Veranstaltung: | 45. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 24.08.2020) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 26.08.2020, 09:11 |
S-05: Änderung Urabstimmungsordnung
Antragstext
Neuer § 12 Urabstimmungsordnung:
(1) Bei einer Urabstimmung in online-gestützter Form muss durch geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen sichergestellt sein, dass
- die Abstimmenden die korrekte Berücksichtigung ihrer Stimmabgabe zuverlässig und ohne
besondere Sachkenntnis überprüfen können und
- die Informationen über die Abstimmenden derart pseudonymisiert werden, dass niemand
außer der abstimmenden Person selbst nachvollziehen kann, wie sie abgestimmt hat.
(2) Die maßgeblichen Softwarekomponenten für online-gestützte Urabstimmungen müssen Open
Source (quelloffen) sein.
(3) Der Bundesvorstand muss der Bundesversammlung oder dem Länderrat bis zum 31. März 2023
den Vorschlag für ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept für eine quelloffene technische
Lösung für online-gestützte Urabstimmungen vorlegen und diese vorab mit den Landesverbänden
abstimmen.
(4) Abweichend von Abschnitt 2 können bis zum 31. März 2023 und bei Vorlage des Umsetzungs-
und Finanzierungskonzepts bis zur Umsetzung dieses Konzepts nicht-quelloffene
Softwarekomponenten verwendet werden, so weit durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle
festgestellt ist, dass die nicht-quelloffenen Softwarekomponenten die Anforderungen nach
Absatz 1 erfüllen.
(5) Diese Regelung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Begründung
Wir möchten eine Urabstimmung über einen eventuellen Koalitionsvertrag ermöglichen. Die Fristen für eine Urabstimmung per Post sind sehr lang, so dass dies wenig praktikabel erscheint.
Die AG Elektronische Abstimmungsverfahren hat sich in einem fast zweijährigen Diskussions- und Arbeitsprozess im Auftrag der Bundesversammlung umfassend mit online-gestützten Abstimmungsverfahren für unsere Partei beschäftigt und dabei die Expertise der unterschiedlichen Ebenen wie auch technische Kompetenzen einbezogen. Im Abschlussbericht wurden umfassende Vorgaben und Empfehlungen zum Einsatz online-gestützter Abstimmungsverfahren gegeben. Unter anderem wird eindeutig eine Befristung der Satzungsregelung empfohlen um Erfahrungen zu sammeln. Die Regelung endet automatisch nach Ablauf der Frist. Außerdem wird sich für den Einsatz quelloffener Systeme ausgesprochen, hier wird mittel- bis langfristig die Erarbeitung eines eigenen bzw. eines unterstützten Systems angestrebt. Zwischenzeitlich sollen nicht-quelloffene Softwarekomponenten verwendet werden, die entweder unabhängig zertifiziert sind oder von vertrauenswürdigen Partner*innen entwickelt werden, um die Risiken zumindest teilweise vertretbar zu halten.
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