Baden Württemberg hat ein Nichtraucherschutzgesetz mit sehr vielen Ausnahmeregelungen. In Anbetracht der Risiken und Gefahren durch das Rauchen ist dies nicht akzeptabel und muß geändert werden.
Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
---|---|
Antragsteller*in: | Christa Tast (KV Stuttgart) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 25%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.Z-01-401 |
Eingereicht: | 02.10.2020, 19:18 |
Kommentare