Veranstaltung: | 45. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | - Formale Anträge auf der BDK |
Antragsteller*in: | Antragskommission (dort beschlossen am: 21.11.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.11.2020, 19:30 |
A2: Ursprungstext GSP.D-132
Antragstext
(248) Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die repräsentative Demokratie. Mit
Bürger*innen-Räten soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten Themen die
Alltagsexpertise von Bürger*innen noch direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen.
Zufällig ausgewählte Bürger*innen beraten in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete
Fragestellung und erarbeiten Handlungsempfehlungen und Impulse für die öffentliche
Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Es gilt sicherzustellen, dass die
Teilnehmenden sich frei, gleich und fair eine Meinung bilden können und dass ihnen
ausreichend Raum für eine intensive Auseinandersetzung mit der Fragestellung gegeben wird.
Bürger*innen-Räten kommt eine rein beratende Funktion für die öffentliche Debatte und
Gesetzgebung zu. Regierung und Parlament müssen sich mit den Ergebnissen auseinandersetzen,
ihnen aber nicht folgen. Bürger*innen-Räte können auf Initiative der Regierung, des
Parlaments oder als Bürgerbegehren zu einer konkreten Fragestellung eingesetzt werden. Das
soll auch auf Bundesebene möglich sein.
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