Antrag: | Kapitel 5: Demokratie stärken |
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Antragsteller*in: | BAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 05.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.L-01-117 |
Eingereicht: | 06.10.2020, 20:27 |
GSP.D-01-100-3: Kapitel 5: Demokratie stärken
Verfahrensvorschlag zu GSP.L-01-117: Antragstext
Von Zeile 115 bis 123 (GSP.L-01: Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen):
Ausweg aus dem System des „Wachse oder Weiche“ erhalten. Dazu gehört auch, dass sie für ihre vielfältigen Gemeinwohlleistungen gezielt entlohnt werden.
Tierschutz
(72) Tiere haben Rechte und dürfen nicht zu Rohstofflieferanten degradiert werden. Solange Menschen Tiere halten, um sie zu töten und zu essen oder um ihre Produkte zu nutzen, sind wir verpflichtet, für mehr Tierschutz und mehr Tierwohl in der Tierhaltung zu sorgen. Entsprechend ist die Landwirtschaft so zu gestalten, dass entlang den Bedürfnissen von Tieren gewirtschaftet werden kann. Es sollen immer weniger Tiere immer besser gehalten werden. So sinkt auch der Konsum von Fleisch und anderen tierischen Lebensmitteln. Tierversuche müssen konsequent reduziert und möglichst überflüssig werden.(72) Tiere sind fühlende Lebewesen, sie haben Rechte und dürfen nicht zu Rohstofflieferanten oder Unterhaltungsobjekten degradiert werden. Wo immer ihr Wohlergehen aufgrund menschlichen Handelns in Gefahr ist, muss es geschützt werden. Jede Tierhaltung ist an ihren umfassenden Bedürfnissen auszurichten, denn auch Tieren steht ein gutes und gesundes Leben zu. Dafür müssen die entsprechenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Anerkannte Tierschutzorganisationen benötigen als Anwälte der Tierrechte mehr Kompetenzen und mehr Unterstützung.
(73 NEU) Solange wir Menschen Tiere halten, um sie zu töten und zu essen, müssen wir ihnen ein würdevolles Leben frei von Schmerzen, Angst und Stress ermöglichen - ohne tierquälerische Zucht-, Haltungs-, Transport- und Schlachtmethoden. Eine zukunftsfähige Landwirtschaft hat diese Ziele fest in sich verankert. Das bedeutet auch, dass künftig immer weniger Tiere gehalten werden und entsprechend weniger Fleisch konsumiert und exportiert wird. Das ist zugleich essenziell für den Schutz von Klima, Umwelt und Biodiversität und einen fairen Handel mit den Ländern des globalen Südens. Auch durch eine neue Ernährungspolitik und die gezielte Förderung pflanzlicher Alternativen sinkt der Konsum von tierischen Produkten. Tierversuche sollen nach einem Ausstiegsplan konsequent reduziert und durch innovative Forschungsmethoden ohne Tiere ersetzt werden.
Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen
Klima und Energie
(53) Nach dem fossilen Zeitalter beginnt die ökologische Moderne. War der Fortschritt der
Moderne bislang angetrieben von Kohle, Öl und Gas und verlagerte er seine sozialen und
ökologischen Kosten zu großen Teilen in andere Weltregionen und in die Zukunft, geht es beim
Fortschritt heute darum, die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren sowie den
gegenwärtigen und kommenden Generationen weltweit ein Leben in Freiheit, Würde und Wohlstand
zu ermöglichen. Je entschiedener wir handeln, umso mehr Freiheiten und Alternativen haben
wir in den kommenden Jahrzehnten.
(54) In der ökologischen Moderne ist das Prinzip der Nachhaltigkeit leitend. Die natürlichen
Ressourcen dürfen demnach nur in dem Maße genutzt werden, wie sie sich auch wieder erneuern
können. Das gilt für Technologien, Wirtschaftsweisen, für den privaten Verbrauch und Konsum.
Konkret bedeutet das: Politische Entscheidungen müssen daran gemessen werden, ob ihre Folgen
mit der Einhaltung der planetaren Grenzen vereinbar sind.
