Wohnen ist eine soziale Frage und damit auch Handlungsfeld des Staates. Dieses grundsätzliche Bekenntnis ist zentral und sollte zu Beginn des Abschnitts (196) klar benannt werden.
Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | KV Tübingen (dort beschlossen am: 06.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.Z-01-211-3 |
Eingereicht: | 07.10.2020, 12:56 |
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