Getrennterziehende Elternteile kommen im Entwurf nicht vor. Es gibt aber nicht nur alleinerziehende Elternteile, sondern zunehmend auch getrennte Elternteile, die sich die Erziehungsarbeit teilen. Dies sollte im Sinne eines Gender Mainstreamings der Familienarbeit undbedingt im Grundsatzprogramm berücksichtigt werden.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Reiner Neumann (KV Duisburg) und 36 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 27%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 24.09.2020, 22:18 |
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