1) Andere Finanzdienstleister (z.B. Zahlungsabwickler wie Wirecard) sollten hier auch erwähnt werden, weil Finanzunternehmen, die bspw. nicht explizit als Bank auftreten, nicht sinnvoll und umfassend von staatlichen Aufsichtsbehörden (BaFin) kontrolliert werden. 2) Neben "glasklaren Regeln" müssen auch Zuständigkeiten eindeutig definiert sein und Kompetenzen in der staatlichen Aufsicht gebündelt werden. Bei der Bilanzfälschung von Wirecard waren bei der BaFin kaum Kompetenzen und Zugriffsrechte vorhanden. Konkret wurde der Fall Wirecard von der BaFin an die privatrechtliche Prüfstelle für Rechnungslegung gegeben und dort nur von einem (!) Mitarbeiter bearbeitet.
Antrag: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | BAG Wirtschaft und Finanzen (dort beschlossen am: 27.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 07.10.2020, 09:43 |
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