(55) Wir leben in Zeiten der Klimakrise. Der Anstieg der Meeresspiegel bedroht das Leben an
den Küsten. Trockenheit und Wüstenbildung zerstören Lebensräume von Mensch und Tier.
Hitzesommer und Wetterextreme sorgen für extreme Schäden und nehmen lebensbedrohliche
Ausmaße an. Es ist Aufgabe der Menschheit, die Katastrophe so weit wie möglich zu
verhindern. Leitlinie ist das Klimaabkommen von Paris, das vorsieht, die Erderhitzung auf
deutlich unter zwei Grad, möglichst auf 1,5 Grad, zu begrenzen. Europa muss so schnell wie
möglich Klimaneutralität erreichen. Deutschland als einem der größten Verursacher von
Treibhausgasen kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Jedes Zehntelgrad weniger
Erhitzung zählt.
(56) Maßstab erfolgreicher Klimapolitik ist der Budget-Ansatz. Er zeigt auf, wie viele
Treibhausgasemissionen jedes Land noch ausstoßen darf, um den eigenen Anteil am Pariser
Klimaabkommen einzuhalten. Daraus folgt die Notwendigkeit, jeden Tag konkret zu handeln.
„Morgen ist auch noch ein Tag“ gilt beim Klimaschutz nicht. Nur wenn substanzielle
Einsparungen schnell erzielt werden, gibt es später noch ausreichend Handlungsspielraum.
(57) Der Übergang zu 100 Prozent erneuerbaren Energien, der Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas
und damit die Dekarbonisierung sind die Schlüsselaufgaben des Klimaschutzes. Die
Dekarbonisierung aller Wirtschaftsprozesse gelingt nur, wenn Rohstoffe und die für ihre
Herstellung nötige und in ihnen gespeicherte Energie massiv eingespart, möglichst
vollständig im Kreislauf geführt und hocheffizient genutzt werden. Dafür ist eine völlig
neue Vernetzung innerhalb und zwischen den Sektoren Strom, Wärme, Verkehr, Industrie,
Dienstleistungen und Landwirtschaft nötig.
(58) Technologie ist als Beitrag für Klimaneutralität notwendig. Technologische Lösungen
müssen immer dem Vorsorgeprinzip folgen. Das heißt, dass die Abwägung von Nutzen und
Schäden, mögliche Umkehrbarkeit sowie die Eingriffstiefe zu berücksichtigen sind. Sie werden
grundlegende Veränderungen und schnelles Handeln nicht ersetzen, sondern nur ergänzen
können.
(59) Die Digitalisierung kann einen großen Beitrag für den Klimaschutz leisten. Sie
ermöglicht es, eine schwankende erneuerbare Produktion mit dem Verbrauch eng zu verzahnen
und so den Energiebedarf zu senken. Das Potential der Digitalisierung für
Ressourceneffizienz, sparsamen Energieverbrauch, Dematerialisierung und Suffizienz soll
bestmöglich gefördert werden. Zugleich zeigt die Digitalisierung bisher selbst einen
ungezügelten Ressourcenhunger. Daher muss sie mit Maßnahmen flankiert werden, die den
Ressourcenverbrauch begrenzen und Rebound-Effekte vermeiden.
(60) Erneuerbare Energien sind dezentral in der Erzeugung, aber eine Versorgung mit ihnen
wird leichter sicherzustellen sein, je größer der Raum ist. Unser Kontinent hat die richtige
Größe für die Energiewende. Die europäische Energieunion soll die verschiedenen Stärken der
Regionen – Solarenergie im Süden, Geothermie und Wasserkraft in Skandinavien und den Alpen,
Offshore-Windkraft im Atlantik, im Mittelmeer und in der Ostsee, Onshore-Windkraft in ganz
Europa – miteinander verbinden. Zentral dafür sind Aufbau und Nutzung von Netzen und
Speichern. Entscheidende Akteur*innen der Energiewende sind die Bürger*innen und Kommunen,
aber auch regionale Unternehmen und das Handwerk.
