| Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG Christ*innen (dort beschlossen am: 02.10.2020) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Angelegt: | 04.10.2020, 17:24 | 
GSP.Z-01-050: Kapitel 4: Zusammen leben
Verfahrensvorschlag: Antragstext
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(173) Die deutsche Gesellschaft ist religiös und weltanschaulich plural. Eine plurale Gesellschaft braucht den friedensorientierten Dialog derzwischen Religionen und Weltanschauungen, die unterschiedliche Zugänge zur einen Welt bieten. Es geht um die Bewahrung und Durchsetzung der Freiheit, das persönliche Leben nach eigenen Lebensentwürfen und Wertvorstellungen zu gestalten. Das schließt die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ebenso ein wie[Leerzeichen]das Recht, nach anderen Vorstellungen zu leben. Zu dieser Freiheit gehört auch Religions- und Weltanschauungskritik. Voraussetzung 
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Regimen. Die Wahrung der grundrechtlichen Normen und Werte kann durch keine Religion relativiert werden, auch nicht bei Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und LGBTIQ. Dass Konfessionsfreie, die mehr als ein Drittel der Gesellschaft ausmachen, weltanschaulich meist nicht organisiert sind, darf nicht zu ihrer Benachteiligung führen.
(174) Die christlichen Kirchen sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft und verleihen ihr vielfältige Impulse. Der säkulare Staat muss sich am Neutralitätsprinzip ausrichten und organisatorisch prinzipiell von ihnen getrennt sein. Das bedeutet aber nicht ein Kooperationsverbot zwischen Staat und Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften. Das kooperative Modell des Staatskirchenrechtes soll zu einem pluralen Religionsverfassungsrecht weiterentwickelt werden. Auch in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft sind Koalitionsfreiheit, Streikrecht, betriebliche Mitbestimmung, Tarifverhandlungen und eine umfassende Prüfung der Rechte von Arbeitnehmer*innen durch Arbeitsgerichte als soziale Grundrechte zu gewährleisten.
(174) Die christlichen Kirchen sind Teil und Stütze unserer Gesellschaft. Der säkulare Staat muss sich am Neutralitätsprinzip ausrichten. Das bedeutet aber nicht ein Kooperationsverbot zwischen Staat und Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften. Das kooperative Modell des Staatskirchenrechtes soll zu einem pluralen Religionsverfassungsrecht weiterentwickelt werden.
Kapitel 4: Zusammen leben
Zusammenhalt in Vielfalt
(165) Offen ist eine Gesellschaft, in der alle Bürger*innen die gleichen Rechte und 
Möglichkeiten haben, die die Unterschiedlichkeit von Menschen und Regionen als Stärke 
begreift und als Wert verteidigt, die soziale Ungleichheit verringern will und den Schutz 
von Minderheiten gewährleistet. Individuelle Freiheit und persönliche Identität werden 
geschützt. Die offene Gesellschaft ist eine gewaltfreie. Ihre Grenzen findet sie in den 
Rechten und Freiheiten der Mitmenschen. Die offene Gesellschaft hinterfragt sich, lernt und 
ist selbstkritisch. Sie beruht auf Bedingungen, die sie selbst nicht schützen kann. Deshalb 
sind der Schutz und die Arbeit für sie eine dauernde politische Aufgabe.
(166) Menschen sind unterschiedlich, aber ihre Rechte und ihre Würde sind gleich. Eine 
vielfältige, diskriminierungsfreie, gleichberechtigte Gesellschaft bedeutet demokratischen 
Fortschritt für alle. Sie entwickelt sich stets weiter und handelt permanent die Regeln 
ihres Zusammenlebens neu aus. In einer pluralistischen Gesellschaft bilden gleichberechtigte 
Individuen aus vielfältigen Perspektiven ein Bündnis für ein gemeinsames Wir zum Schutz und 
zur Förderung von Freiheit und Würde. Das gemeinsame Wir bedeutet Zusammenhalt in Vielfalt.
(167) Das gemeinsame Wir schließt alle ein, die in unserem Land leben. Wir sind 
unterschiedlich, aber uns verbindet Respekt und Akzeptanz allen Menschen gegenüber, 
unabhängig davon, wie sie leben, lieben, glauben und aussehen. Das macht den Reichtum 
unseres „Wir“ aus.
(168) Eine vielfältige und inklusive Gesellschaft ist eine gleichberechtigte – mit gleichen 
Rechten, Zugängen und gleicher Teilhabe. In einer vielfältigen Gesellschaft richtet sich 
Zugehörigkeit nicht danach, wo jemand geboren ist, in welchem Stadtteil jemand wohnt, woher 
die Eltern kommen oder wie viel sie verdienen, wie jemand aussieht, was jemand glaubt oder 
wie der Name klingt.
(169) Diskriminierung trifft nicht alle gleichermaßen, aber sie geht alle gleichermaßen an. 
Eine vielfältige Gesellschaft schützt alle Menschen vor Diskriminierung, Rassismus, 
Antisemitismus und Gewalt – im Alltag, ob subtil oder durch gesellschaftliche Strukturen und 
öffentliche Institutionen.
(170) In Deutschland leben Menschen zusammen, deren Familien bereits seit Generationen hier 
ansässig sind, sowie Menschen, die in jüngerer Zeit eingewandert sind. Hier leben 
Christ*innen, Jüdinnen und Juden, muslimische und nicht religiöse Menschen genauso wie 
Nachkommen von Arbeitsmigrant*innen und von Geflüchteten. Viele bezeichnen sich als 
Deutsche, manche als Neue Deutsche, Schwarze Deutsche, People of Color, Menschen mit Romani-
Hintergrund, Polnisch-Deutsche oder Türkisch-Deutsche und vieles mehr. In einem offenen 
Deutschland werden alle von allen als dazugehörig anerkannt und können sich zugehörig 
fühlen.
(171) Migration prägt und verändert unsere Gesellschaft. Eine vielfältige 
Einwanderungsgesellschaft erfordert die gleichberechtigte politische, soziale und kulturelle 
Teilhabe von Migrant*innen. Sie ist als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern.
(172) Das Staatsbürgerschaftsrecht soll allen Menschen, die hier leben, arbeiten oder zur 
Schule gehen, rechtliche Gleichheit, wirkliche Teilhabe und Zugehörigkeit ermöglichen. Dazu 
gehören die erleichterte und beschleunigte Einbürgerung, die Ermöglichung von doppelter 
Staatsangehörigkeit und die Ausweitung des Geburtsrechts. Menschen, die in Deutschland ihren 
Lebensmittelpunkt haben und Teil dieser Gesellschaft geworden sind, sollen einen 
Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben. Die deutsche Staatsangehörigkeit soll durch Geburt im 
Inland erworben werden können, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt 
in Deutschland hat. Mehrstaatigkeit bildet die Lebensrealität vieler Menschen ab.
(173) Die deutsche Gesellschaft ist religiös und weltanschaulich plural. Eine plurale 
Gesellschaft braucht den friedensorientierten Dialog derzwischen Religionen und Weltanschauungen, die unterschiedliche Zugänge zur einen Welt bieten. Es geht um die 
Bewahrung und Durchsetzung der Freiheit, das persönliche Leben nach eigenen Lebensentwürfen 
und Wertvorstellungen zu gestalten. Das schließt die Freiheit des religiösen und 
weltanschaulichen Bekenntnisses ebenso ein wie das Recht, nach anderen Vorstellungen zu 
leben. Zu dieser Freiheit gehört auch Religions- und Weltanschauungskritik. Voraussetzung 
für eine Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen ist die uneingeschränkte Anerkennung der 
verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes und die Unabhängigkeit von autokratischen 
Regimen. Die Wahrung der grundrechtlichen Normen und Werte kann durch keine Religion 
relativiert werden, auch nicht bei Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und LGBTIQ. Dass Konfessionsfreie, die mehr als ein Drittel der Gesellschaft ausmachen, weltanschaulich meist nicht organisiert sind, darf nicht zu ihrer Benachteiligung führen.
(174) Die christlichen Kirchen sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft und verleihen ihr vielfältige Impulse. Der säkulare Staat muss sich am Neutralitätsprinzip ausrichten und organisatorisch prinzipiell von ihnen getrennt sein. Das bedeutet aber nicht ein Kooperationsverbot zwischen Staat und Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften. Das kooperative Modell des Staatskirchenrechtes soll zu einem pluralen Religionsverfassungsrecht weiterentwickelt werden. Auch in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft sind Koalitionsfreiheit, Streikrecht, betriebliche Mitbestimmung, Tarifverhandlungen und eine umfassende Prüfung der Rechte von Arbeitnehmer*innen durch Arbeitsgerichte als soziale Grundrechte zu gewährleisten.
(174) Die christlichen Kirchen sind Teil und Stütze unserer Gesellschaft. Der säkulare Staat 
muss sich am Neutralitätsprinzip ausrichten. Das bedeutet aber nicht ein Kooperationsverbot 
zwischen Staat und Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften. Das kooperative Modell des 
Staatskirchenrechtes soll zu einem pluralen Religionsverfassungsrecht weiterentwickelt 
werden.
(175) Aktives jüdisches Leben in Deutschland und Europa nach den schrecklichen Erfahrungen 
der Shoa bedeutet eine große Verantwortung für den deutschen Staat und seine Bürger*innen. 
Jüdinnen und Juden in ihrer Selbstentfaltung zu unterstützen sowie ihre Sicherheit und die 
der jüdischen Einrichtungen zu gewährleisten ist eine wichtige Aufgabe für unsere 
Gesellschaft. Sich Antisemitismus in jeder Form entgegenzustellen ist die Verpflichtung 
unseres Rechtsstaates und die immer währende Aufgabe aller Menschen in Deutschland und in 
Europa. Das Existenzrecht und die Sicherheit Israels mit gleichen Rechten für all seine 
Bürger*innen sind unverhandelbar.
(176) Muslim*innen sind nach den Angehörigen der großen christlichen Konfessionen die größte 
religiöse Gruppe in diesem Land. Der Islam gehört damit selbstverständlich zu Deutschland. 
Moscheen und muslimische Gemeinden müssen vor Bedrohungen und Angriffen geschützt, die 
Sicherheit von Muslim*innen muss gewährleistet werden. Antimuslimischen Rassismus zu 
bekämpfen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Das Anliegen vieler Muslim*innen, 
mittelfristig anerkannte und gleichberechtigte Religionsgemeinschaft(en) im Sinne und nach 
den Regeln des Grundgesetzes bilden zu können, verdient Unterstützung. Das Ziel sind 
Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften.
