Es kann nicht bloss um friedenssichernde Blauhelmeinsätze gehen. VN-Friedenstruppen sollen die gefährdete Bevölkerung wirksam schützen, wenn es sein muss, auch gegen den Willen des Staates, in dessen Machtbereich schwerste Menschenrechtsverletzungen geschehen. Die Vereinten Nationen sollten für beides, Friedenssicherung und Friedenserzwingung, eigene ständige Truppen haben und diese auch selbst führen, anstatt notgedrungen der NATO oder ähnlichen Bündnissen die mit der Einsatzführung verbundenen politischen Entscheidungen zu überlassen. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten sollten nach Kräften dazu beitragen: mit einem grossen, leistungsfähigen EU-Modul solcher VN-Streitkräfte, ergänzt durch die bei solchen Einsätzen dringend gebrauchten zivilen Fachkräfte.
Dies greift unsere einschlägigen Beschlüsse
- im Europawahlprogramm von 2019, https://cms.gruene.de/uploads/documents/B90GRUENE_Europawahlprogramm_2019_barrierefrei.pdf , dort S. 138,
- im Bundestagswahlprogramm von 2017, https://cms.gruene.de/uploads/documents/BUENDNIS_90_DIE_GRUENEN_Bundestagswahlprogramm_2017.pdf , dort S. 87,
und im Schutzverantwortungsbeschluss „Für eine Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte" von 2012, https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/?dir=/1_Bundesverband/Inhalte%20%26%20Positionen/Beschlüsse%20Gremien/Bundesdelegiertenkonferenzen/2012-11-Hannover&fileid=28918531#pdfviewer , dort S. 9,
auf, kombiniert sie und entwickelt sie weiter.
Der Parlamentsvorbehalt soll aufrechterhalten werden und vom Europäischen Parlament wahrgenommen werden. Die Einsatzgenehmigung durch das Europäische Parlament ist im Europawahlprogramm des EGP-Parteitags Berlin, 2018, „Time to renew the promise of Europe“, https://europeangreens.eu/sites/europeangreens.eu/files/8.%20PROOFREAD%20Adopted%20%20EGP%20Manifesto%202019.pdf , dort S. 14 vorgesehen – deutsch: „Es ist Zeit, Europas Versprechen zu erneuern“, https://europeangreens.eu/sites/europeangreens.eu/files/EGP%20Manifesto%202019_DE.pdf . Die Übertragung des Parlamentsvorbehalts von der nationalen auf die EU-Ebene ist zwingend geboten, wenn das EU-Modul der VN-Streitkräfte auch wirklich einsatzbereit sein soll. Denn eine solche Einheit kann nicht als eine lose Addition nationaler Kontingente (bei der jedes Kontingent im Prinzip alles kann) gebildet werden. Schon aus Kostengründen muss sie statt dessen als arbeitsteilig integrierte Kombination funktionieren. Und das geht nicht, wenn jeder truppenstellende EU-Mitgliedsstaat einzeln über die Sinnhaftigkeit eines Einsatzes entscheiden würde, weil dann das „Neing beispielsweise des einzigen Transporthubschrauber beisteuernden Mitgliedsstaates automatisch das gesamte EU-Modul lahmlegen würde.
Perspektivisch: dieser Genehmigungsvorbehalt sollte dem Europäischen Parlament auch dann verbleiben, wenn die Vereinten Nationen ein VN-Parlament erhalten. Denn die Vereinten Nationen sollten dauerhaft eine überstaatliche Organisation bleiben und nicht „Weltstaat“ werden. Ein Weltstaat könnte sich eventuell in eine Weltdiktatur verwandeln und dann gäbe es nirgendwo noch eine Macht, die dessen Diktaturverbrechen Einhalt gebieten und die Unschuldigen vor ihr schützen könnte. Also sollten die Vereinten Nationen die zukünftige Weltfriedensordung zwar formulieren können, aber nur mit (parlamentarischer) Genehmigung ihrer truppenstellenden Regionalorganisationen (wie eben der EU) zu militärischen Zwangsmassnahmen greifen können.
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