Im Absatz 353 geht es um Zivile Krisenprävention und politische Konfliktlösung. Der Satz mit dem Vorrang vor militärischer Gewalt passt dort überhaupt nicht rein und ist zudem zwangsläufig an dieser Stelle unterkomplex.
Wir schlagen daher vor, ihn hier zu streichen und den Bereich "politische Konfliktlösung" mit in den ersten Satz des Satzes aufzunehmen.
Die richtige Stelle für die Ausformulierung der Grundsätze für den Einsatz militärischer Mittel im Grundsatzprogramm sind die Absätze 362 - 364.
Weitere Begründung erfolgt dann bei Bedarf, falls keine Übernahme erfolgt.
Antrag: | Kapitel 8: International zusammenarbeiten |
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Antragsteller*in: | OV Neunkirchen am Brand (dort beschlossen am: 23.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 28.09.2020, 11:42 |
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