Die Relativierung "wo möglich" in Bezug auf "unbefristete Arbeitsverträge lässt wieder Tür und Tor für faule Kompromisse offen. Sie passt auch von der Systematik nicht in diesen Satz, da er vom Beschäftigten aus gedacht ist und definiert, was er "braucht" und nicht "was möglich" ist.
Zu hinterfragen wäre sonst auch, warum man nur diesen Punkt einschränkt, wenn es doch sicherlich auch Situationen gibt, wo Tariflöhne bislang nicht umsetzbar sind.
Antrag: | Kapitel 6: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Marc Kersten (KV Köln) und 45 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 33%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.S-01-027 |
Eingereicht: | 21.09.2020, 14:51 |
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