Der zu streichende Satz wiederholt nur den griffigeren Einleitungssatz. Dafür sollte aber auch zur Sprache kommen, dass bestimmte Formen der Tierhaltung eine wichtige ökologische Funktion haben und sowohl für den ökologischen Landbau wie für die Landschaftspflege essentiell sind. Die (Weide-)Haltung von Wiederkäuern (Rinder, Schafe, Ziegen) erschließt Grünland als zusätzliche Quelle für die menschliche Ernährung. Naturnahes Grünland (Dauergrünland) wiederum ist eines der wertvollsten Habitate für Insekten, Vögel und Säugetiere. Insbesondere Schafe und Ziegen haben eine wichtige Funktion in der Landschaftspflege. Sie bedürfen besonderer Förderung. Der Mist von Weidetieren ist ein wesentlicher Faktor für den Humusaufbau im Boden. Weidehaltung ist die einzige wirklich artgemäße und ökologisch förderliche Tierhaltungsform.
Antrag: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | BAG Ökologie (dort beschlossen am: 03.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.L-01-105 |
Eingereicht: | 03.10.2020, 16:18 |
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