(177) Menschen mit Romani-Hintergrund sind die größte Minderheit in Europa. Sie sind Teil 
der europäischen Geschichte und Gegenwart seit mehr als 600 Jahren und in Deutschland als 
nationale Minderheit anerkannt. Kultur und Sprache sind vom Staat zu schützen und zu 
fördern. Antiziganistische Diskriminierung ist jedoch weit verbreitet und bis in die Mitte 
der Gesellschaft verankert. Sie findet zum Beispiel bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, im 
Bereich Bildung und Gesundheit statt. Dagegen einzutreten ist unsere Verpflichtung. Das 
Erinnern an den lange ignorierten und nicht anerkannten Holocaust an Menschen mit Romani-
Hintergrund in der Zeit des Nationalsozialismus ist unser aller Verantwortung.
(178) Inklusion ist ein Menschenrecht. In einer inklusiven Gesellschaft können alle Menschen 
ohne Angst in ihren Eigenschaften und Lebensformen verschieden sein. In einer inklusiven 
Gesellschaft werden die Rechte von Menschen mit Behinderung und deren gesellschaftliche 
Teilhabe umfassend und wirksam realisiert und geschützt. Die Umsetzung der VN-
Behindertenrechtskonvention in allen Lebensbereichen beendet ausschließende Strukturen. 
Leben mit einer Beeinträchtigung bedeutet besondere Anforderungen zur Selbstbestimmung. 
Menschen mit Behinderung tragen mit ihren Fähigkeiten und Ressourcen zum Gemeinwohl bei.
Feminismus und Geschlechtergleichstellung
(179) Feminismus ist sowohl die Vision einer gleichberechtigten Gesellschaft als auch der 
Weg dorthin. Er verspricht, echte Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen einzulösen – 
rechtlich, kulturell und ökonomisch.
(180) Eine Gesellschaft, in der gleiche Teilhabe für alle Geschlechter Wirklichkeit ist, 
schützt und stärkt die Rechte aller Frauen in ihrer Unterschiedlichkeit und unabhängig von 
Herkunft, Alter, Religion, Behinderung, Sexualität oder Klasse. Deshalb verfolgen wir einen 
Feminismus, der verschiedene Diskriminierungsformen auch in ihrer Verschränkung erkennt und 
an ihrer Beseitigung arbeitet.
(181) Gesellschaftlich vorgegebene Rollenzwänge führen zu ungleichen Chancen und häufig zu 
individuellem Leid. Sexismus behindert Frauen im Job, in der Schule, in der Uni, vor 
Gericht, im Privatleben, in den Medien, im Internet. Menschen aller Geschlechter profitieren 
von der Überwindung feststehender Geschlechterrollen. Menschen benötigen von klein auf 
vielfältige Vorbilder, um sich frei entfalten zu können. Gemeinsam schaffen wir eine 
Gesellschaft, in der alle Menschen frei von einschränkenden Rollenbildern leben können.
(182) Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben muss auch 
für Frauen, Mädchen, trans*, inter* und nicht-binäre Menschen uneingeschränkt gelten. Dieses 
Recht zu realisieren ist Teil einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung. Zu ihr zählen 
auch selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche, die nichts im Strafgesetzbuch verloren haben. 
Menschen mit einer nichtbinären Geschlechtsidentiät haben ausschließlich selbst das Recht, 
ihr Geschlecht zu definieren. Selbstbestimmung setzt einen umfassenden Schutz vor Gewalt 
voraus. Im Sinne der Istanbul-Konvention ist jegliche Form geschlechtsspezifischer, 
körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt konsequent zu bekämpfen.
(183) Frauen sollen in allen Bereichen der Gesellschaft mitbestimmen und Verantwortung 
übernehmen können. Gleichberechtigung bedeutet nicht nur, aber auch mehr Frauen in 
Führungspositionen – in der Politik, in der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft. Wo 
freiwillige Selbstverpflichtung nicht hilft, sind Quoten ein wichtiges Instrument für mehr 
Parität. Sie zielen dabei immer auf eine Welt, in der sie sich selbst überflüssig machen.
(184) Eine offene Gesellschaft ist eine der Geschlechtervielfalt, in der alle Menschen ohne 
Angst verschieden sein können. Freiheit und Würde bedeuten, sich einem Geschlecht zuordnen 
zu können oder auch nicht. Und es bedeutet, die eigene sexuelle Identität selbstbestimmt zu 
finden. Freiheit und Würde bedeuten auch, gemäß der eigenen sexuellen Orientierung die 
Lebensform, die Partnerschaft und das Familienmodell selbst zu wählen und dafür jeweils die 
gleichen Rechte und den gleichen Schutz vom Staat zu erhalten. Antiqueere, homo-, bi- und 
transfeindliche Ressentiments und Diskriminierung sowie Angriffe auf lesbische, schwule, 
bisexuelle, trans*, inter*, nicht-binäre und queere Menschen sind menschenrechtliche 
Verstöße und müssen von der gesamten Gesellschaft klar zurückgewiesen werden.
Stadt und Land, Jung und Alt
(185) Die regionale Vielfalt, die verschiedenen historischen Erfahrungen und 
unterschiedlichen Lebensstile der Menschen machen Deutschland aus. Auch die historische 
Spaltung in Ost und West durch den Kalten Krieg sowie die Verwerfungen nach der 
Wiedervereinigung haben Deutschland geprägt. Unterschiede anzuerkennen, zu schützen und 
zugleich den sozialen Zusammenhalt zu stärken ist unsere Verpflichtung. Es ist Verantwortung 
des Staates, die Lebensbedingungen in sich ökonomisch und strukturell unterschiedlich 
entwickelnden Regionen im gesamten Bundesgebiet und auf allen Ebenen anzugleichen – etwa im 
Verhältnis von ländlichen Gegenden zu Städten, vom Norden zum Süden, von Ost nach West, von 
schrumpfenden zu wachsenden Regionen.
(186) Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist als normative Aufgabe wichtig, aber 
immer schwieriger zu definieren. Während in strukturschwachen Regionen oftmals staatliche 
Institutionen fehlen, sind die Mieten dort meist günstiger. Die Sicherung von gleichwertigen 
Lebensverhältnissen wird nicht durch das gleiche Angebot wie in den Metropolen zu erreichen 
sein, wohl aber durch die Schaffung von Voraussetzungen für kreative, flexible und digitale 
Lösungen. Es geht um eine neue Politik des Ausgleichs zwischen ländlichen Räumen und 
Städten. Dazu dient eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“.
(187) Gute und sichere öffentliche Räume und Institutionen sind Voraussetzungen dafür, dass 
die Gesellschaft zusammenhält. Damit Sicherheit und Gemeinsamkeit möglich werden, garantiert 
der Staat gute Versorgung, Anbindung von ländlichen Regionen und Orte der Begegnung. Zur 
Daseinsvorsorge gehören etwa Breitbandanschlüsse und Mobilfunkversorgung, Frauenhäuser, 
Ärzt*innen sowie Krankenhäuser, Kitas, Jugendhäuser, Musikschulen und Bibliotheken, auch in 
den ländlichen Regionen, Sportplätze und Schwimmbäder in Stadt und Land. So helfen 
öffentliche Räume und Institutionen, Freiheit und Selbstbestimmung zu ermöglichen, 
Chancengleichheit herzustellen und Aufstiegschancen zu schaffen. Sie sind mehr als 
staatliche Daseinsvorsorge, sie sind ein Zusammenspiel von demokratischer Staatlichkeit und 
bürgerschaftlichem Zusammenleben.
(188) Es braucht bessere regionale Wirtschaftskreisläufe. Sie sind nicht nur ökologischer, 
sondern können auch Regionen mit Strukturproblemen helfen. Die regionale 
Wirtschaftsförderung ist so auszurichten, dass regionale Kreisläufe unterstützt werden, vor 
Ort eine gute Infrastruktur vorhanden ist und auch ländliche Regionen verlässlich vernetzt 
und an die Zentren angebunden sind. Dafür braucht es starke regionale Zentren als 
Ankerpunkte in den Regionen, die ein breites Angebot an öffentlichen und kulturellen 
Dienstleistungen vorhalten. Ein Beispiel sind die europäischen Metropolregionen. Bei der 
Ansiedelung von Bildungsinstitutionen, Landes- und Bundesbehörden sollen strukturschwache 
Gebiete besonders berücksichtigt werden.
(189) Die europäischen Gesellschaften sind geprägt durch demographischen Wandel. 
Bevölkerungsverluste und -zuwächse sind sehr ungleich verteilt, vor allem zwischen Stadt und 
Land, und sie prägen unterschiedliche Identitäten und kulturelle Erfahrungen. Gleichwertige 
Lebensverhältnisse herzustellen ist ein verfassungsrechtliches Handlungsziel und Kernaufgabe 
der Politik.
(190) Das gute Zusammenleben aller Generationen und Gerechtigkeit zwischen ihnen wird in 
einer alternden Gesellschaft zentraler. In ihr braucht es neue Formen des Zusammenlebens und 
eine altersgerechte Infrastruktur. Das wirkt Einsamkeit entgegen und stärkt den sozialen 
Zusammenhalt. Im Zentrum sollte nicht nur die Versorgung älterer Menschen stehen, sondern 
auch ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben.
(191) Für viele Menschen ist die Familie das Fundament ihres Zusammenlebens und Glücks. 
Deswegen stehen Familien zu Recht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Familie ist 
da, wo Menschen mit dem Ziel der Dauerhaftigkeit Verantwortung füreinander übernehmen, sich 
umeinander kümmern und füreinander da sind. Familien verdienen Unterstützung. Egal ob mit 
oder ohne Trauschein, ob alleinerziehend oder mit Partner*in, ob gleich- oder 
mehrgeschlechtlich, ob Patchwork oder in Mehr-Eltern-Konstellationen – alle Formen sollen 
rechtlich und sozial abgesichert sein.
(192) Viele Eltern wollen sich Sorge- und Erwerbsarbeit gleichberechtigt aufteilen. Das wird 
möglich durch ein flächendeckendes, zeitlich flexibles und qualitativ hochwertiges 
Betreuungs- und Bildungsangebot, einen Wandel der Arbeitswelt sowie eine Reduzierung der 
Arbeitszeit.
(193) Kinder brauchen die Freiheit, sich zu bewegen, zu spielen und zu lernen, zu lachen und 
zu weinen, zur Freude und zur Wut. Sie haben eigene Rechte. Diese gehören in den Mittelpunkt 
von Politik und Gesellschaft und sind im Grundgesetz eigenständig zu garantieren. Kinder 
sind Expert*innen in eigener Sache und sollten bei den sie betreffenden Angelegenheiten 
beteiligt werden. Ihr Interesse muss Leitlinie in der Ausstattung von öffentlichen Räumen 
und Institutionen sein.
