- Es ist richtig, die Entwicklung von Systemen und Anwendungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten nicht dem freien Markt zu überlassen. Wir wollen aber keine Patientenakte und kein digitales Gesundheitsnetz unter staatlicher Einflussnahme. Das würde der Akzeptanz der Akte und des Netzes großen Schaden zufügen. Stattdessen wollen wir die bestehende öffentliche Kontrolle beibehalten. Aktuell werden die grundsätzlichen Anforderungen an Datenschutz, Sicherheit und Funktionsumfang von der öffentlich finanzierten und öffentlich kontrollierten gematik festgelegt. Damit unterliegen Akte und Netz gesetzlich festgelegten Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit.
- Die informationelle Selbstbestimmung der Patient*innen muss im Vordergrund der Digitalisierung stehen. Gesundheitsdaten müssen daher nicht nur jederzeit zugänglich sein, sondern darüber hinaus auch aktiv von den Patient*innen verwaltet werden können.
Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Maria Klein-Schmeink (KV Münster) und 21 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 45%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 29.09.2020, 14:04 |
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