Es ist möglich, dass bei der BDK alle Anträge und Änderungsanträge, die auf ein generelles Grundeinkommen abzielen, nach dem Willen des BuVo abgelehnt werden. Der vorliegende Änderungsantrag stellt eine Kompromissformel dar. Es wird auf die Formulierung verzichtet, dass ein Grundeinkommen bedingungslos gewährt werden soll. Andererseits wird das Grundeinkommen für alle als ein Ziel definiert, zu dem die Garantiesicherung hinführt. Dabei wird der gestrichene Satz, der so banal auch in jedem anderen Parteiprogramm in Deuschland stehen könnte und nicht für die Grünen steht, ersetzt durch eine Formulierung, die klar macht, dass weder ein Grundeinkommen noch die Garantiesicherung eine eigene Erwerbstätigkeit in irgendeiner Weise tangiert. Die Sozialleistungen sollen ja gerade nicht gekürzt werden, wenn jemand tätig wird und einen eigenen Verdienst nachweisen kann. Das Grundeinkommen wird auf diese Weise von dem Geruch befreit, für viele eine bequeme Hängematte zu sein.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, darauf zu verweisen, dass die Garantie eines Grundeinkommen nichts aussagt über dessen Höhe, die natürlich für jede betroffene Bevölkerunsgruppe (Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Erwerbstätige, Arbeitslose und Rentner) auch unterschiedlich sein kann. Das wird letzlich der Gesetzgeber entscheiden.
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