstbestimmten Elternschaft,
insbesondere für kinderlose, für queere, inter und trans Personen mit Kinderwunsch,
erweitern. Neue Möglichkeiten erfordern Abwägungen, welche Methoden medizinisch und ethisch
vertretbar sind. Die Reproduktionsmedizin hat Grenzen, wo sie die Gesundheit der Betroffenen
oder Dritter schädigt. Der Zugang muss diskriminierungsfrei sein. Frauen, aber auch inter
und trans Personen, müssen frei von patriarchaler Bevormundung und ökonomischem Druck
entscheiden können, ob und welche Möglichkeiten sie in Anspruch nehmen. Alle Kinder
benötigen einen klaren Rechtsstatus. Das Persönlichkeitsrecht auf Wissen der eigenen
Abstammung muss für alle Kinder gewahrt werden.
(153)
In Medizin und biotechnologischen Anwendungen konnten durch die Gentechnik wichtige
Fortschritte erzielt werden, während im Agrarbereich ihre Anwendung zu neuen Problemen
geführt hat. Wie bei jeder Technologie muss der politische Kompass zum Umgang mit alten wie
neuen gentechnischen Verfahren sein, einerseits die Freiheit der Forschung zu gewährleisten
und andererseits bei der Anwendung Gefahren für Mensch und Umwelt auszuschließen. Nicht die
Technologie, sondern ihre Chancen, Risiken und Folgen stehen im Zentrum. Es gilt daher, an
einem strengen Zulassungsverfahren und am europäisch verankerten Vorsorgeprinzip
festzuhalten. Dazu bleiben Risikoprüfungen auf umfassender wissenschaftlicher Basis und eine
Regulierung nötig, die unkontrollierbare Verbreitung ausschließen und über eine verbindliche
Kennzeichnung die gentechnikfreie Produktion und die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen
schützen. Entsprechend braucht es eine Stärkung der Risiko- und Nachweisforschung. Gerade im
Agrarbereich soll die Forschung zu alternativen Ansätzen, die auf traditionelle und
ökologische Züchtungsverfahren setzen, gestärkt werden.
Digitalisierung
(154) Die transformative Kraft der Digitalisierung ist ein großes gesellschaftliches
Versprechen. Sie ermöglicht Schlüsseltechnologien, die Wissenschaft voranbringen, Ressourcen
einsparen, das Gesundheitssystem unterstützen und den Verkehr effizienter lenken. Politik
hat die Aufgabe, die digitale Zukunft durch wertegeleitete Regulierung, Anreize und gezielte
Förderung so zu gestalten, dass sie unseren gesellschaftlichen Werten und Rechten
entspricht. Ziel dabei ist es, Grundrechte zu verteidigen, die sozial-ökologische
Transformation voranzutreiben, den sozialen Zusammenhalt und die demokratische, kulturelle,
materielle und barrierefreie Teilhabe möglichst aller Menschen zu gewährleisten,
insbesondere im Sinne nachfolgender Generationen. Digitalisierung ist konsequent an
Nachhaltigkeit auszurichten und so zu gestalten, dass sie Freiheit und Selbstbestimmung
stärkt statt sie einzugrenzen. Voraussetzung dafür ist, die offene und demokratische
Diskussionskultur auch online zu wahren, eine zunehmende Militarisierung ziviler
Infrastrukturen zu verhindern und einem nur von wirtschaftlichen Interessen dominierten
Internet entgegenzutreten. Eine selbstbestimmte digitale Zukunft ist nur möglich durch den
Aufbau notwendiger Expertise und deren Sicherung in einer engen europäischen und
internationalen Kooperation von Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlichen Stellen und
Zivilgesellschaft.
(155) Ein Mensch ohne Privatsphäre ist niemals frei. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und
Nichtdiskriminierung bei der Verarbeitung von Daten sind sicherzustellen, sowohl beim Staat
als auch privaten Akteuren. Daten- und Menschenrechtsschutz, die informationelle
Selbstbestimmung, die informationstechnische Integrität und Sicherheit gilt es, entschlossen
zu verteidigen und auszubauen. Die Verantwortung dafür darf nicht allein auf das Individuum
abgeschoben werden. Entsprechend sind kollektive Schutz- und Abwehrrechte sowie die digitale
Souveränität zu stärken. Digitale Angebote anonym nutzen zu können, erfüllt eine wichtige
Schutzfunktion und ist zugleich Ausdruck digitaler Freiheit und Selbstbestimmung,
insbesondere für vulnerable Gruppen.
(156) Offenheit muss ein Leitprinzip für den digitalen Wandel sein. Die Verfügbarkeit von
Daten ist durch europäische, datenschutzkonforme, dezentrale und kooperative Datenökosysteme
zu ermöglichen und zu fördern. Sie sind beispielsweise Grundlage für intelligente Medizin,
vernetzte Mobilität und eine diverse Digitalwirtschaft. Übermäßige Datenmacht und sich
selbst verstärkende Datenmonopole sind zu verhindern und aufzubrechen. Offene Daten, offene
Software, offene Standards und offene Schnittstellen müssen politisch gefördert werden und
Standard sein, wenn öffentliche Gelder aufgewendet werden.