(194) Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf besonderen Schutz und auf 
diskriminierungsfreie Förderung, die über bundesweite Qualitätskriterien für Kitas, Schulen, 
Jugendämter und freie Träger zu garantieren sind. Kinderrechte gehören in alle Curricula für 
Jura, Medizin, Erziehungswissenschaften und Polizei. Kinder müssen bei Entscheidungen 
gehört, ihre Rechte und ihr Wille im Mittelpunkt stehen. Überall, wo mit Kindern umgegangen 
wird, muss Basiswissen über Kinderrechte, insbesondere über Beteiligung, über den Schutz vor 
Kindeswohlgefährdung und vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, zur 
Voraussetzung werden. In Kinderschutzverfahren muss die nötige Qualifikation bei allen 
Beteiligten gesetzlich vorgegeben und tatsächlich gewährleistet sein.
(195) Guter, bezahlbarer Wohnraum für alle ist eine öffentliche Aufgabe. Wohnraum, Grund und 
Boden dürfen keine Spekulationsobjekte sein. Das Recht auf Wohnen soll im Grundgesetz 
verankert werden. Kein Mensch soll ohne Obdach sein oder darf bei der Wohnungssuche wegen 
des Namens, der Herkunft, der sexuellen Identität oder einer Behinderung diskriminiert 
werden. Auch kleine Gewerbetreibende dürfen nicht durch steigende Mieten aus ihren Vierteln 
vertrieben werden. Es braucht ein starkes und soziales Mietrecht, eine gesetzliche 
Begrenzung der Miethöhe und eine Mieter*innen-Mitbestimmung.
(196) Um das Recht auf Wohnen zu verwirklichen, ist ein hoher Bestand an öffentlichem und 
sozial gebundenem Wohnraum nötig. Dort, wo viele Menschen zuziehen, muss in großem Umfang 
gebaut werden. Dabei muss auf nachhaltiges Bauen und eine behutsame Nachverdichtung geachtet 
werden.
(197) Eine lebendige, durchmischte, offene und barrierefreie Stadt der kurzen Wege ist 
Leitbild: Dort leben Junge und Alte sowie Menschen verschiedener Herkunft gern in ihren 
Wohnvierteln, haben es nicht weit zur Arbeit und zum nächsten Sportplatz. Der demographische 
Wandel bringt neue Formen des Zusammenlebens. Ein ausreichender Bestand an barrierefreien 
Wohnungen und Möglichkeiten für ältere Menschen, ein aktives Leben zu führen, sind 
entscheidend.
(198) Sport verbindet. Alte und Junge, Menschen verschiedener Herkunft, mit verschiedenen 
Erfahrungen – auf dem Fußballplatz sind alle gleich. In Deutschland engagieren sich viele 
Millionen Menschen im Sport – in Vereinen und Organisationen – für Fairness, Teamgeist und 
Verantwortung. Im Sport können die Werte einer offenen und solidarischen Gesellschaft gelebt 
und vermittelt werden. Der organisierte Sport ist eine wichtige Stütze der Gesellschaft, 
weil er Werte und Bildung vermittelt und Zusammenhalt schafft. Diese Strukturen zu erhalten 
und zu stärken bedeutet, das friedliche Zusammenleben zu stärken. Auf internationaler Ebene 
leistet der Sport einen wichtigen Beitrag zum Kulturaustausch und zu gegenseitiger 
Begegnung. Sport findet nicht im politischen Vakuum statt. Das bedeutet Verantwortung für 
den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, für den Schutz von Menschenrechten und der Natur, 
aber genauso als wirtschaftlicher Akteur und im Kampf gegen Doping.
(199) Privat übernehmen viele Menschen ehrenamtlich Verantwortung für andere, sei es in 
Familie und Nachbarschaft oder in Vereinen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und 
Initiativen. Das Ehrenamt hat eine konstitutive Rolle in unserer Demokratie und für unser 
Zusammenleben. Dafür braucht es Zeit, Anerkennung und Förderung, die wir als Gesellschaft 
bereitstellen müssen.
(200) Viele Menschen sind motiviert, freiwilligen Einsatz für die Gesellschaft zu bringen. 
Die bestehenden Freiwilligendienste können zu einem neuen gesellschaftlichen 
Generationenprojekt werden, wenn sie ausgebaut und auch für Menschen im Ruhestand geöffnet 
werden, die Erfahrung und Können weiter einbringen wollen. Ein solcher 
„Zivilgesellschaftsdienst“ soll Rentner*innen wie allen jungen Menschen, die ihn ausüben 
wollen, unabhängig vom eigenen Geldbeutel offenstehen.
Kultur und die Künste
(201) Kunst ist frei. Kunst dient niemandem. Sie lässt sich nicht auf ihren materiellen Wert 
reduzieren. Kunst ist vielfältig und deutungsoffen und nie homogen, sie ist dynamisch und 
hybrid und niemals statisch. Kultur und die Künste lassen aus dem Zusammenspiel 
unterschiedlichster Einflüsse und Zusammenhänge Neues entstehen und sind so Motor 
gesellschaftlicher Veränderung. Wir schützen die Freiheit der Kunst und wenden uns dagegen, 
Kunst und Kultur vereinheitlichen zu wollen oder alleinige Deutungshoheit über sie zu 
beanspruchen.
(202) Freie Kultur und Kunst sind eine Grundlage für Demokratie und friedliches 
Zusammenleben. Sie gehören zur Daseinsvorsorge und sind Ausdruck und Anlass individueller 
und gesellschaftlicher Reflexion, persönlichen und kollektiven Erkenntnisgewinns sowie 
persönlicher und kollektiver Entwicklung. Kulturelle Vielfalt sowie Transkulturalität zu 
fördern und zu schützen ist wichtige Aufgabe in der offenen Gesellschaft. Der Zugang zu und 
die Teilhabe an Kultur und den Künsten muss für alle gleich gewährleistet sein, ungeachtet 
der Herkunft. Das gilt für kulturelle Bildung, Kulturinstitutionen und Freiräume 
gleichermaßen. Es gilt für das Erleben ebenso wie für das Schaffen von Kunst. Kultur und 
Sprache nationaler Minderheiten sowie anerkannte Regionalsprachen sind zu schützen und zu 
fördern.
(203) Kultur und Kunst brauchen öffentliche Förderung auf Grundlage transparenter Kriterien, 
Kulturschaffende eine verlässliche und angemessene soziale Absicherung, die freie Szene 
braucht professionelle Rahmenbedingungen, unabhängig von privater und unternehmerischer 
Unterstützung. Dazu gehören auch transparente Strukturen und faire Arbeitsbedingungen in den 
öffentlich geförderten Kultureinrichtungen.
(204) Das Bewusstsein für die Singularität der Verbrechen des Nationalsozialismus als 
universelle Mahnung an die gesamte Menschheit und die daraus folgende historische 
Verantwortung wachzuhalten ist vordringliche Aufgabe deutscher Erinnerungskultur. Es kann 
keinen Schlussstrich geben. Dazu gehört, die Aufarbeitung der NS-Verbrechen fortzuführen und 
Raubkunst an die Eigentümer*innen und ihre Erb*innen zurückzugeben.
(205) Zur Erinnerungskultur gehört das Erinnern an die friedliche Revolution 1989/90 in 
Ostdeutschland sowie die historische Aufarbeitung der Verbrechen des SED-Regimes. Erlittenes 
und begangenes Unrecht dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Erinnerungsstätten und 
Opferberatungen benötigen daher eine auskömmliche Finanzierung. Der Zugang zu den Stasi-
Akten muss weiterhin für Betroffene, für Publizistik und Forschung gewährleistet sein.
(206) Die Erinnerungskultur einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft zeigt sich offen 
für die vielstimmigen Geschichten und Erzählungen sowie die unterschiedlichen historischen 
Erfahrungen der Menschen, die hier leben. Auch die kritische Aufarbeitung der kolonialen 
Vergangenheit und der damit verbundenen Verbrechen muss selbstverständlicher Teil unserer 
Bildungs- und Erinnerungskultur sein. Das ist Voraussetzung für eine Gesellschaft, in der 
Menschen frei von Rassismus leben können.
(207) Deutschlands Kolonialvergangenheit ist auch im Kulturbereich viel zu wenig 
aufgearbeitet. Es braucht eine umfängliche Forschung über die Herkunft von Sammlungsobjekten 
und immateriellen Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, ihre Rückgabe an die 
Herkunftsgesellschaften sowie die Dekolonisierung von Kultureinrichtungen und des 
öffentlichen Raums. Dies kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Nachkommen der ehemals 
Kolonisierten international wie hierzulande geschehen.
(208) Der internationale Austausch im Bereich Kunst, Theater, Musik, Literatur, Film und 
anderer Künste stärkt die Bindung zwischen den Menschen rund um den Globus. Die 
Intensivierung der internationalen Kulturbeziehungen ist ein Beitrag zur Öffnung, zu Frieden 
und zum Schutz von Menschenrechten. Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik übernimmt 
dabei eine wichtige Rolle.
Gesundheit und Pflege
(209) Oberste Aufgabe jeder Gesundheitspolitik ist es, die Würde und Freiheit des Menschen 
auch im Krankheits- und Pflegefall zu wahren und gleichzeitig Krankheiten und 
Gesundheitsrisiken vorzubeugen. Gesundheitsversorgung und Pflege sind zentrale Pfeiler der 
Daseinsvorsorge. Es ist öffentliche Aufgabe, jedem Menschen unabhängig von Alter, Einkommen, 
Geschlecht, Herkunft, sozialer Lage oder Behinderung sowie vom Wohnort und Aufenthaltsstatus 
Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung, die sich an seinen Bedürfnissen 
orientiert, zu garantieren. Die Versorgung muss dem Stand der wissenschaftlichen 
Erkenntnisse entsprechen, den medizinischen Fortschritt berücksichtigen und auch den 
Bedarfen von besonders verletzlichen Personengruppen gerecht werden.
