Natürliche Monopole öffentlich bewirtschaften
Keine Privatisierung der Versorgung mit Energie und Wasser
Strom- und Gasleitungen sollen als notwendige Infrastruktur der Daseinsvorsorge in die Öffentliche Hand übertragen werden.
Das gilt auch für die Wasserversorgung als Ganzes.
Der gleichzeitige Besitz von Strom oder Gas und der dafür notwendigen leitungsgebundener Infrastruktur setzt einen beständigen Reiz zur Selbstbegünstigung. Der diskriminierungsfreie Zugang zu Stromnetzen, zu Gasleitungen und -speichern ist jedoch die Grundvoraussetzung für freie Energiemärkte und die unbehinderte Teilnahme aller Akteure.
Große Energiekonzerne nutzen ihre Netze für besseren Zugang zu Endkunden, für selbstbegünstigende Entscheidungen, technische Regeln und Normungen in den Gremien, zur Behinderung und Erschwerung von Netzanschlußbegehren der konkurrierenden Erzeugung kleiner und mittelständischer Unternehmen u.v.m.
Nicht ohne Grund fordert die EU in ihren Binnenmarkt-Richtlinien das Ownership-Unbundling, also die Entflechtung im Eigentum, für die Infrastruktur.
„Wer das Netz hat, hat die Macht“, schrieb das Handelsblatt und diese Macht gehört in die öffentliche Hand. Wir wollen Diskriminierungsfreiheit nicht wahren durch ebenso aufwendige wie unvollkommene, zahllose und überkomplizierte Gesetze und Verordnungen mit BundesNetzAgentur [BNetzA] und Monopolkommission (siehe z.B. Anreizregulierungsverordnung) , sondern als neutraler öffentlicher Eigentümer für das Gemeinwohl wirklich durchsetzen zu können.
Die kaufmännische und technische Betriebsführung kann mit Ausschreibungen quasi „privatwirtschaftlich“ erfolgen.
Das kennen wir schon bei den zahlreichen lokalen Netzen unserer Stadt- und Gemeindewerke. Deren Gewinne kommen der Allgemeinheit zugute. Das soll in Zukunft auch für Verteil- und Übertragungsnetze gelten.
Energie-, Wasser- und Abwasserleitungen sind „natürliche Monopole“, d.h. es liegt in ihrer Natur, Monopol zu sein. Niemand baut ein paralleles Stromnetz, um mit Strom zu handeln, sondern man ist auf die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur angewiesen.
Die Gewinne aus der Bewirtschaftung der Netze – die Monopolrenten – gehören nicht in private Hände.
Der Staat kann es besser und kostengünstiger als Private und sollte das Eigentum an der Versorgungsinfrastruktur innehaben, um freie Märkte zu garantieren.
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