Das Kapitel „Migration und Flucht“ sollte auch integrationspolitische Positionen enthalten. Mit dem hiervorgenommenen Einschub wird eine entsprechende Ergänzung des Grundsatzprogrammes vorgenommen, ohne die übrigen Aussagen des Abschnittes zu verändern. Zugewanderte benötigen in aller Regel Unterstützung durch Sprach-und Bildungsangebote, Hilfen bei der beruflichen und sozialen Integration sowie in vielen Fällen auch bei der Unterbringung und Wohnraumversorgung. Es ist daher wichtig, dass eine Integrations-Infrastruktur vorgehalten wird. Zugewanderte benötigen darüber hinaus auch Aufenthaltssicherheit und eine positive Aufnahme durch die einheimische Bevölkerung. Der Beitrag der Zugewanderten zur wirtschaftlichen Entwicklung und zu einer vielfältigen Gesellschaft sollte durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit gewürdigt werden.
Antrag: | Kapitel 8: International zusammenarbeiten |
---|---|
Antragsteller*in: | KV Nürnberg (dort beschlossen am: 17.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: mÜ GSP.I-01-389 zu GSP.Z-01 |
Eingereicht: | 05.10.2020, 13:55 |
Kommentare