Durch die Pränataldiagnostik ist es bereits heute möglich, Schwangerschaften aufgrund bestimmter Eigenschaften oder Vorerkrankungen des Embryos abzubrechen. Eine Ausweitung der bisherigen genetischen Indikation ist abzulehnen. Gesetzeslage ist im Embryonenschutzgesetz (ESchG § 3) das Verbot der Geschlechtswahl.
| Antrag: | Kapitel 3: Fortschritt gestalten |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 05.09.2020) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Angelegt: | 01.10.2020, 18:04 |

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