Solange Schwangerschaftabbrüche nicht legal sind können Ärzt*innen frei entscheiden, ob sie Abbrüche durchführen wollen oder nicht. Wenn wir Schwangerschaftsabbrüche als Teil einer guten Gesundheitsversorgung sehen, muss es auch eine "normale" Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sein und damit Teil der Ausbildung und Praxis von Gynäkolog*innen. (Was es heutzutage nicht ist.)
Nur wenn Schwangerschaftsabbrüche Kassenleistung sind, kann die flächendeckende Versorgung von Frauen und Menschen, die ungewollt schwanger sind, sichergestellt werden.
Viele Kliniken bieten heute auch deshalb keine Schwangerschaftsabbrüche an, da der bürokratische Aufwand zu hoch ist und sich im aktuellen System finanziell nicht lohnt.
Auch für Ärzt*innen sind diese, medizinisch gesehen kleinen, Eingriffe oft nicht lohnend, wenn im Fokus steht, prestigeträchtigere Operationen durchzuführen, die beispielsweise für den Status als Fachärzt*in notwendig sind. Schwangerschaftsabbrüche müssen hier eine ähnliche Priorität bekommen.
Auch auf Grund dieser "Optionalität" wird die Versorgungslage für ungewollt Schwangere in Deutschland immer schlechter, teilweise müssen Frauen über 100 Kilometer fahren, um einen Abbruch vornehmen zu lassen.
Die Corona Krise hat gezeigt, wie schnell selbst Krankenhäuser, die normalerweise Abbrüche anbieten, diese einstellen, wenn es gerade nicht opportun ist. Schwangerschaftsabbrüche sind aber keine "optionaler" Eingriffe, die warten können.
Seit über hundert Jahren kämpfen Frauen in Deutschland für das Recht auf sichere, legale Abtreibungen. Zeit, diese Forderung umzusetzen!
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