Veranstaltung: | 45. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | H Haushalt |
Antragsteller*in: | Stadtverband Halle (dort beschlossen am: 14.05.2020) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Weiterleiten an: Bundesfinanzrat |
Eingereicht: | 08.10.2020, 08:06 |
H-01/01: Für eine inklusive Partei: Einrichtung eines Instruments zur finanziellen Unterstützung von Kreisverbänden bei der Bereitstellung von Hilfsmitteln und Assistenz zur gleichberechtigten Teilhabe aller Mitglieder
Antragstext
Wir Bündnisgrüne nehmen das Menschenrecht auf Inklusion ernst und richten deshalb auch unser
innerparteiliches Handeln an dieser Maxime aus. Daher fordern wir eine passende
Unterstützung für jeden Menschen, sodass behinderte Menschen die erforderlichen Assistenzen,
Hilfsmittel und andere Formen der Unterstützung erhalten. Die Leistungen müssen sich am
Bedarf der behinderten Menschen orientieren. Leistungen zur Teilhabe müssen unabhängig von
Einkommen und Vermögen erbracht werden.
Diese Leistungen umfassen unter anderem: Die Bereitstellung barrierefreier Räumlichkeiten,
simultane Übersetzung von Veranstaltungen, Versammlungen und Sitzungen in Gebärdensprache
und die Übersetzung von Parteidokumenten in Blindenschrift.
Die Inklusion unserer Mitglieder vor Ort umzusetzen, ist Aufgabe der Kreisverbände. Die
anfallenden Kosten für inklusive Maßnahmen sind für viele Kreisverbände nur schwer
aufzubringen. Daher bedarf es der Einrichtung eines Instruments zur finanziellen
Unterstützung von Kreisverbänden bei der Bereitstellung von Hilfsmitteln und Assistenz zur
gleichberechtigten Teilhabe aller Mitglieder durch den Bundesverband, welches:
(1) auf Antrag des Kreisverbandes und nach Erhalt eines Kostenvoranschlages die Kosten der
zur Inklusion notwendigen Leistungen nach Vorlage der Rechnungen rückerstattet,
(2) rückwirkend die für die Kreisverbände entstandenen Kosten seit Inkrafttreten des
Bundesteilhabegesetzes 2018 auf Vorlage von Rechnung erstattet
(3) als Ausgabeposition im Bundeshaushalt festgesetzt wird. Die Höhe orientiert sich an den
im vorherigen Haushaltsjahr im Rahmen von Inklusionsmaßnahmen getätigten Zahlungen.
Begründung
Wir Bündnisgrüne nehmen das Menschenrecht auf Inklusion ernst und treiben Inklusion weiter voran. Unter einer inklusiven Gesellschaft verstehen wir eine Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt. In einer inklusiven Gesellschaft sollen sich die Strukturen an den Bedürfnissen aller Gesellschaftsmitglieder ausrichten, sodass sie für Menschen mit Behinderungen nicht weitere Hürden darstellen. Eine inklusive Gesellschaft bietet Menschen mit und ohne Behinderungen, unabhängig von physischen und psychischen Fähigkeiten, sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, des geschlechtlichen Ausdrucks odergeschlechtlicher Merkmale, sowie sexueller Orientierung gleiche Rechte und Chancen sowie gute Lebensbedingungen und schützt sie vor Diskriminierung und Gewalt. Dafür fordern wir den Abbau von Barrieren im öffentlichen und privaten Raum sowie die Beseitigung von Benachteiligung bei der Teilhabe am öffentlichen Leben. Dazu gehört auch die bedarfsgerechte Bereitstellung von Hilfsmitteln und Assistenz.
Häufig übersteigen die Kosten für Hilfsmittel, Assistenz und andere Formen der Unterstützung die finanziellen Möglichkeiten von Kreisverbänden beziehungsweise belasten diese finanziell schwer. Um sicherzustellen, dass die Kreisverbände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unabhängig von ihren finanziellen Ressourcen, inklusive, für alle Menschen gleichermaßen zugängliche Parteiarbeit ermöglichen können, ist die Bereitstellung von Mitteln der Bundespartei unerlässlich.
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