Antrag: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | BAG Mobilität und Verkehr (beschlossen am: 16.07.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 03.10.2020, 21:15 |
GSP.L-01-132: Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 131 bis 138:
(74) Die öffentliche Förderung der einzelnen Verkehrsmittel muss sich in Zukunft am ökologischen Fußabdruck ausrichten. Es gilt das Prinzip: Schiene stärken, Straßen- und Luftverkehr dekarbonisieren. Der Raum in den Städten wird Stück für Stück neu aufgeteilt. Sichere und barrierefreie Infrastruktur für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Menschen mit Behinderung sowie ein attraktiver, kostengünstiger und verlässlicher Nahverkehr bilden das Rückgrat einer sozial-ökologischen Mobilität. Insgesamt wird es deutlich weniger Autos und weniger unnötigen Verkehr geben, die Autozentrierung von Verkehrspolitik, Stadtplanung und Gesellschaft gehört der Vergangenheit an, die Zukunft gehört der autofreien Innenstadt.
(74) Die öffentliche Förderung der einzelnen Verkehrsmittel ist in Zukunft am ökologischen Fußabdruck auszurichten. Zugleich müssen die einzelnen Verkehrsträger für ihre jeweiligen Umweltkosten aufkommen. Statt immer neue Straßen und Autobahnen braucht das Land eine moderne und flächendeckende Infrastruktur für Schienen- und öffentlichen Nahverkehr. Das heißt auch, dass vorhandene Straßeninfrastruktur neu und vernetzt genutzt werden kann. Attraktive Angebote führen zu einer Verkehrsverlagerung. Es gilt das Prinzip: Schiene, Radfahren und zu Fuß gehen stärken, Straßen- und Luftverkehr dekarbonisieren.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 131 bis 133 einfügen:
(74) Die öffentliche Förderung der einzelnen Verkehrsmittel muss sich in Zukunft am ökologischen Fußabdruck ausrichten. Es gilt das Prinzip: Schiene, Rad- und Fußmobilität stärken, Straßen- und Luftverkehr dekarbonisieren. Der Raum in den Städten wird Stück für Stück neu aufgeteilt.
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