(210) Gute Gesundheitspolitik setzt schon bei der Vermeidung von Erkrankungen und 
Pflegebedürftigkeit an und nimmt dabei auch das psychische und soziale Wohlbefinden in den 
Blick. Prekäre Lebensverhältnisse machen in vielen Fällen krank. Menschen, die in Armut 
leben, haben eine höhere Wahrscheinlichkeit zu erkranken und oft einen schlechteren Zugang 
zum Gesundheitssystem. Bewegungsmöglichkeiten, gesunde Ernährung und saubere Luft müssen 
allen zur Verfügung stehen, um gesund zu bleiben. Prävention, Gesundheitsförderung und 
‑schutz sind deshalb Querschnittsaufgaben, die in allen Politikbereichen verfolgt werden 
müssen. Insbesondere eine gute Sozialpolitik ist Teil einer umfassenden Gesundheitsvorsorge.
(211) Internationale und solidarische Kooperation bei Gesundheitsforschung und beim Aufbau 
guter Gesundheitssysteme ist eine gemeinsame Aufgabe der Weltgemeinschaft. Es braucht 
weltweit Versorgungssicherheit mit zentralen Arzneimitteln und Materialien. Sie müssen auch 
in Europa produziert werden.
(212) Gesundheitsversorgung ist öffentliche Aufgabe. Egal ob bei der freiberuflichen 
Landärztin, dem Medizintechnikunternehmen oder in der staatlichen Uniklinik – sie muss dem 
Menschen und seiner Gesundheit zugutekommen und dient nicht dem Zweck, hohe Renditen zu 
erzielen. Die Planung und Finanzierung des Gesundheitswesens muss am Bedarf der 
Patient*innen ausgerichtet werden. Entscheidend ist nicht, was sich rentiert, sondern was 
notwendig ist. Insbesondere im Krankenhausbereich soll die Gemeinwohlorientierung gestärkt, 
die Benachteiligung öffentlicher Träger beendet, die Trägervielfalt erhalten und der Trend 
hin zur Privatisierung gestoppt werden. Klare politische Vorgaben zur Personalbemessung, 
Behandlungs- und Versorgungsqualität sollen sicherstellen, dass alle Träger gleichermaßen 
zum Nutzen der Patient*innen handeln. Dadurch werden Gewinnausschüttungen von Kliniken 
beschränkt, damit öffentliches und beitragsfinanziertes Geld im System bleibt.
(213) Gleichwertige Lebensverhältnisse bedeuten eine gute Gesundheitsversorgung in der Stadt 
und auf dem Land. Jeder Mensch muss Zugang zu medizinischer und psychotherapeutischer Hilfe 
haben, egal wo er lebt. Dafür müssen die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer 
Versorgung überwunden und Gesundheitsregionen aufgebaut werden, die eine bestmögliche 
Verknüpfung der verschiedenen Versorgungsangebote vor Ort erlauben. Durch ein Stufenmodell 
von der ambulanten und stationären Grundversorgung bis hin zu Spezialkliniken kann die 
Versorgung im ländlichen Raum gestärkt und zeitgleich eine gute Versorgungsqualität 
sichergestellt werden.
(214) Nur ein gut finanziertes Gesundheitssystem kann die Würde der Patient*innen und die 
Rechte der Beschäftigten gleichermaßen schützen. Falsche politische Weichenstellungen und 
der daraus folgende ökonomische Druck haben zu Fehlanreizen zulasten des Patient*innen-
Wohls, Kosteneinsparungen zulasten des Personals und einer falschen Verteilung von Geldern 
geführt. Die Krankenhausfinanzierung muss neu gedacht und auf wohnortunabhängige 
Versorgungssicherheit und -qualität, auf eine gute Bezahlung für Beschäftigte, auf Vorsorge 
und auf Krisenfestigkeit ausgerichtet werden. Kliniken sollen nicht nur nach erbrachter 
Leistung, sondern nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanziert werden. Dafür müssen die 
Fallpauschalen reformiert und um eine strukturelle Finanzierung ergänzt werden. Die 
Investitionsfinanzierung muss durch Bund und Länder gemeinsam verbessert werden. Die 
Versorgungsplanung im Gesundheitssystem soll gestärkt werden. Stationäre und ambulante 
Versorgung sollen zusammen gedacht, geplant und finanziert werden.
(215) Eine bessere Vernetzung, Koordination und Zusammenarbeit über alle Berufsgruppen 
hinweg ist notwendig, um den Bedarfen der Patient*innen in einer älter werdenden 
Gesellschaft besser gerecht zu werden. Eine gut abgestimmte integrierte Versorgung in Form 
von Gesundheitsregionen, in denen Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Pflegekräfte und andere 
Heilberufe sowie ein gut ausgestatteter öffentlicher Gesundheitsdienst Hand in Hand und auf 
Augenhöhe zusammenarbeiten, muss darum zur Regel werden. Dabei helfen eine umfassende 
Versorgungsplanung, Gesundheitsberichterstattung, die Aufwertung und Ausweitung der 
Kompetenzen in Gesundheits- und Pflegefachberufen und eine Stärkung der 
Versorgungsforschung. Heilmittelerbringer*innen und gesundheitsnahe Berufe sind ein 
essenzieller Teil unseres Gesundheitssystems und müssen finanziell besser abgesichert 
werden. Eine Stärkung der professionellen Pflege und der hausärztlichen Versorgung ist 
Voraussetzung für ein gutes Versorgungsnetz in der Fläche.
(216) Die Versorgung durch Hebammen und in Geburtshäusern sowie Kreißsälen muss sowohl in 
ländlichen Regionen als auch in Städten gesichert sein. Die reproduktive Selbstbestimmung 
muss gewährleistet sein, das bedeutet den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln und die 
Sicherstellung von ärztlich vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüchen. Das sind wichtige Teile 
der Gesundheitsversorgung und der Selbstbestimmung von Frauen. Dazu gehört auch die Stärkung 
von Frauengesundheit und geschlechtsspezifischer Medizin in Forschung und Praxis.
(217) Gute Gesundheit und Pflege gibt es nur unter guten Arbeitsbedingungen in allen 
Gesundheitsberufen. Altenpfleger*innen, Krankenpfleger*innen oder Hebammen sind das Rückgrat 
unserer Gesellschaft. In diesem Arbeitsbereich droht permanent die Gefahr von Überlastung 
und Überarbeitung. Sich um andere zu kümmern darf nicht krank machen. Es braucht mehr 
Personal, mehr Lohn und mehr Zeit. Um überhaupt mehr Personal zu gewinnen, muss sich die 
Arbeit mit der Familie vereinbaren lassen und Fortbildung und Aufstiegschancen bieten. Der 
Staat trägt hier auch aufgrund des im Grundgesetz festgeschriebenen Sozialstaatsgebots eine 
besondere Verantwortung.
(218) Digitalisierung und Automatisierung können helfen, Arbeitsabläufe im Gesundheitswesen 
zu vereinfachen und Arbeitsbedingungen zu verbessern, und so dazu beitragen, den 
Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu bekämpfen. Mithilfe der Koordinierung und des 
Abgleichs von Kapazitäten und der Übernahme von unterstützenden Tätigkeiten durch Robotik 
und digitale Hilfsmittel kann mehr Zeit für die persönliche Arbeit mit Patient*innen und 
menschliche Zuwendung gewonnen werden.
(219) Die Chancen der Digitalisierung gilt es sowohl bei der Organisierung der 
Gesundheitsversorgung und im Pflegebereich als auch bei der Verwaltung von Gesundheitsdaten 
und der individuellen Prävention zu nutzen. So wird auch in Zeiten des demographischen 
Wandels ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem erhalten. Aufgrund der Sensibilität von 
Gesundheitsdaten kommt dem Datenschutz dabei eine herausragende Rolle zu. Gerade deshalb 
sollte die Infrastruktur von staatlicher Seite und nicht von privaten Drittanbietern zur 
Verfügung gestellt werden. Gesundheitsdaten inklusive der Patient*innen-Daten werden unter 
Wahrung höchster Datenschutzstandards digital erfasst und der Forschung anonymisiert zur 
Verfügung gestellt. Ihre eigenen Gesundheitsdaten müssen Patient*innen jederzeit zugänglich 
sein.
(220) Solidarisch finanziert können die Herausforderungen der älter werdenden Gesellschaft 
und die Kosten des medizinischen Fortschritts am besten bewältigt werden. Indem alle 
Bevölkerungsgruppen in die Finanzierung über eine Bürgerversicherung einbezogen werden, 
können die Belastungen fair und für alle tragfähig ausgestaltet werden. Gesundheit und 
Pflege muss allen Menschen gleich zur Verfügung stehen. Beim Zugang darf es keinen 
Unterschied nach Einkommen oder Versicherungsstatus geben. Im Falle von Pflegebedürftigkeit 
muss sichergestellt sein, dass alle Menschen die Leistungen erhalten, die sie benötigen, und 
die anfallenden Kosten auch stemmen können. Pflege darf kein Armutsrisiko sein.
(221) Leistungen, die medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und deren Wirksamkeit 
wissenschaftlich erwiesen ist, müssen von der Solidargemeinschaft übernommen werden. Bei 
Medikamenten und Impfstoffen, die etwa der Bekämpfung von Pandemien dienen und durch Patente 
geschützt sind, sind kostengünstige Lizenzen notwendig, um Menschen weltweit versorgen zu 
können. Diese Lizenzen müssen im Zweifel verpflichtend durchgesetzt werden.
(222) Statt um eine Kriminalisierung von Süchtigen und Konsument*innen geht es um 
Prävention, Schadensminimierung, Entkriminalisierung und passgenaue Beratungs- und 
Hilfsangebote. Cannabis sollte legalisiert werden. Eine kontrollierte Abgabe von 
psychoaktiven Substanzen und eine an den gesundheitlichen Risiken orientierte Regulierung 
sind der richtige Weg für wirksamen Jugend- und Gesundheitsschutz, zur Verhinderung von 
Drogentoten und um kriminellen Strukturen und Drogenkriegen die Grundlage zu entziehen.
(223) Menschen sind immer Menschen, niemals „Fälle“, egal ob gesund, krank, pflegebedürftig 
oder eingeschränkt. Patient*innen sind Akteur*innen mit starken Rechten. Sie müssen bei 
relevanten Entscheidungen im Gesundheitswesen mitbestimmen und in entsprechende Gremien 
eingebunden sein. Die Förderung der Gesundheitskompetenz, die Befähigung der Patient*innen 
und unabhängige Gesundheitsberatung sollen zu einem festen Bestandteil unseres 
Gesundheitssystems werden.
