Eine digitale Überwachung oder das Eindringen in digitale Systeme führen zu weit tieferen Eingriffen als es äquivalente Maßnahmen in der offline-Welt sein könnten. Während eine Vollüberwachung offline nur mit intensivem Personaleinsatz möglich ist, bedarf sie online lediglich eines geheimen Programmes, das sämtliche Aktivitäten und Kommunikation überwachen und weiterleiten kann. Eingriffe dauern länger an und bieten Möglichkeiten der Manipulation der Systeme, die so in der offline-Welt nicht möglich wären und lassen durch Datenauswertungen Erkenntnisse zu, die ohne Mitwirkung der Betroffenen offline nicht zu gewinnen wären. Die rechtlichen Restriktionen bleiben dabei bisher weit hinter denen des Schutzes der Wohnung oder der Intimsphäre zurück.
Antrag: | Kapitel 3: Fortschritt gestalten |
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Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 08.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.F-01-097 |
Eingereicht: | 09.10.2020, 19:54 |
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