Jedes Verbrechen gegen die Umwelt schädigt die gesamte Menschheit. Umweltverschmutzung, Umweltschäden und Ressourcenverschwendung schädigen über Landesgrenzen und Legislaturperioden hinaus. Oft besteht am Ort der Verursachung kein Interesse an der Verfolgung von Umweltverbrechen, oft werden Umweltverbrechen nicht am Ort der Verantwortlichen begangen. Daher ist es von globalem Interesse Verbrechen gegen die Umwelt von der internationalen Staatengemeinschaft am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verhandeln zu lassen.
Antrag: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | Notker Schweikhardt (KV Berlin-Kreisfrei) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.D-01-191 |
Eingereicht: | 08.10.2020, 16:17 |
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