Jeder Soldat und jede Soldatin hat nach Paragraf 8 des Soldatengesetzes die Pflicht, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen und durch das gesamte Verhalten für ihre Erhaltung einzutreten. In der Bundeswehr haben daher extremistische Strukturen jeglicher Couleur und entsprechendes Einzelpersonal nichts verloren. Hierbei bewegen sich jedoch Radikale am äußeren Rand, aber noch innerhalb des demokratischen Spektrums, während Extremisten außerhalb davon stehen und dem Soldatengesetz in keiner Weise mehr gerecht werden. Auch wenn schwer zu ertragen, muss sich die Toleranz der Vielfalt in der Bundeswehr auch auf das individuelle politische Spektrum der „Staatsbürger*innen in Uniform“ erstrecken. Nicht-Extremistische Positionen, auch rechte, sind daher in einer Demokratie und auch in der Bundeswehr zu „ertragen“, wenngleich eben im Rahmen der Inneren Führung und der angesprochenen Demokratiebildung entsprechende Weiterbildung zu betreiben ist. Abschließend ist eine programmatische Ausrichtung nicht auf das monieren rechtsextremistischer Positionen zu verengen, auch wenn diese statistisch in diesem Bereich überwiegen (z.B. immerhin 69 Fälle wegen vermutlicher islamistischer Umtriebe sowie 11 wegen Linksextremismus).
Antrag: | Kapitel 8: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | BAG Frieden und Internationales (dort beschlossen am: 27.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 09.10.2020, 07:01 |
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