In den vergangenen Jahren ist das dreistufige Verfahren der direkten Demokratie (Initiative, Begehren, Entscheid) auf kommunaler und Landesebene – vielfach auf Betreiben der Grünen – eingeführt und erfolgreich genutzt worden. Dieser Erfahrungsschatz hat Akzeptanz und uns nicht zuletzt Bündnispartner*innen im Ringen um politischen Konsens und Mehrheiten gebracht und damit die repräsentative Demokratie letztlich gestärkt. Wir meinen auch, dass diese Form der Beteiligung ein wirksames Mittel ist, Entwicklungen von gefühlter Ohnmacht gegenüber politischen Entscheidungen und Politikverdrossenheit zu begegnen und Vertrauen in die Politik und gute Entscheidungen zu stärken. Diesen Weg müssen wir auch auf Bundesebene frei machen und damit zeigen, dass Vertrauen keine Einbahnstraße ist.
Erlebnisse der letzten Jahre (Brexit, AfD etc.) können nicht das Instrument an sich in Frage stellen, aber aufzeigen, wie diese Instrumente, wenn sie nicht gut durchdacht sind und entsprechende Sicherungsmechanismen haben, parteitaktisch missbraucht werden können. Das sollte uns aber nicht dazu bringen, direkte Entscheidungsmöglichkeiten in Sachfragen zu verweigern und über Bord zu werfen. Vielmehr gilt es, die Regelwerke für die Ausgestaltung der direkten Demokratie zu verbessern.
Das Grundsatzprogramm ist der richtige Ort, um uns unserer Werte und Haltung zu versichern: Wir standen und stehen – nicht zuletzt im Wissen um unsere eigene Geschichte – für einen starken Parlamentarismus, ergänzt um Formen direkter und partizipativer Demokratie. Denn Demokratie lebt von Vielfalt.
Antrag: | Kapitel 5: Demokratie stärken |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 05.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 09.10.2020, 20:54 |
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