Es genügt nicht, Qualitätsstandards und -kriterien aufzustellen. Es muss auch sichergestellt sein, dass sie eingehalten werden. Garantien bedeuten nicht, dass die Umsetzung tatsächlich erfolgt. Qualitätssicherung/-prüfung muss institutionalisiert werden und für Eltern und finanzierende Stellen nachvollziehbar sein (wie z.B. in Berlin und Hamburg).
Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | BAG Kinder Jugend Familie (dort beschlossen am: 26.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch anderen Antrag |
Eingereicht: | 08.10.2020, 08:20 |
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