Wir GRÜNE setzen uns für Rechtsstaatlichkeit, eine moderne und bürger*innennahe Polizei sowie gute Arbeitsbedingungen für Polizist*innen ein. Die Mehrheit der Beamt*innen leistet unter nicht immer einfacher Bedingungen jeden Tag einen unschätzbaren Beitrag für die Sicherheit in unserer Gesellschaft.
Trotz hoher Anforderungen und guter Ausbildung kommt es im polizeilichen Alltag, wie in jedem beruflichen Kontext, auch zu Fällen von Fehlverhalten. Da die Polizei das staatliche Gewaltmonopol ausübt, besteht ein besonderes gesellschaftliches Interesse, dass Fehler und strukturelle Mängel aufgeklärt und abgestellt werden. Nur eine Polizei, die ihre Fehler transparent aufbereitet, wird dauerhaft das Vertrauen der Menschen genießen, auf das sie angewiesen ist.
Aktuell werden Beschwerden von Bürger*innen über mögliches Fehlverhalten oftmals innerhalb von polizeinahen Strukturen bearbeitet. Eine vollständig unabhängige Aufklärung ist in der Praxis nicht immer gewährleistet. Dies kann Betroffene davon abhalten, mögliches Fehlverhalten überhaupt zu melden und Hilfe zu erhalten.
Auch für Polizist*innen muss es einfacher werden, Probleme zu melden und Hilfe zu erhalten. Innerhalb der behördlichen Strukturen ist dies aufgrund von Abhängikeitsverhältnissen und der Hierarchien in der Praxis nicht immer ohne die Furcht vor negativen Auswirkungen möglich.
Leider fehlt es in Deutschland vielfach immer noch an Strukturen, die geeignet sind, die Fehlerkultur innerhalb der Polizei besonders zu fördern. Die Einrichtung von unabhängigen Beschwerdestellen in der Bundesrepublik Deutschland wird seit Jahren von unterschiedlichen Akteuren wie dem Kommissar für Menschenrechte des Europarats [1], dem Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) [2] oder dem UN-Ausschuss für die Beseitigung aller Formen rassistischer Diskriminierung [3] gefordert. Amnesty Polizei [4] und PolizeiGrün [5] empfehlen ebenfalls unabhängige Polizeibeschwerdemechanismen.
Das Vereinigte Königreich (Independent Office for Police Conduct) und Dänemark (Independent Police Complaints Authority) haben mit unabhängigen Untersuchungsmechanismen bereits gute Erfahrungen gemacht.
Darum setzen wir GRÜNEN uns zur Förderung der Fehlerkultur innerhalb der Polizeien des Bundes und der Länder für die Einrichtung von unabhängigen Untersuchungsmechanismen sowie Ombudsstellen ein. Bei Vorwürfen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Ein angemessener und fairer Umgang mit Beamten*innen, die sich offen zu einem Fehler bekennen, muss gewährleistet sein.
Quellen:
[1] Bericht des Menschenrechtskommissars Nils Muižnieks über seinen Besuch in Deutschland, 14. April vgl. Report of the Special Rapporteur on extrajudicial, summary or arbitrary executions, Philip Alston: und 04. - 08. Mai 2015, Straßburg, 01.10.2015, CommDH(2015)20, S. 3; Siehe auch der Bericht seines Vorgängers: Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland,
09-11. und 15. – 20. Oktober 2006, Straßburg, 11.07.2007, CommDH (2007)14, Nr. 39.
[2] Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe in Deutschland (CPT) über seinen Besuch in Deutschland, 25. November– 07. Dezember 2015 Straßburg, 01.06.2017, CPT/Inf(2017)13, Nr. 18-19.
[3] vgl. Committee on the Elimination of Racial Discrimination: Concluding observations on the combined ninteenth to twenty-second periodic reports of Germany, 30.06.2015, CERD/C/DEU/CO/19- 22, Nr. 11 (d).
[4] Positionspapier: Unabhängige Untersuchungsmechanismen in Fällen von rechtswidriger Polizeigewalt in Deutschland, Online, September 2018 (https://amnesty-polizei.de/wp- content/uploads/2019/04/Positionspapier-Amnesty-Untersuchungsmechanismen_2018.pdf).
[5] Positionspapier: Moderne und Bürgernahe Polizei, Absatz Transparenz und Fehlerkultur, Online, Februar 2014, S. 4 (http://polizeigruen.de/media/PP-ModernePolizei.pdf).
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