Trennung und Scheidung sind für davon betroffene Kinder oft eine seelische Katastrophe, insbesondere wenn der Kindesumgang als "Waffe" zur Durchsetzung von Interessen oder schlicht zur Rache an der/dem Ex genutzt wird. Die bisherigen Rechte und praktischen Möglichkeiten zur Verhinderung von Umgangs-Willkür und einseitig ausgerichtetem Kindesumgang sind teuer, langwierig und meist ohne praktischen Nutzen. Die Kinder haben dadurch oft das Gefühl, dem Willen eines Elternteils hilflos ausgeliefert zu sein. Gehört werden sie dazu eher selten. Das sollten wir ändern.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
---|---|
Antragsteller*in: | KV Garmisch-Partenkirchen (beschlossen am: 01.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Weiterleiten an: Wahlprogramm 2021 |
Eingereicht: | 06.10.2020, 20:31 |
Kommentare