Wir Grüne wollen das Existenzminimum anders berechnen, so wie es auch ursprünglich von Peter Hartz angedacht war. Derzeit wird es bewusst kleingerechnet und schützt nicht vor Armutsgefährdung.
Eine Person gilt nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2018 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1 136 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2 385 Euro im Monat.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/10/PD19_419_639.html
Ohne einen Maßstab oder eine Bemessungsgrundlage zu erwähnen, ist die Forderung nach einem Existenzminimum ein stumpfes Schwert. Union und FDP können sich z.B. stets auf die Argumentation zurückziehen, das BVerfG lasse hier dem Bundesgesetzgeber weiten Interpretationsspielraum.
Wenn wir hier belanglos formulieren, statt konkret und zuspitzend, machen wir Zukunft nicht mit Mut. Und dann bleibt der Anspruch Armut zu bekämpfen nur ein Lippenbekenntnis.
Antrag: | Kapitel 6: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Marc Kersten (KV Köln) und 48 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 41%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.S-01-105 |
Eingereicht: | 21.09.2020, 15:37 |
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