(61) Es braucht eine vorausschauende Energieaußenpolitik. Denn auch im Zeitalter der
erneuerbaren Energien wird es Energieimporte geben. Sie hilft den Partnerländern beim Aufbau
der entsprechenden Strukturen und stellt sicher, dass die importierte Energie nachhaltig und
unter sozial gerechten Bedingungen erzeugt wurde.
(62) Um die Klimakrise zu bewältigen, ist es weder notwendig noch vertretbar, zur Atomkraft
zurückzukehren. Diese Hochrisikotechnologie birgt eine existenzielle Bedrohung für Natur,
Mensch und Tier.
(63) Es ist Aufgabe in diesem Jahrzehnt, ein Endlager für den hochradioaktiven Atommüll mit
höchstmöglichen Sicherheitsstandards und bei bestmöglichen geologischen Bedingungen zu
finden. Bei der Suche ist die gesamtgesellschaftliche Verantwortung vor regionale
Eigeninteressen zu stellen.
Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft
(64) Der Verlust an Biodiversität ist so dramatisch wie die Klimakrise. Schlimmer noch: Die
beiden Krisen bedingen sich gegenseitig und können daher auch nur gemeinsam gelöst werden.
Die Roten Listen und die planetaren Grenzen müssen als „Barometer des Lebens“ zum Gradmesser
für politische Handlungsleitlinien werden, denn die biologische Vielfalt sichert das Leben
auf dem Planeten. Ökologischer Landbau, die Ökologisierung der konventionellen
Landwirtschaft, der Erhalt wertvoller Lebensräume, mehr Schutzgebiete und Biotope sowie mehr
freie Natur an Land, in Flüssen, Seen und im Meer sind als wirksamer Schutz für
Artenvielfalt und Umwelt zu betreiben.
(65) Das Vordringen des Menschen in die letzten, noch nicht zerstörten natürlichen Gebiete
und die grenzenlose Aneignung von Umwelt und Tierwelt zum Verbrauch oder Verzehr gefährden
nicht nur die Natur, sondern auch die menschliche Gesundheit. Sogenannte zoonotische
Krankheiten können fatale gesellschaftliche Folgen haben. Der Schutz von Ökosystemen trägt
auch dazu bei, Seuchen und Pandemien zu verhindern.
(66) Die Wiedervernässung von Moorböden und ein nachhaltiger Waldumbau – weg von
Monokulturen und hin zu naturnahen, klimaresilienten Mischwäldern – leisten einen großen
Beitrag, um den CO2-Ausstoß zu senken. Dazu müssen die Trockenlegung von Mooren und die
Abholzung von Wäldern gestoppt werden.
(67) Artenschutz erfordert den Schutz von Lebensräumen und mehr Wissen. Das Ziel ist der
Aufbau eines vernetzten Verbundes von Schutzflächen. Die Forschung über die verschiedenen
Arten und ihr Zusammenspiel im Ökosystem soll gefördert werden, denn geschätzt sind heute
weniger als ein Viertel aller Arten bekannt. Zum Schutz von Arten gehört es auch, den
Wildtierhandel und die Trophäenjagd effektiv zu unterbinden. Zudem sollen alle Bestände der
großen Naturkundemuseen digitalisiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
(68) Ein Ende der Verschmutzung der Erde mit Luft- und Wasserschadstoffen, Plastik, Müll,
giftigen Chemikalien und Pestiziden ist essenziell für Umwelt- und Klimaschutz. Leitlinien
für die Regulierung von Umweltverschmutzungen sind das Vorsorge- und Verursacherprinzip.
Wenn Schadstoffe bereits Teil von Produkten und Produktionsverfahren sind, lassen sich ihre
Umweltauswirkungen nachträglich in der Regel nur unvollständig und zu hohen Kosten
begrenzen. Vorrang haben deshalb Gebote für umweltverträgliche Produkte und
Produktionsverfahren.
(69) Um den Raubbau an der Natur zu beenden, muss der absolute Verbrauch von natürlichen
Ressourcen substanziell und rasch reduziert werden. Dies gilt auch für Ressourcen, die
importiert werden. Die Achtung der planetaren Grenzen bedeutet, dass Wohlstand und
Lebensqualität so weit wie möglich vom Ressourcenverbrauch entkoppelt und Ressourcen in
geschlossene Stoffkreisläufe überführt werden.