(157) Jeder Mensch hat ein Recht, sich frei zu informieren und zu kommunizieren, sowie auf
einen offenen und schnellen Zugang zum Internet. Statt digitaler Schranken entlang
nationaler Grenzen, muss der online-gestützte grenzüberschreitende Austausch gewährleistet
werden. Die digitale Transformation kann allen Individuen mehr Macht verleihen. Große Teile
gesellschaftlicher Willensbildung und der dafür notwendigen Debatten spielen sich inzwischen
digital ab, einhergehend mit weitaus größeren Beteiligungsmöglichkeiten. Diese Potentiale
müssen besser für demokratische Prozesse nutzbar gemacht und vor Manipulationen und
Desinformation geschützt werden. Aufgrund niedrigschwelliger Eingriffsmöglichkeiten für
Unternehmen und staatliche Stellen, benötigen digitale Räume einen besonderen Schutz.
(158) Übermäßige Datenmacht und Datenmonopole gilt es zu verhindern und aufzubrechen.
Unternehmen und Behörden, die über viele Daten verfügen, müssen ihre Daten außerhalb von
B2B- oder Industrieplattformen der Allgemeinheit anonymisiert zur Verfügung stellen. Open
Source, Open Data und höchste Daten- und Verbraucher*innen-Schutz-Standards sind die
europäische Antwort, um einer unkontrollierten Datenmacht von Staaten wie von Unternehmen
entgegenzuwirken.
(159) Datenverarbeitende und selbstlernende Systeme haben das Potential, neues Wissen zu
generieren und so nachhaltigeres Handeln zu ermöglichen. Sie greifen aber auch teils direkt
in die Lebenswelt der Menschen ein und treffen eigene Entscheidungen. Deshalb braucht es für
diese Systeme klare, abgestufte Regeln zur Nachvollziehbarkeit, zum Datenschutz und zur
Datenqualität um Kontrolle und Haftung zu ermöglichen.
(160) Ethisch-normative Prinzipien dürfen nur von Menschen aufgestellt werden.
Automatisierte Entscheidungen müssen von natürlichen oder juristischen Personen verantwortet
werden. Entscheidungen über Leben und Tod dürfen nur von Menschen getroffen werden, nicht
von Maschinen und Algorithmen.Algorithmen können dabei helfen, Entscheidungen ohne
Vorurteile zu treffen. Es braucht gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen, damit sie
bestehende Vorurteile nicht verstärken sondern aktiv zu deren Abbau beitragen.
(160a) Digitalisierung verändert die Prozesse in den Unternehmen. Das hat Auswirkungen auf
die Arbeit im Betrieb, auf Tätigkeitsinhalte, Qualifikationsanforderungen und
Arbeitsorganisation der Beschäftigten. Es gilt die Potenziale für gute Arbeit zu nutzen,
indem die Mitbestimmung gestärkt wird. Ziel ist, die Digitalisierung sozial zu gestalten,
damit die Wirtschaft und auch die Beschäftigten davon profitieren.
(161) Frauen sollen die digitale Welt gleichberechtigt mitgestalten.. Diversität ist
entscheidend für Innovation und Fairness. Es gilt, geschlechtsspezifische Stereotype sowie
von männlichen Erwerbsmodellen dominierte Machtstrukturen und Arbeitsformen in den
Digitalunternehmen aufzubrechen, damit Frauen sich deutlich stärker in der Digitalwirtschaft
etablieren und Vorbilder sein können. Dabei spielt auch das Bildungssystem eine
entscheidende Rolle.
(162) Kinder, Heranwachsende, benachteiligte und verletzliche Menschen benötigen in der
digitalen Welt speziellen Schutz. Ihre selbstbestimmte Teilhabe an der digitalen Welt ist zu
fördern und ihr Zugang zu elementaren digitalen Gütern und Dienstleistungen zu
gewährleisten.
(163) In einer global verflochtenen Welt ermöglichen technologische Offenheit und
Kooperation Fortschritt für das Gemeinwohl. Damit sich Europas Bürger*innen in dieser Welt
mündig, aufgeklärt und damit selbstbestimmt bewegen können, braucht es eine größere
technologische Souveränität der Europäischen Union, basierend auf hohen Standards der
Sicherheit, der Resilienz und des Datenschutzes. Dies ist der Gegenentwurf sowohl zum
ungezähmten Datenkapitalismus als auch zu autoritär gelenkter staatlicher Überwachung.
. In einer Wertesystemkonkurrenz zwischen einem regulierten kapitalistischen und einem
autoritär gelenkten Fortschritt geht es um eine größere technologische Souveränität Europas,
damit sich Europas Bürger*innen auch in einer technisierten Welt mündig, aufgeklärt und
damit selbstbestimmt bewegen können. Das gilt insbesondere für die kritische Infrastruktur.
Zentrale Technologien soll Europa mit seinen Werten mitgestalten. Es braucht daher eine
starke europäische Vernetzung von Spitzenforscher*innen, damit Europa nicht von wesentlichen
Zukunftstechnologien abgehängt wird. Digitales Aufrüsten und die Militarisierung ziviler
Infrastrukturen muss durch ein entschlossenes internationales Vorgehen verhindert werden.
(164) Der Innovationsstandort Europa soll im globalen Kontext gestärkt und ausreichend
finanziert werden. Das umfasst die stärkere Förderung offener Hard- und Software sowie
offener Standards. Dem Gedanken der Demokratie widersprechen Akkumulationen von Märkten, aus
denen weltweit agierende Konzerne hervorgehen, die mächtiger sind als Staaten.
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