Es muss der Anspruch von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sein, tatsächlich alle Veranstaltungen barrierefrei durchzuführen. Dies sollten wir nicht von vorneherein relativieren und zumindest auf Bundesebene, für die das Vielfalts-Statut zunächst gilt, sollten wir dies keinesfalls tun.
Uns ist klar, manch kleiner Ortsverband im ländlichen Bereich hat Schwierigkeiten Barrierefreiheit einzuhalten, wenn die gesellschaftlichen Gegebenheiten dies unmöglich machen oder erschweren. Barrierefreiheit im vollen Sinne - Angebot von Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher*innen, leichte Sprache, volle Zugänglichkeit - ist nicht immer leicht zu organisieren und erfordert zum Teil einen erhöhten Aufwand. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass Barrierefreiheit eher die Ausnahme und nicht die Regel ist.
Seit 2014 existiert ein Leitfaden für Inklusion bei Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der regelmäßig überarbeitet wird. Der Leitfaden bietet sich an hier zu regeln, wie Barrierefreiheit bereits im Vorfeld sichergestellt wird. Dazu gehört zum Beispiel, dass bei der Einladung für Veranstaltungen auf Barrierefreiheit hingewiesen wird und mögliche Bedarfe abgefragt werden.
Kommentare