(70) Eine zukunftsfähige Landwirtschaft arbeitet mit der Natur. Statt wachsender
Abhängigkeit von Pestiziden, Weltmärkten, wenigen Großkonzernen und engen Produktionszwängen
gehört die Zukunft einer modernen, regional verwurzelten Landwirtschaft, die ältestes Wissen
mit modernen Techniken und digitalen Lösungen kombiniert. Sie produziert nicht für Märkte,
sondern für Menschen, die ein Recht auf sichere, gesunde und nachhaltige Lebensmittel haben.
Sie arbeitet ressourcenschonend, naturverträglich und tiergerecht. Der Wandel hin zur
zukunftsfähigen Landwirtschaft gelingt nur zusammen mit den Bäuer*innen.
(71) Die Sicherung und Versorgung mit Nahrungsmitteln ist ein hohes Gut. Der Landwirtschaft
gebührt Anerkennung, dass sie dies gewährleistet. Im Sinne der globalen
Ernährungssouveränität gilt es, bäuerliche Strukturen zu stärken sowie regionale
Wertschöpfungsketten und solidarische Systeme zu fördern, dagegen die Exportorientierung der
Landwirtschaft zulasten anderer Regionen abzubauen. Ziel muss sein, dass Bäuer*innen einen
Ausweg aus dem System des „Wachse oder Weiche“ erhalten. Dazu gehört auch, dass sie für ihre
vielfältigen Gemeinwohlleistungen gezielt entlohnt werden.
Tierschutz
(72) Tiere haben Rechte und dürfen nicht zu Rohstofflieferanten degradiert werden. Solange
Menschen Tiere halten, um sie zu töten und zu essen oder um ihre Produkte zu nutzen, sind
wir verpflichtet, für mehr Tierschutz und mehr Tierwohl in der Tierhaltung zu sorgen.
Entsprechend ist die Landwirtschaft so zu gestalten, dass entlang den Bedürfnissen von
Tieren gewirtschaftet werden kann. Es sollen immer weniger Tiere immer besser gehalten
werden. So sinkt auch der Konsum von Fleisch und anderen tierischen Lebensmitteln.
Tierversuche müssen konsequent reduziert und möglichst überflüssig werden.(72) Tiere sind fühlende Lebewesen, sie haben Rechte und dürfen nicht zu Rohstofflieferanten oder Unterhaltungsobjekten degradiert werden. Wo immer ihr Wohlergehen aufgrund menschlichen Handelns in Gefahr ist, muss es geschützt werden. Jede Tierhaltung ist an ihren umfassenden Bedürfnissen auszurichten, denn auch Tieren steht ein gutes und gesundes Leben zu. Dafür müssen die entsprechenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Anerkannte Tierschutzorganisationen benötigen als Anwälte der Tierrechte mehr Kompetenzen und mehr Unterstützung.
(73 NEU) Solange wir Menschen Tiere halten, um sie zu töten und zu essen, müssen wir ihnen ein würdevolles Leben frei von Schmerzen, Angst und Stress ermöglichen - ohne tierquälerische Zucht-, Haltungs-, Transport- und Schlachtmethoden. Eine zukunftsfähige Landwirtschaft hat diese Ziele fest in sich verankert. Das bedeutet auch, dass künftig immer weniger Tiere gehalten werden und entsprechend weniger Fleisch konsumiert und exportiert wird. Das ist zugleich essenziell für den Schutz von Klima, Umwelt und Biodiversität und einen fairen Handel mit den Ländern des globalen Südens. Auch durch eine neue Ernährungspolitik und die gezielte Förderung pflanzlicher Alternativen sinkt der Konsum von tierischen Produkten. Tierversuche sollen nach einem Ausstiegsplan konsequent reduziert und durch innovative Forschungsmethoden ohne Tiere ersetzt werden.
