Antrag: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | Jeanette Hofmann (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.W-01-090-2 |
Eingereicht: | 06.10.2020, 10:22 |
GSP.W-01-089: Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften
Verfahrensvorschlag zu GSP.W-01-090-2: Antragstext
Von Zeile 90 bis 95:
(105) Digitale Plattformen sind Teil der Infrastruktur. Das Teilen, Tauschen und Vermitteln von Gütern, Dienstleistungen und Informationen auf digitalen Plattformen kann die Teilhabe der Menschen stärken. Diese Plattformen sollen klar und streng reguliert werden, damit sie ihre Machtstellung nicht ausnutzen können, damit faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen herrschen sowie Innovation im Sinne des Gemeinwohls stattfindet. In Europa braucht es öffentlich-rechtliche Alternativen zu den bisherigen privaten Monopolen.(105)Digitale Plattformen durchdringen immer mehr Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Sie sind Grundlage von Wertschöpfung und neuen Geschäftsmodellen und sollten daher im Fokus wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Gestaltung stehen. Plattformen müssen umfassend reguliert werden, um Grundrechte zu schützen, wachsende wirtschaftliche Macht zu begrenzen, faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen sicherzustellen sowie gemeinwohlorientierte Innovationen zu ermöglichen. Europa braucht öffentlich-rechtliche wie auch gemeinnützige Alternativen zu den bisherigen privaten Monopolen. Diese können Bürger*innen die Möglichkeit bieten, sich sowohl lokal als auch digital zu organisieren und politisch Einfluss zu nehmen. Digitale Plattformen sind Teil der Infrastruktur und müssen barrierefrei sein.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 89 bis 95:
(105)
(105) Digitale Plattformen sind Teil der Infrastruktur. Das Teilen, Tauschen und Vermitteln von Gütern, Dienstleistungen und Informationen auf digitalen Plattformen kann die Teilhabe der Menschen stärken. Diese Plattformen sollen klar und streng reguliert werden, damit sie ihre Machtstellung nicht ausnutzen können, damit faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen herrschen sowie Innovation im Sinne des Gemeinwohls stattfindet. In Europa braucht es öffentlich-rechtliche Alternativen zu den bisherigen privaten Monopolen.
Digitale Plattformen verändern nicht nur den öffentlichen Raum, sondern auch den Handel mit Gütern und Dienstleistungen. Plattformen müssen stärker reguliert werden, um Grundrechte zu schützen, wachsende wirtschaftliche Macht zu begrenzen, faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen sicherzustellen sowie gemeinwohlorientierte Innovationen zu ermöglichen. Europa benötigt öffentliche wie auch gemeinnützige Alternativen zu den privaten Monopolen.
weitere Antragsteller*innen
- Malte Spitz (KV Unna)
- Konstantin von Notz (KV Herzogtum Lauenburg)
- Tabea Rößner (KV Mainz)
- Torsten Leveringhaus (KV Darmstadt-Dieburg)
- Christoph Gaa (KV Darmstadt-Dieburg)
- Christian Tramnitz (KV Hochtaunus)
- Madeleine Henfling (KV Ilm-Kreis)
- Laura Sophie Dornheim (KV Berlin-Kreisfrei)
- Renate Künast (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)
- Rasmus Andresen (KV Flensburg)
- Jörn Pohl (KV Kiel)
- Jan Philipp Albrecht (KV Kiel)
- Thomas Blankenburg (KV Ilm-Kreis)
- Alexander Salomon (KV Karlsruhe)
- Johanna Mellentin (KV Fürstenfeldbruck)
- Esther Hochhäuser (KV Berlin-Mitte)
- Michael Servatius (Berlin-Pankow KV)
- Jennifer Jasberg (KV Hamburg-Bergedorf)
- Erik Sachtleber (KV Berlin-Treptow/Köpenick)
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