(224) Auch im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit haben Menschen das Recht auf ein 
selbstbestimmtes Leben. Menschen, die pflegebedürftig werden, wollen zumeist in ihrem 
gewohnten Umfeld bleiben. Eine dezentrale Pflegestruktur, bei der die Wünsche, die 
Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Betroffenen im Mittelpunkt stehen, ist dafür der 
beste Weg. Deshalb sollen Kommunen mehr Möglichkeiten bekommen, das Angebot an Pflege und 
Betreuung vor Ort zu gestalten. Ziel sind lebenswerte Quartiere für alle Generationen, in 
denen professionelle Pflegeangebote und nachbarschaftliche Initiativen ineinandergreifen und 
diese ältere und pflegebedürftige Menschen sowie pflegende Angehörige unterstützen. 
Pflegende Angehörige verdienen grundsätzlich mehr Unterstützung und bessere 
Rahmenbedingungen. Gute stationäre Pflege gibt es nur, wenn in Pflegeheimen die Bedürfnisse 
und das Wohl der Patient*innen im Mittelpunkt stehen, nicht wenn zu Gunsten von hohen 
Renditen an der Qualität oder an den Beschäftigten gespart wird.
(225) Zu einem Leben in Würde gehört auch ein Sterben in Würde. Eine bedarfsgerechte 
Palliativversorgung in Stadt und Land ist unerlässlich. Auch damit Menschen die Möglichkeit 
haben, zu Hause im Kreis der Angehörigen zu sterben. Zusätzlich braucht es genügend 
Hospizplätze, die auch auf die Bedürfnisse der Sterbenden eingestellt sind.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 49 bis 51 einfügen:
(173) Die deutsche Gesellschaft ist religiös und weltanschaulich plural. Eine plurale Gesellschaft braucht den Dialog der Religionen und Weltanschauungen. Alle Religionen ebenso wie Weltanschauungen und agnostische Haltungen sind unterschiedliche Zugänge zu unserer einen Welt. Das Friedenspotential von Religionen und Weltanschauungen erachten wir als wesentlich für ein friedliches Zusammenleben in unserem Land und weltweit. - hierfür leistet der Religionsunterricht einen Beitrag.
Kapitel 4: Zusammen leben
Zusammenhalt in Vielfalt
(165) Offen ist eine Gesellschaft, in der alle Bürger*innen die gleichen Rechte und 
Möglichkeiten haben, die die Unterschiedlichkeit von Menschen und Regionen als Stärke 
begreift und als Wert verteidigt, die soziale Ungleichheit verringern will und den Schutz 
von Minderheiten gewährleistet. Individuelle Freiheit und persönliche Identität werden 
geschützt. Die offene Gesellschaft ist eine gewaltfreie. Ihre Grenzen findet sie in den 
Rechten und Freiheiten der Mitmenschen. Die offene Gesellschaft hinterfragt sich, lernt und 
ist selbstkritisch. Sie beruht auf Bedingungen, die sie selbst nicht schützen kann. Deshalb 
sind der Schutz und die Arbeit für sie eine dauernde politische Aufgabe.
(166) Menschen sind unterschiedlich, aber ihre Rechte und ihre Würde sind gleich. Eine 
vielfältige, diskriminierungsfreie, gleichberechtigte Gesellschaft bedeutet demokratischen 
Fortschritt für alle. Sie entwickelt sich stets weiter und handelt permanent die Regeln 
ihres Zusammenlebens neu aus. In einer pluralistischen Gesellschaft bilden gleichberechtigte 
Individuen aus vielfältigen Perspektiven ein Bündnis für ein gemeinsames Wir zum Schutz und 
zur Förderung von Freiheit und Würde. Das gemeinsame Wir bedeutet Zusammenhalt in Vielfalt.
(167) Das gemeinsame Wir schließt alle ein, die in unserem Land leben. Wir sind 
unterschiedlich, aber uns verbindet Respekt und Akzeptanz allen Menschen gegenüber, 
unabhängig davon, wie sie leben, lieben, glauben und aussehen. Das macht den Reichtum 
unseres „Wir“ aus.
(168) Eine vielfältige und inklusive Gesellschaft ist eine gleichberechtigte – mit gleichen 
Rechten, Zugängen und gleicher Teilhabe. In einer vielfältigen Gesellschaft richtet sich 
Zugehörigkeit nicht danach, wo jemand geboren ist, in welchem Stadtteil jemand wohnt, woher 
die Eltern kommen oder wie viel sie verdienen, wie jemand aussieht, was jemand glaubt oder 
wie der Name klingt.
(169) Diskriminierung trifft nicht alle gleichermaßen, aber sie geht alle gleichermaßen an. 
Eine vielfältige Gesellschaft schützt alle Menschen vor Diskriminierung, Rassismus, 
Antisemitismus und Gewalt – im Alltag, ob subtil oder durch gesellschaftliche Strukturen und 
öffentliche Institutionen.
(170) In Deutschland leben Menschen zusammen, deren Familien bereits seit Generationen hier 
ansässig sind, sowie Menschen, die in jüngerer Zeit eingewandert sind. Hier leben 
Christ*innen, Jüdinnen und Juden, muslimische und nicht religiöse Menschen genauso wie 
Nachkommen von Arbeitsmigrant*innen und von Geflüchteten. Viele bezeichnen sich als 
Deutsche, manche als Neue Deutsche, Schwarze Deutsche, People of Color, Menschen mit Romani-
Hintergrund, Polnisch-Deutsche oder Türkisch-Deutsche und vieles mehr. In einem offenen 
Deutschland werden alle von allen als dazugehörig anerkannt und können sich zugehörig 
fühlen.
(171) Migration prägt und verändert unsere Gesellschaft. Eine vielfältige 
Einwanderungsgesellschaft erfordert die gleichberechtigte politische, soziale und kulturelle 
Teilhabe von Migrant*innen. Sie ist als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern.
(172) Das Staatsbürgerschaftsrecht soll allen Menschen, die hier leben, arbeiten oder zur 
Schule gehen, rechtliche Gleichheit, wirkliche Teilhabe und Zugehörigkeit ermöglichen. Dazu 
gehören die erleichterte und beschleunigte Einbürgerung, die Ermöglichung von doppelter 
Staatsangehörigkeit und die Ausweitung des Geburtsrechts. Menschen, die in Deutschland ihren 
Lebensmittelpunkt haben und Teil dieser Gesellschaft geworden sind, sollen einen 
Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben. Die deutsche Staatsangehörigkeit soll durch Geburt im 
Inland erworben werden können, wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt 
in Deutschland hat. Mehrstaatigkeit bildet die Lebensrealität vieler Menschen ab.
(173) Die deutsche Gesellschaft ist religiös und weltanschaulich plural. Eine plurale 
Gesellschaft braucht den Dialog der Religionen und Weltanschauungen. Alle Religionen ebenso wie Weltanschauungen und agnostische Haltungen sind unterschiedliche Zugänge zu unserer einen Welt. Das Friedenspotential von Religionen und Weltanschauungen erachten wir als wesentlich für ein friedliches Zusammenleben in unserem Land und weltweit. - hierfür leistet der Religionsunterricht einen Beitrag.
Es geht um die 
Bewahrung und Durchsetzung der Freiheit, das persönliche Leben nach eigenen Lebensentwürfen 
und Wertvorstellungen zu gestalten. Das schließt die Freiheit des religiösen und 
weltanschaulichen Bekenntnisses ebenso ein wie das Recht, nach anderen Vorstellungen zu 
leben. Zu dieser Freiheit gehört auch Religions- und Weltanschauungskritik. Voraussetzung 
für eine Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen ist die uneingeschränkte Anerkennung der 
verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes und die Unabhängigkeit von autokratischen 
Regimen. Die Wahrung der grundrechtlichen Normen und Werte kann durch keine Religion 
relativiert werden.
(174) Die christlichen Kirchen sind Teil und Stütze unserer Gesellschaft. Der säkulare Staat 
muss sich am Neutralitätsprinzip ausrichten. Das bedeutet aber nicht ein Kooperationsverbot 
zwischen Staat und Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften. Das kooperative Modell des 
Staatskirchenrechtes soll zu einem pluralen Religionsverfassungsrecht weiterentwickelt 
werden.
(175) Aktives jüdisches Leben in Deutschland und Europa nach den schrecklichen Erfahrungen 
der Shoa bedeutet eine große Verantwortung für den deutschen Staat und seine Bürger*innen. 
Jüdinnen und Juden in ihrer Selbstentfaltung zu unterstützen sowie ihre Sicherheit und die 
der jüdischen Einrichtungen zu gewährleisten ist eine wichtige Aufgabe für unsere 
Gesellschaft. Sich Antisemitismus in jeder Form entgegenzustellen ist die Verpflichtung 
unseres Rechtsstaates und die immer währende Aufgabe aller Menschen in Deutschland und in 
Europa. Das Existenzrecht und die Sicherheit Israels mit gleichen Rechten für all seine 
Bürger*innen sind unverhandelbar.
(176) Muslim*innen sind nach den Angehörigen der großen christlichen Konfessionen die größte 
religiöse Gruppe in diesem Land. Der Islam gehört damit selbstverständlich zu Deutschland. 
Moscheen und muslimische Gemeinden müssen vor Bedrohungen und Angriffen geschützt, die 
Sicherheit von Muslim*innen muss gewährleistet werden. Antimuslimischen Rassismus zu 
bekämpfen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Das Anliegen vieler Muslim*innen, 
mittelfristig anerkannte und gleichberechtigte Religionsgemeinschaft(en) im Sinne und nach 
den Regeln des Grundgesetzes bilden zu können, verdient Unterstützung. Das Ziel sind 
Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften.
(177) Menschen mit Romani-Hintergrund sind die größte Minderheit in Europa. Sie sind Teil 
der europäischen Geschichte und Gegenwart seit mehr als 600 Jahren und in Deutschland als 
nationale Minderheit anerkannt. Kultur und Sprache sind vom Staat zu schützen und zu 
fördern. Antiziganistische Diskriminierung ist jedoch weit verbreitet und bis in die Mitte 
der Gesellschaft verankert. Sie findet zum Beispiel bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, im 
Bereich Bildung und Gesundheit statt. Dagegen einzutreten ist unsere Verpflichtung. Das 
Erinnern an den lange ignorierten und nicht anerkannten Holocaust an Menschen mit Romani-
Hintergrund in der Zeit des Nationalsozialismus ist unser aller Verantwortung.
(178) Inklusion ist ein Menschenrecht. In einer inklusiven Gesellschaft können alle Menschen 
ohne Angst in ihren Eigenschaften und Lebensformen verschieden sein. In einer inklusiven 
Gesellschaft werden die Rechte von Menschen mit Behinderung und deren gesellschaftliche 
Teilhabe umfassend und wirksam realisiert und geschützt. Die Umsetzung der VN-
Behindertenrechtskonvention in allen Lebensbereichen beendet ausschließende Strukturen. 
