Es genügt nicht, Qualitätsstandards und -kriterien aufzustellen. Es muss auch sichergestellt sein, dass sie eingehalten werden. Garantien bedeuten nicht, dass die Umsetzung tatsächlich erfolgt. Qualitätssicherung/-prüfung muss institutionalisiert werden und für Eltern und finanzierende Stellen nachvollziehbar sein (wie z.B. in Berlin und Hamburg).
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | BAG Kinder Jugend Familie (beschlossen am: 26.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch anderen ÄA |
Eingereicht: | 08.10.2020, 10:20 |
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