In unseren Augen sollte das Grundsatzprogramm die Funktion haben, unsere grundlegenden Positionen klar und deutlich aufzuzeigen. Im Kapitel Biotechnologie ist diese Klarheit noch nicht gegeben. Viele Parteimitglieder sowie verbündete Bäuerinnen und Bauern zeigten sich irritiert und besorgt bezüglich der Einordnung und Offenheit hinsichtlich neuer gentechnischer Verfahren und haben den Wunsch nach einem Änderungsantrag an uns als Landesverband herangetragen. „Gentechnik, nein danke!“, gehört zur DNA von Bündnis 90/DIE GRÜNEN. In unserem Grundsatzprogramm sollten wir daher verdeutlichen, dass auch neue gentechnische Verfahren unter die bisherige EU-Gentechnikgesetzgebung fallen soll.
Mit einer aufgelockerten Fruchtfolge kommt die Landwirtschaft auch gut ohne Gentechnikverfahren aus. In Europa haben wir immer noch eine Überproduktion an Lebensmitteln – es Bedarf folglich auch keiner Steigerung der Produktivität durch gentechnische Verfahren in der Landwirtschaft. Selbst bei sauberer Forschung gibt es das Risiko, dass z.B. in Feldversuchen nicht gentechnisch veränderte Pflanzen kontaminiert werden und für die Verbraucherinnen und Verbraucher die Wahlfreiheit entfällt, sich gentechnikfrei zu ernähren. Im Entwurf zum Grundsatzprogramm steht, die Forschung zu neuer Gentechnik solle gestärkt werden. Dies ist zu allgemein formuliert. Was wir brauchen ist Risikoforschung, Nichtzieleffekte und systematische Auswirkungen in den Blick nimmt oder bessere Nachweisverfahren ermöglicht.
Kommentare