Die Formulierung „schränkt Freiheitsrechte der Bürger*innen ein“ ist keine Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung, lediglich das Anerkenntnis, dass diese in die Bürgerrechte eingreift. Das Grundsatzprogramm bliebe damit weit hinter der Rechtsprechung von EuGH und BverfG zurück. Der Änderungsantrag ist technisch präzise, juristisch richtig und inhaltlich eindeutig.
Antrag: | Kapitel 5: Demokratie stärken |
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Antragsteller*in: | BAG DigiMe (dort beschlossen am: 07.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.D-01-240 |
Eingereicht: | 09.10.2020, 14:05 |
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