Die Änderungsanträge der KMV Göttingen ordnen die Abschnitte (293) und (294) neu und erweitern den zu engen Fokus der Bedarfsorientierung im Grundsatzprogramm um das Prinzip der Teilhabegerechtigkeit, da ausschließlich am Bedarf orientierte soziale Leistungen nicht alle Menschen erreichen und zu verdeckter Armut führen. das Verständnis von Garantiesicherung in den beiden Anträgen orientiert sich an der Prämisse, dass die Garantiesicherung so ausgestaltet werden sollte, dass die teilhabesichernden Bedarfe ohne Bedarfsprüfung für alle Menschen garantiert werden. Nur so können wir sicherstellen, dass verdeckte Armut reduziert wird. Auf diesen Tatbestand hat u.a. das Grüne Netzwerk Grundeinkommen immer wieder hingewiesen und für ein grünes Grundeinkommen plädiert. Daher halten wir es für richtig, dass die Diskussionen um das Reformszenario Grundeinkommen bei der weiteren Ausgestaltung der Garantiesicherung innerhalb unserer Partei eine prominente Rolle spielen und im Abschnitt (293) Erwähnung finden. Der Änderungsantrag für den Abschnitt (294) fokussiert auf den Tatbestand, dass es Menschen gibt, die über die teilhabesichernden Leistungen hinausgehende individuelle Bedarfe haben. Diese sind im Einzelfall nachzuweisen und orientieren sich am Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit.
Antrag: | Kapitel 6: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | KMV Göttingen (dort beschlossen am: 29.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.S-01-116-2 |
Eingereicht: | 30.09.2020, 08:58 |
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