Leben mit einer Beeinträchtigung bedeutet besondere Anforderungen zur Selbstbestimmung. 
Menschen mit Behinderung tragen mit ihren Fähigkeiten und Ressourcen zum Gemeinwohl bei.
Feminismus und Geschlechtergleichstellung
(179) Feminismus ist sowohl die Vision einer gleichberechtigten Gesellschaft als auch der 
Weg dorthin. Er verspricht, echte Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen einzulösen – 
rechtlich, kulturell und ökonomisch.
(180) Eine Gesellschaft, in der gleiche Teilhabe für alle Geschlechter Wirklichkeit ist, 
schützt und stärkt die Rechte aller Frauen in ihrer Unterschiedlichkeit und unabhängig von 
Herkunft, Alter, Religion, Behinderung, Sexualität oder Klasse. Deshalb verfolgen wir einen 
Feminismus, der verschiedene Diskriminierungsformen auch in ihrer Verschränkung erkennt und 
an ihrer Beseitigung arbeitet.
(181) Gesellschaftlich vorgegebene Rollenzwänge führen zu ungleichen Chancen und häufig zu 
individuellem Leid. Sexismus behindert Frauen im Job, in der Schule, in der Uni, vor 
Gericht, im Privatleben, in den Medien, im Internet. Menschen aller Geschlechter profitieren 
von der Überwindung feststehender Geschlechterrollen. Menschen benötigen von klein auf 
vielfältige Vorbilder, um sich frei entfalten zu können. Gemeinsam schaffen wir eine 
Gesellschaft, in der alle Menschen frei von einschränkenden Rollenbildern leben können.
(182) Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben muss auch 
für Frauen, Mädchen, trans*, inter* und nicht-binäre Menschen uneingeschränkt gelten. Dieses 
Recht zu realisieren ist Teil einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung. Zu ihr zählen 
auch selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche, die nichts im Strafgesetzbuch verloren haben. 
Menschen mit einer nichtbinären Geschlechtsidentiät haben ausschließlich selbst das Recht, 
ihr Geschlecht zu definieren. Selbstbestimmung setzt einen umfassenden Schutz vor Gewalt 
voraus. Im Sinne der Istanbul-Konvention ist jegliche Form geschlechtsspezifischer, 
körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt konsequent zu bekämpfen.
(183) Frauen sollen in allen Bereichen der Gesellschaft mitbestimmen und Verantwortung 
übernehmen können. Gleichberechtigung bedeutet nicht nur, aber auch mehr Frauen in 
Führungspositionen – in der Politik, in der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft. Wo 
freiwillige Selbstverpflichtung nicht hilft, sind Quoten ein wichtiges Instrument für mehr 
Parität. Sie zielen dabei immer auf eine Welt, in der sie sich selbst überflüssig machen.
(184) Eine offene Gesellschaft ist eine der Geschlechtervielfalt, in der alle Menschen ohne 
Angst verschieden sein können. Freiheit und Würde bedeuten, sich einem Geschlecht zuordnen 
zu können oder auch nicht. Und es bedeutet, die eigene sexuelle Identität selbstbestimmt zu 
finden. Freiheit und Würde bedeuten auch, gemäß der eigenen sexuellen Orientierung die 
Lebensform, die Partnerschaft und das Familienmodell selbst zu wählen und dafür jeweils die 
gleichen Rechte und den gleichen Schutz vom Staat zu erhalten. Antiqueere, homo-, bi- und 
transfeindliche Ressentiments und Diskriminierung sowie Angriffe auf lesbische, schwule, 
bisexuelle, trans*, inter*, nicht-binäre und queere Menschen sind menschenrechtliche 
Verstöße und müssen von der gesamten Gesellschaft klar zurückgewiesen werden.
Stadt und Land, Jung und Alt
(185) Die regionale Vielfalt, die verschiedenen historischen Erfahrungen und 
unterschiedlichen Lebensstile der Menschen machen Deutschland aus. Auch die historische 
Spaltung in Ost und West durch den Kalten Krieg sowie die Verwerfungen nach der 
Wiedervereinigung haben Deutschland geprägt. Unterschiede anzuerkennen, zu schützen und 
zugleich den sozialen Zusammenhalt zu stärken ist unsere Verpflichtung. Es ist Verantwortung 
des Staates, die Lebensbedingungen in sich ökonomisch und strukturell unterschiedlich 
entwickelnden Regionen im gesamten Bundesgebiet und auf allen Ebenen anzugleichen – etwa im 
Verhältnis von ländlichen Gegenden zu Städten, vom Norden zum Süden, von Ost nach West, von 
schrumpfenden zu wachsenden Regionen.
(186) Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist als normative Aufgabe wichtig, aber 
immer schwieriger zu definieren. Während in strukturschwachen Regionen oftmals staatliche 
Institutionen fehlen, sind die Mieten dort meist günstiger. Die Sicherung von gleichwertigen 
Lebensverhältnissen wird nicht durch das gleiche Angebot wie in den Metropolen zu erreichen 
sein, wohl aber durch die Schaffung von Voraussetzungen für kreative, flexible und digitale 
Lösungen. Es geht um eine neue Politik des Ausgleichs zwischen ländlichen Räumen und 
Städten. Dazu dient eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“.
(187) Gute und sichere öffentliche Räume und Institutionen sind Voraussetzungen dafür, dass 
die Gesellschaft zusammenhält. Damit Sicherheit und Gemeinsamkeit möglich werden, garantiert 
der Staat gute Versorgung, Anbindung von ländlichen Regionen und Orte der Begegnung. Zur 
Daseinsvorsorge gehören etwa Breitbandanschlüsse und Mobilfunkversorgung, Frauenhäuser, 
Ärzt*innen sowie Krankenhäuser, Kitas, Jugendhäuser, Musikschulen und Bibliotheken, auch in 
den ländlichen Regionen, Sportplätze und Schwimmbäder in Stadt und Land. So helfen 
öffentliche Räume und Institutionen, Freiheit und Selbstbestimmung zu ermöglichen, 
Chancengleichheit herzustellen und Aufstiegschancen zu schaffen. Sie sind mehr als 
staatliche Daseinsvorsorge, sie sind ein Zusammenspiel von demokratischer Staatlichkeit und 
bürgerschaftlichem Zusammenleben.
(188) Es braucht bessere regionale Wirtschaftskreisläufe. Sie sind nicht nur ökologischer, 
sondern können auch Regionen mit Strukturproblemen helfen. Die regionale 
Wirtschaftsförderung ist so auszurichten, dass regionale Kreisläufe unterstützt werden, vor 
Ort eine gute Infrastruktur vorhanden ist und auch ländliche Regionen verlässlich vernetzt 
und an die Zentren angebunden sind. Dafür braucht es starke regionale Zentren als 
Ankerpunkte in den Regionen, die ein breites Angebot an öffentlichen und kulturellen 
Dienstleistungen vorhalten. Ein Beispiel sind die europäischen Metropolregionen. Bei der 
Ansiedelung von Bildungsinstitutionen, Landes- und Bundesbehörden sollen strukturschwache 
Gebiete besonders berücksichtigt werden.
(189) Die europäischen Gesellschaften sind geprägt durch demographischen Wandel. 
Bevölkerungsverluste und -zuwächse sind sehr ungleich verteilt, vor allem zwischen Stadt und 
Land, und sie prägen unterschiedliche Identitäten und kulturelle Erfahrungen. Gleichwertige 
Lebensverhältnisse herzustellen ist ein verfassungsrechtliches Handlungsziel und Kernaufgabe 
der Politik.
(190) Das gute Zusammenleben aller Generationen und Gerechtigkeit zwischen ihnen wird in 
einer alternden Gesellschaft zentraler. In ihr braucht es neue Formen des Zusammenlebens und 
eine altersgerechte Infrastruktur. Das wirkt Einsamkeit entgegen und stärkt den sozialen 
Zusammenhalt. Im Zentrum sollte nicht nur die Versorgung älterer Menschen stehen, sondern 
auch ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben.
(191) Für viele Menschen ist die Familie das Fundament ihres Zusammenlebens und Glücks. 
Deswegen stehen Familien zu Recht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Familie ist 
da, wo Menschen mit dem Ziel der Dauerhaftigkeit Verantwortung füreinander übernehmen, sich 
umeinander kümmern und füreinander da sind. Familien verdienen Unterstützung. Egal ob mit 
oder ohne Trauschein, ob alleinerziehend oder mit Partner*in, ob gleich- oder 
mehrgeschlechtlich, ob Patchwork oder in Mehr-Eltern-Konstellationen – alle Formen sollen 
rechtlich und sozial abgesichert sein.
(192) Viele Eltern wollen sich Sorge- und Erwerbsarbeit gleichberechtigt aufteilen. Das wird 
möglich durch ein flächendeckendes, zeitlich flexibles und qualitativ hochwertiges 
Betreuungs- und Bildungsangebot, einen Wandel der Arbeitswelt sowie eine Reduzierung der 
Arbeitszeit.
(193) Kinder brauchen die Freiheit, sich zu bewegen, zu spielen und zu lernen, zu lachen und 
zu weinen, zur Freude und zur Wut. Sie haben eigene Rechte. Diese gehören in den Mittelpunkt 
von Politik und Gesellschaft und sind im Grundgesetz eigenständig zu garantieren. Kinder 
sind Expert*innen in eigener Sache und sollten bei den sie betreffenden Angelegenheiten 
beteiligt werden. Ihr Interesse muss Leitlinie in der Ausstattung von öffentlichen Räumen 
und Institutionen sein.
(194) Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf besonderen Schutz und auf 
diskriminierungsfreie Förderung, die über bundesweite Qualitätskriterien für Kitas, Schulen, 
Jugendämter und freie Träger zu garantieren sind. Kinderrechte gehören in alle Curricula für 
Jura, Medizin, Erziehungswissenschaften und Polizei. Kinder müssen bei Entscheidungen 
gehört, ihre Rechte und ihr Wille im Mittelpunkt stehen. Überall, wo mit Kindern umgegangen 
wird, muss Basiswissen über Kinderrechte, insbesondere über Beteiligung, über den Schutz vor 
Kindeswohlgefährdung und vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, zur 
Voraussetzung werden. In Kinderschutzverfahren muss die nötige Qualifikation bei allen 
Beteiligten gesetzlich vorgegeben und tatsächlich gewährleistet sein.
