Abschnitte 304 und 305 sowie der Beginn von 308 können diskriminierend wirken. Der erworbene Bildungsabschluss korreliert sehr stark mit sozialem Status und sozialer Herkunft. Sozialer Status, soziale Herkunft und Bildungsstand bieten eine leider zu wenig wahrgenommene Diskriminierungsbasis, wie von der AG Vielfalt aufgegriffen und im Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin von uns verankert. Der Text kann so verstanden werden, dass Menschen mit niedrigerem Bildungsabschluss weniger "Potentiale und Interessen entwickeln" könnten, weniger fähig zu "Eigenverantwortung und Selbstbestimmung" sowie "offen für neue Erkenntnisse und Erfahrungen" seien. Dabei kann schlechte Bildung genau das Gegenteil bewirken. Der Text wird somit den 70% mit Haupt- oder Realschulabschluss nicht gerecht und kann diskriminierent und zurückweisend wirken.
Antrag: | Kapitel 7: In Bildung investieren |
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Antragsteller*in: | Andreas Franco (KV Köln) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 38%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.B-01-007-3 |
Eingereicht: | 30.09.2020, 20:55 |
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