Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) setzt wesentliche Teile der Allgemeinen Menschenrechte um. Seit Längerem erodiert das finanzielle Fundament des bestehenden Sozialsystems. In der Folge sind Sozialleistungen substanziell abgebaut worden. Dieser Entwicklung wirkt das BGE entgegen, indem es umfangreiche Sozialleistungen zusammenfasst (Subsidiarität). Darüber hinausgehend bleiben geltende Ansprüche gewährleistet. Während die gesetzlichen Sozialabgaben nur auf Arbeitnehmereinkommen erhoben werden, greift die Finanzierung des hier spezifizierten BGE auf das gesamte Bruttoinlandprodukt (BIP) zurück. Die Wirkung des BGE führt zu einer entsprechenden deutlichen Senkung der Sozialabgaben.
Die Höhe des BGE orientiert sich an den gesamten Sozialausgaben vor der Hartz-IV-Reform und wird dem entsprechend auf ein Drittel des BIP festgesetzt. Pro Person und Monat sind dies 1.100 EUR, Stand 2018. Dem nicht wohnungsbezogenen Teil des BGE werden 75 Prozent zugeordnet, also 825 EUR. Dieser Teil soll durch Lohn- und Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer getragen werden. Sie besteuern das Volkseinkommen, das drei Viertel des BIP ausmacht. Damit beträgt der durchschnittliche Steuersatz dieser Ertragssteuern 33 Prozent. Bei progressiver Ausgestaltung der Steuer liegt der Steuersatz für kleinere Einkommen tiefer, für größere höher. Steuerfreibeträge entfallen. Dieser durchschnittliche Steuersatz liegt deutlich tiefer als bei vergleichbaren anderen bekannten Modellen eines Grundeigentums. Das verstärkt den Anreiz zum Arbeiten. Ohnehin motiviert ein BGE zu zusätzlicher Erwerbsarbeit, ganz im Gegensatz zum Hartz-IV-System, das zusätzliches Einkommen weitgehend abschöpft.
Im nicht wohnungsbezogenen BGE von 825 EUR wird ein Beitrag zu einer Bürger*innen-Krankenversicherung von 135 EUR veranschlagt. Die Finanzierung dieser Krankenversicherung soll aus dem Aufkommen aus Steuern auf Alkohol, Tabak, Zucker, Mineralöl vervollständigt werden.
Im Rahmen dieses BGE ist ein persönliches Mindestwohneigentum mit einem monatlichen Mietäquivalent von 275 EUR vorgesehen. Das entspricht einem Zwölftel BIP pro Person und Monat. Bei Erreichung der Volljährigkeit erhält jede Bürgerin und jeder Bürger ein mündel- und pfändungssicheres Existenzvermögen von 86.000 EUR. Dieser Wert folgt aus einer Modellrechnung für 2018, die vom Bundesdurchschnitt der Baukosten und Kaltmieten ausgeht. Für Großstädte ergibt sich eine kleinere Wohnfläche als für den ländlichen Raum. Im ländlichen Raum würde eine Entscheidung für eine kleinere Wohnfläche den Aufwand für notwendige Fahrtkosten kompensieren.
Das Existenzvermögen kann zunächst in einem noch zu bildenden Staatsfond angelegt werden. Ein Staatsfonds, beispielsweise nach norwegischem Vorbild, wirft langfristig eine sichere Rendite ab, mit der die Mieten während der Ausbildungsphase bezahlt werden können. Bei biografisch passender Gelegenheit lässt sich das Existenzvermögen dem Fonds wieder entnehmen und in Mindestwohneigentum umwandeln. Mit dieser Vorgehensweise entgehen wir der Mietspekulation und der Nullzinspolitik der EZB. Der Aufbau dieses individuellen Existenzvermögens wird ein bis zwei Generationen dauern. Solange Existenzvermögen oder bereits vorhandenes Wohneigentum nicht zur Verfügung stehen, ergänzt das Wohngeld das BGE.
Die Finanzierung des Existenzvermögens auf der Basis von Vermögensteuer und Erbschaftsteuer bedeutet eine Umverteilung von Vermögen und wirkt der gegenwärtig exponentiell ansteigenden Vermögenskonzentration entgegen. Nach den Überlegungen von Thomas Piketty lässt sich das gesamte Volksvermögen als Vielfaches des BIP abschätzen. Wenn wir für Deutschland den Faktor 3 unterstellen, beträgt das gesamte Volksvermögen geschätzt 13.000 Mrd. EUR. (Eine Statistik, die alle Vermögen erfasst, wird in Deutschland vom Bundesfinanzministerium seit vielen Jahren abgelehnt!) Eine Vermögensteuer von 1 Prozent bei einem Freibetrag von 1 Mio. EUR pro Person wird 70 bis 80 Mrd. EUR pro Jahr ergeben, die zum Aufbau des Existenzvermögens im BGE nötig sind. Dazu käme noch die Erbschaftsteuer.
Die Struktur eines solchen BGE ließe sich in allen andern Staaten dieses Globus nach notwendigen länderspezifischen Adaptionen einführen. Die Corona-Krise zeigt, dass ein BGE ein Land stabiler macht gegen externe Schocks.
Bei der Entscheidung über das bedingungslose Grundeinkommen geht es letzten Endes um das Menschenbild der Bündnisgrünen. Misstrauen wir den Menschen, oder haben wir Vertrauen in die Menschen?
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