(195) Guter, bezahlbarer Wohnraum für alle ist eine öffentliche Aufgabe. Wohnraum, Grund und 
Boden dürfen keine Spekulationsobjekte sein. Das Recht auf Wohnen soll im Grundgesetz 
verankert werden. Kein Mensch soll ohne Obdach sein oder darf bei der Wohnungssuche wegen 
des Namens, der Herkunft, der sexuellen Identität oder einer Behinderung diskriminiert 
werden. Auch kleine Gewerbetreibende dürfen nicht durch steigende Mieten aus ihren Vierteln 
vertrieben werden. Es braucht ein starkes und soziales Mietrecht, eine gesetzliche 
Begrenzung der Miethöhe und eine Mieter*innen-Mitbestimmung.
(196) Um das Recht auf Wohnen zu verwirklichen, ist ein hoher Bestand an öffentlichem und 
sozial gebundenem Wohnraum nötig. Dort, wo viele Menschen zuziehen, muss in großem Umfang 
gebaut werden. Dabei muss auf nachhaltiges Bauen und eine behutsame Nachverdichtung geachtet 
werden.
(197) Eine lebendige, durchmischte, offene und barrierefreie Stadt der kurzen Wege ist 
Leitbild: Dort leben Junge und Alte sowie Menschen verschiedener Herkunft gern in ihren 
Wohnvierteln, haben es nicht weit zur Arbeit und zum nächsten Sportplatz. Der demographische 
Wandel bringt neue Formen des Zusammenlebens. Ein ausreichender Bestand an barrierefreien 
Wohnungen und Möglichkeiten für ältere Menschen, ein aktives Leben zu führen, sind 
entscheidend.
(198) Sport verbindet. Alte und Junge, Menschen verschiedener Herkunft, mit verschiedenen 
Erfahrungen – auf dem Fußballplatz sind alle gleich. In Deutschland engagieren sich viele 
Millionen Menschen im Sport – in Vereinen und Organisationen – für Fairness, Teamgeist und 
Verantwortung. Im Sport können die Werte einer offenen und solidarischen Gesellschaft gelebt 
und vermittelt werden. Der organisierte Sport ist eine wichtige Stütze der Gesellschaft, 
weil er Werte und Bildung vermittelt und Zusammenhalt schafft. Diese Strukturen zu erhalten 
und zu stärken bedeutet, das friedliche Zusammenleben zu stärken. Auf internationaler Ebene 
leistet der Sport einen wichtigen Beitrag zum Kulturaustausch und zu gegenseitiger 
Begegnung. Sport findet nicht im politischen Vakuum statt. Das bedeutet Verantwortung für 
den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, für den Schutz von Menschenrechten und der Natur, 
aber genauso als wirtschaftlicher Akteur und im Kampf gegen Doping.
(199) Privat übernehmen viele Menschen ehrenamtlich Verantwortung für andere, sei es in 
Familie und Nachbarschaft oder in Vereinen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und 
Initiativen. Das Ehrenamt hat eine konstitutive Rolle in unserer Demokratie und für unser 
Zusammenleben. Dafür braucht es Zeit, Anerkennung und Förderung, die wir als Gesellschaft 
bereitstellen müssen.
(200) Viele Menschen sind motiviert, freiwilligen Einsatz für die Gesellschaft zu bringen. 
Die bestehenden Freiwilligendienste können zu einem neuen gesellschaftlichen 
Generationenprojekt werden, wenn sie ausgebaut und auch für Menschen im Ruhestand geöffnet 
werden, die Erfahrung und Können weiter einbringen wollen. Ein solcher 
„Zivilgesellschaftsdienst“ soll Rentner*innen wie allen jungen Menschen, die ihn ausüben 
wollen, unabhängig vom eigenen Geldbeutel offenstehen.
Kultur und die Künste
(201) Kunst ist frei. Kunst dient niemandem. Sie lässt sich nicht auf ihren materiellen Wert 
reduzieren. Kunst ist vielfältig und deutungsoffen und nie homogen, sie ist dynamisch und 
hybrid und niemals statisch. Kultur und die Künste lassen aus dem Zusammenspiel 
unterschiedlichster Einflüsse und Zusammenhänge Neues entstehen und sind so Motor 
gesellschaftlicher Veränderung. Wir schützen die Freiheit der Kunst und wenden uns dagegen, 
Kunst und Kultur vereinheitlichen zu wollen oder alleinige Deutungshoheit über sie zu 
beanspruchen.
(202) Freie Kultur und Kunst sind eine Grundlage für Demokratie und friedliches 
Zusammenleben. Sie gehören zur Daseinsvorsorge und sind Ausdruck und Anlass individueller 
und gesellschaftlicher Reflexion, persönlichen und kollektiven Erkenntnisgewinns sowie 
persönlicher und kollektiver Entwicklung. Kulturelle Vielfalt sowie Transkulturalität zu 
fördern und zu schützen ist wichtige Aufgabe in der offenen Gesellschaft. Der Zugang zu und 
die Teilhabe an Kultur und den Künsten muss für alle gleich gewährleistet sein, ungeachtet 
der Herkunft. Das gilt für kulturelle Bildung, Kulturinstitutionen und Freiräume 
gleichermaßen. Es gilt für das Erleben ebenso wie für das Schaffen von Kunst. Kultur und 
Sprache nationaler Minderheiten sowie anerkannte Regionalsprachen sind zu schützen und zu 
fördern.
(203) Kultur und Kunst brauchen öffentliche Förderung auf Grundlage transparenter Kriterien, 
Kulturschaffende eine verlässliche und angemessene soziale Absicherung, die freie Szene 
braucht professionelle Rahmenbedingungen, unabhängig von privater und unternehmerischer 
Unterstützung. Dazu gehören auch transparente Strukturen und faire Arbeitsbedingungen in den 
öffentlich geförderten Kultureinrichtungen.
(204) Das Bewusstsein für die Singularität der Verbrechen des Nationalsozialismus als 
universelle Mahnung an die gesamte Menschheit und die daraus folgende historische 
Verantwortung wachzuhalten ist vordringliche Aufgabe deutscher Erinnerungskultur. Es kann 
keinen Schlussstrich geben. Dazu gehört, die Aufarbeitung der NS-Verbrechen fortzuführen und 
Raubkunst an die Eigentümer*innen und ihre Erb*innen zurückzugeben.
(205) Zur Erinnerungskultur gehört das Erinnern an die friedliche Revolution 1989/90 in 
Ostdeutschland sowie die historische Aufarbeitung der Verbrechen des SED-Regimes. Erlittenes 
und begangenes Unrecht dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Erinnerungsstätten und 
Opferberatungen benötigen daher eine auskömmliche Finanzierung. Der Zugang zu den Stasi-
Akten muss weiterhin für Betroffene, für Publizistik und Forschung gewährleistet sein.
(206) Die Erinnerungskultur einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft zeigt sich offen 
für die vielstimmigen Geschichten und Erzählungen sowie die unterschiedlichen historischen 
Erfahrungen der Menschen, die hier leben. Auch die kritische Aufarbeitung der kolonialen 
Vergangenheit und der damit verbundenen Verbrechen muss selbstverständlicher Teil unserer 
Bildungs- und Erinnerungskultur sein. Das ist Voraussetzung für eine Gesellschaft, in der 
Menschen frei von Rassismus leben können.
(207) Deutschlands Kolonialvergangenheit ist auch im Kulturbereich viel zu wenig 
aufgearbeitet. Es braucht eine umfängliche Forschung über die Herkunft von Sammlungsobjekten 
und immateriellen Kulturgütern aus kolonialen Kontexten, ihre Rückgabe an die 
Herkunftsgesellschaften sowie die Dekolonisierung von Kultureinrichtungen und des 
öffentlichen Raums. Dies kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Nachkommen der ehemals 
Kolonisierten international wie hierzulande geschehen.
(208) Der internationale Austausch im Bereich Kunst, Theater, Musik, Literatur, Film und 
anderer Künste stärkt die Bindung zwischen den Menschen rund um den Globus. Die 
Intensivierung der internationalen Kulturbeziehungen ist ein Beitrag zur Öffnung, zu Frieden 
und zum Schutz von Menschenrechten. Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik übernimmt 
dabei eine wichtige Rolle.
Gesundheit und Pflege
(209) Oberste Aufgabe jeder Gesundheitspolitik ist es, die Würde und Freiheit des Menschen 
auch im Krankheits- und Pflegefall zu wahren und gleichzeitig Krankheiten und 
Gesundheitsrisiken vorzubeugen. Gesundheitsversorgung und Pflege sind zentrale Pfeiler der 
Daseinsvorsorge. Es ist öffentliche Aufgabe, jedem Menschen unabhängig von Alter, Einkommen, 
Geschlecht, Herkunft, sozialer Lage oder Behinderung sowie vom Wohnort und Aufenthaltsstatus 
Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung, die sich an seinen Bedürfnissen 
orientiert, zu garantieren. Die Versorgung muss dem Stand der wissenschaftlichen 
Erkenntnisse entsprechen, den medizinischen Fortschritt berücksichtigen und auch den 
Bedarfen von besonders verletzlichen Personengruppen gerecht werden.
(210) Gute Gesundheitspolitik setzt schon bei der Vermeidung von Erkrankungen und 
Pflegebedürftigkeit an und nimmt dabei auch das psychische und soziale Wohlbefinden in den 
Blick. Prekäre Lebensverhältnisse machen in vielen Fällen krank. Menschen, die in Armut 
leben, haben eine höhere Wahrscheinlichkeit zu erkranken und oft einen schlechteren Zugang 
zum Gesundheitssystem. Bewegungsmöglichkeiten, gesunde Ernährung und saubere Luft müssen 
allen zur Verfügung stehen, um gesund zu bleiben. Prävention, Gesundheitsförderung und 
‑schutz sind deshalb Querschnittsaufgaben, die in allen Politikbereichen verfolgt werden 
müssen. Insbesondere eine gute Sozialpolitik ist Teil einer umfassenden Gesundheitsvorsorge.
(211) Internationale und solidarische Kooperation bei Gesundheitsforschung und beim Aufbau 
guter Gesundheitssysteme ist eine gemeinsame Aufgabe der Weltgemeinschaft. Es braucht 
weltweit Versorgungssicherheit mit zentralen Arzneimitteln und Materialien. Sie müssen auch 
in Europa produziert werden.
