Veranstaltung: | 45. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 24.08.2020) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 26.08.2020, 09:16 |
S-06: Änderung der Berechnung der Länderratsdelegierten
Antragstext
Änderung §14 (2) Satz 2:
2. die Delegierten der Landesverbände.
Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Landesverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der
Mitglieder des Landesverbandes wird mit 60 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl
der Mitglieder des Bundesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis auf eine volle Zahl
gerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall
mindestens zwei betragen muss (Grundmandat). Mindestens ein*e Delegierte*r pro Landesverband
soll dem jeweiligen Landesvorstand angehören. Maßgeblich für Delegiertenmeldungen sind die
dem Bundestagspräsidenten im letzten Jahresrechenschaftsbericht vorgelegten, geprüften
Mitgliederzahlen.
Begründung
Insbesondere in den letzten beiden Jahren erleben wir, dass immer mehr Menschen unsere Politik unterstützen und sich aktiv bei uns einbringen möchten. So stiegen die Mitgliederzahlen in dieser Zeit bundesweit um ca. 30.000 an. Dieses Wachstum ist großartig und stärkt uns als Partei insgesamt.
Es führt jedoch bezogen auf den Länderrat, aufgrund der bisherigen Delegiertenberechnung, zu einer starken Steigerung der Delegiertenzahlen. So wuchs beispielsweise die Zahl aus NRW entsandten Delegierten von 12 (2018) auf bald 19 an. Diese Delegierten und eine gleichgroße Anzahl an Ersatzdelegierten müssen bei einer LDK gewählt werden. Durch das starke Wachstum nehmen diese Wahlen (Vorstellungszeiten, mehrere Wahlgänge etc.) bereits jetzt viel Zeit in Anspruch. Da diese LDK-Zeit, insbesondere als Debattenraum, sehr wertvoll ist und wir uns auch einen weiteren Mitgliederanstieg erhoffen, regen wir deshalb eine Reform der Delegiertenberechnung für den Länderrat an. Ziel ist es einen Mechanismus zu vereinbaren, der ähnlich wie bei den BDK-Delegierten, die Delegierten ins Verhältnis setzt. Dies würde das stetige Anwachsen des Länderrates verhindern und nur dann zu einer Änderung der Delegiertenzahl führen, wenn sich das Mitgliederzahlverhältnis der Landesverbände ändert. Die vorgeschlagene Regelung würde ermöglichen, den Länderrat dauerhaft bei einer Größe von ca. 100 Delegierten zu halten.
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