(212) Gesundheitsversorgung ist öffentliche Aufgabe. Egal ob bei der freiberuflichen 
Landärztin, dem Medizintechnikunternehmen oder in der staatlichen Uniklinik – sie muss dem 
Menschen und seiner Gesundheit zugutekommen und dient nicht dem Zweck, hohe Renditen zu 
erzielen. Die Planung und Finanzierung des Gesundheitswesens muss am Bedarf der 
Patient*innen ausgerichtet werden. Entscheidend ist nicht, was sich rentiert, sondern was 
notwendig ist. Insbesondere im Krankenhausbereich soll die Gemeinwohlorientierung gestärkt, 
die Benachteiligung öffentlicher Träger beendet, die Trägervielfalt erhalten und der Trend 
hin zur Privatisierung gestoppt werden. Klare politische Vorgaben zur Personalbemessung, 
Behandlungs- und Versorgungsqualität sollen sicherstellen, dass alle Träger gleichermaßen 
zum Nutzen der Patient*innen handeln. Dadurch werden Gewinnausschüttungen von Kliniken 
beschränkt, damit öffentliches und beitragsfinanziertes Geld im System bleibt.
(213) Gleichwertige Lebensverhältnisse bedeuten eine gute Gesundheitsversorgung in der Stadt 
und auf dem Land. Jeder Mensch muss Zugang zu medizinischer und psychotherapeutischer Hilfe 
haben, egal wo er lebt. Dafür müssen die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer 
Versorgung überwunden und Gesundheitsregionen aufgebaut werden, die eine bestmögliche 
Verknüpfung der verschiedenen Versorgungsangebote vor Ort erlauben. Durch ein Stufenmodell 
von der ambulanten und stationären Grundversorgung bis hin zu Spezialkliniken kann die 
Versorgung im ländlichen Raum gestärkt und zeitgleich eine gute Versorgungsqualität 
sichergestellt werden.
(214) Nur ein gut finanziertes Gesundheitssystem kann die Würde der Patient*innen und die 
Rechte der Beschäftigten gleichermaßen schützen. Falsche politische Weichenstellungen und 
der daraus folgende ökonomische Druck haben zu Fehlanreizen zulasten des Patient*innen-
Wohls, Kosteneinsparungen zulasten des Personals und einer falschen Verteilung von Geldern 
geführt. Die Krankenhausfinanzierung muss neu gedacht und auf wohnortunabhängige 
Versorgungssicherheit und -qualität, auf eine gute Bezahlung für Beschäftigte, auf Vorsorge 
und auf Krisenfestigkeit ausgerichtet werden. Kliniken sollen nicht nur nach erbrachter 
Leistung, sondern nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanziert werden. Dafür müssen die 
Fallpauschalen reformiert und um eine strukturelle Finanzierung ergänzt werden. Die 
Investitionsfinanzierung muss durch Bund und Länder gemeinsam verbessert werden. Die 
Versorgungsplanung im Gesundheitssystem soll gestärkt werden. Stationäre und ambulante 
Versorgung sollen zusammen gedacht, geplant und finanziert werden.
(215) Eine bessere Vernetzung, Koordination und Zusammenarbeit über alle Berufsgruppen 
hinweg ist notwendig, um den Bedarfen der Patient*innen in einer älter werdenden 
Gesellschaft besser gerecht zu werden. Eine gut abgestimmte integrierte Versorgung in Form 
von Gesundheitsregionen, in denen Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Pflegekräfte und andere 
Heilberufe sowie ein gut ausgestatteter öffentlicher Gesundheitsdienst Hand in Hand und auf 
Augenhöhe zusammenarbeiten, muss darum zur Regel werden. Dabei helfen eine umfassende 
Versorgungsplanung, Gesundheitsberichterstattung, die Aufwertung und Ausweitung der 
Kompetenzen in Gesundheits- und Pflegefachberufen und eine Stärkung der 
Versorgungsforschung. Heilmittelerbringer*innen und gesundheitsnahe Berufe sind ein 
essenzieller Teil unseres Gesundheitssystems und müssen finanziell besser abgesichert 
werden. Eine Stärkung der professionellen Pflege und der hausärztlichen Versorgung ist 
Voraussetzung für ein gutes Versorgungsnetz in der Fläche.
(216) Die Versorgung durch Hebammen und in Geburtshäusern sowie Kreißsälen muss sowohl in 
ländlichen Regionen als auch in Städten gesichert sein. Die reproduktive Selbstbestimmung 
muss gewährleistet sein, das bedeutet den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln und die 
Sicherstellung von ärztlich vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüchen. Das sind wichtige Teile 
der Gesundheitsversorgung und der Selbstbestimmung von Frauen. Dazu gehört auch die Stärkung 
von Frauengesundheit und geschlechtsspezifischer Medizin in Forschung und Praxis.
(217) Gute Gesundheit und Pflege gibt es nur unter guten Arbeitsbedingungen in allen 
Gesundheitsberufen. Altenpfleger*innen, Krankenpfleger*innen oder Hebammen sind das Rückgrat 
unserer Gesellschaft. In diesem Arbeitsbereich droht permanent die Gefahr von Überlastung 
und Überarbeitung. Sich um andere zu kümmern darf nicht krank machen. Es braucht mehr 
Personal, mehr Lohn und mehr Zeit. Um überhaupt mehr Personal zu gewinnen, muss sich die 
Arbeit mit der Familie vereinbaren lassen und Fortbildung und Aufstiegschancen bieten. Der 
Staat trägt hier auch aufgrund des im Grundgesetz festgeschriebenen Sozialstaatsgebots eine 
besondere Verantwortung.
(218) Digitalisierung und Automatisierung können helfen, Arbeitsabläufe im Gesundheitswesen 
zu vereinfachen und Arbeitsbedingungen zu verbessern, und so dazu beitragen, den 
Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu bekämpfen. Mithilfe der Koordinierung und des 
Abgleichs von Kapazitäten und der Übernahme von unterstützenden Tätigkeiten durch Robotik 
und digitale Hilfsmittel kann mehr Zeit für die persönliche Arbeit mit Patient*innen und 
menschliche Zuwendung gewonnen werden.
(219) Die Chancen der Digitalisierung gilt es sowohl bei der Organisierung der 
Gesundheitsversorgung und im Pflegebereich als auch bei der Verwaltung von Gesundheitsdaten 
und der individuellen Prävention zu nutzen. So wird auch in Zeiten des demographischen 
Wandels ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem erhalten. Aufgrund der Sensibilität von 
Gesundheitsdaten kommt dem Datenschutz dabei eine herausragende Rolle zu. Gerade deshalb 
sollte die Infrastruktur von staatlicher Seite und nicht von privaten Drittanbietern zur 
Verfügung gestellt werden. Gesundheitsdaten inklusive der Patient*innen-Daten werden unter 
Wahrung höchster Datenschutzstandards digital erfasst und der Forschung anonymisiert zur 
Verfügung gestellt. Ihre eigenen Gesundheitsdaten müssen Patient*innen jederzeit zugänglich 
sein.
(220) Solidarisch finanziert können die Herausforderungen der älter werdenden Gesellschaft 
und die Kosten des medizinischen Fortschritts am besten bewältigt werden. Indem alle 
Bevölkerungsgruppen in die Finanzierung über eine Bürgerversicherung einbezogen werden, 
können die Belastungen fair und für alle tragfähig ausgestaltet werden. Gesundheit und 
Pflege muss allen Menschen gleich zur Verfügung stehen. Beim Zugang darf es keinen 
Unterschied nach Einkommen oder Versicherungsstatus geben. Im Falle von Pflegebedürftigkeit 
muss sichergestellt sein, dass alle Menschen die Leistungen erhalten, die sie benötigen, und 
die anfallenden Kosten auch stemmen können. Pflege darf kein Armutsrisiko sein.
(221) Leistungen, die medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und deren Wirksamkeit 
wissenschaftlich erwiesen ist, müssen von der Solidargemeinschaft übernommen werden. Bei 
Medikamenten und Impfstoffen, die etwa der Bekämpfung von Pandemien dienen und durch Patente 
geschützt sind, sind kostengünstige Lizenzen notwendig, um Menschen weltweit versorgen zu 
können. Diese Lizenzen müssen im Zweifel verpflichtend durchgesetzt werden.
(222) Statt um eine Kriminalisierung von Süchtigen und Konsument*innen geht es um 
Prävention, Schadensminimierung, Entkriminalisierung und passgenaue Beratungs- und 
Hilfsangebote. Cannabis sollte legalisiert werden. Eine kontrollierte Abgabe von 
psychoaktiven Substanzen und eine an den gesundheitlichen Risiken orientierte Regulierung 
sind der richtige Weg für wirksamen Jugend- und Gesundheitsschutz, zur Verhinderung von 
Drogentoten und um kriminellen Strukturen und Drogenkriegen die Grundlage zu entziehen.
(223) Menschen sind immer Menschen, niemals „Fälle“, egal ob gesund, krank, pflegebedürftig 
oder eingeschränkt. Patient*innen sind Akteur*innen mit starken Rechten. Sie müssen bei 
relevanten Entscheidungen im Gesundheitswesen mitbestimmen und in entsprechende Gremien 
eingebunden sein. Die Förderung der Gesundheitskompetenz, die Befähigung der Patient*innen 
und unabhängige Gesundheitsberatung sollen zu einem festen Bestandteil unseres 
Gesundheitssystems werden.
(224) Auch im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit haben Menschen das Recht auf ein 
selbstbestimmtes Leben. Menschen, die pflegebedürftig werden, wollen zumeist in ihrem 
gewohnten Umfeld bleiben. Eine dezentrale Pflegestruktur, bei der die Wünsche, die 
Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Betroffenen im Mittelpunkt stehen, ist dafür der 
beste Weg. Deshalb sollen Kommunen mehr Möglichkeiten bekommen, das Angebot an Pflege und 
Betreuung vor Ort zu gestalten. Ziel sind lebenswerte Quartiere für alle Generationen, in 
denen professionelle Pflegeangebote und nachbarschaftliche Initiativen ineinandergreifen und 
diese ältere und pflegebedürftige Menschen sowie pflegende Angehörige unterstützen. 
Pflegende Angehörige verdienen grundsätzlich mehr Unterstützung und bessere 
Rahmenbedingungen. Gute stationäre Pflege gibt es nur, wenn in Pflegeheimen die Bedürfnisse 
und das Wohl der Patient*innen im Mittelpunkt stehen, nicht wenn zu Gunsten von hohen 
Renditen an der Qualität oder an den Beschäftigten gespart wird.
(225) Zu einem Leben in Würde gehört auch ein Sterben in Würde. Eine bedarfsgerechte 
Palliativversorgung in Stadt und Land ist unerlässlich. Auch damit Menschen die Möglichkeit 
haben, zu Hause im Kreis der Angehörigen zu sterben. Zusätzlich braucht es genügend 
Hospizplätze, die auch auf die Bedürfnisse der Sterbenden eingestellt sind.

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