Mobilität und Wohnen
(73) Jeder Mensch hat das Recht auf Mobilität. Sie ermöglicht Freiheit und Teilhabe und ist
Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie muss sich an den menschlichen Bedürfnissen
orientieren, barrierefrei gestaltet sein und zugleich die planetaren Grenzen wahren. Eine
sozial-ökologische Mobilitätspolitik schafft die Verkehrswende und garantiert allen Menschen
nachhaltige Mobilität. Sie sorgt für bessere Luft, weniger Verkehrslärm und stärkt die
Sicherheit. Vision ist ein Straßenverkehr, in dem keine Menschen mehr sterben.
(74) Die öffentliche Förderung der einzelnen Verkehrsmittel muss sich in Zukunft am
ökologischen Fußabdruck ausrichten. Es gilt das Prinzip: Schiene stärken, Straßen- und
Luftverkehr dekarbonisieren. Der Raum in den Städten wird Stück für Stück neu aufgeteilt.
Sichere und barrierefreie Infrastruktur für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Menschen
mit Behinderung sowie ein attraktiver, kostengünstiger und verlässlicher Nahverkehr bilden
das Rückgrat einer sozial-ökologischen Mobilität. Insgesamt wird es deutlich weniger Autos
und weniger unnötigen Verkehr geben, die Autozentrierung von Verkehrspolitik, Stadtplanung
und Gesellschaft gehört der Vergangenheit an, die Zukunft gehört der autofreien Innenstadt.
(75) Die Mobilität in der ökologischen Moderne ist vernetzt und digital. Verschiedene
Mobilitätsformen greifen nahtlos ineinander und ermöglichen individuelle Mobilität, ohne ein
eigenes Auto besitzen zu müssen.
(76) Gerade im ländlichen Raum werden auch in Zukunft viele Menschen weiterhin auf das Auto
angewiesen sein. Dazu muss es jedoch emissionsfrei und digital vernetzt sein. Nicht mehr das
Parken, sondern das Nutzen steht im Fokus.
(77) Die Verkehrswende in der Stadt und auf dem Land gelingt nur mit einer starken Bahn. Das
erfordert einen Aus- und Umbau des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs. Dazu gehören die
Anbindung an Regionalzentren auch über Landkreisgrenzen und nationale Grenzen hinweg sowie
der Ausbau des Schienennetzes, damit alle größeren Städte angebunden sind und
Kurzstreckenflüge überflüssig werden. Die europäischen Großstädte sind durch schnelle
transnationale Bahnverbindungen, ein komfortables Nachtzugangebot und ein einheitliches
europäisches Buchungssystem zu vernetzen. Auch der Güterverkehr muss dekarbonisiert werden.
(78) Im urbanen Raum zeigen sich die Herausforderungen der ökologischen Moderne wie unter
einem Brennglas. Das überholte Leitbild der autogerechten Stadt kostet Lebensqualität und
macht krank. Durch mehr Flächen für Wohnen und Freizeit, für saubere Luft, städtisches
Leben, Stadtgrün und Erholung entsteht die lebenswerte Stadt mit kurzen Wegen, in der die
Menschen gerne wohnen.
(79) Die lebenswerte Stadt der Zukunft ist eine Null-Emissionen-Stadt. Dies gelingt, wenn
erneuerbare Energien, saubere Mobilität und klimaneutrales Heizen verbunden werden. Dazu
gehören Dächer, die Sonnenstrom erzeugen, sowie Gebäude, die nachhaltig gedämmt sind und die
vielfältigen klimafreundlichen Wärmequellen gemeinsam nutzen.
(80) Wohnungen sowie öffentliche und gewerbliche Gebäude sollen CO2-neutral geheizt, gekühlt
und beleuchtet werden. Klimagerechte Energiestandards für Neu- und Altbauten sowie Wärme-
und Kühlsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren, geben den Weg dahin vor.
Nachhaltige und möglichst kreislauffähige Baumaterialien schützen das Klima.
Soziales und Ökologie
(81) Der Übergang in die ökologische Moderne muss den sozialen Zusammenhalt stärken. Bei
allen Maßnahmen des Übergangs gilt es, auf den sozialen Ausgleich zu achten. Je schneller
und verlässlicher der notwendige Umbau weg von den fossilen Energien angegangen wird, umso
besser können abrupte Veränderungen vermieden werden.
(82) Im Zuge der ökologischen Modernisierung muss sichergestellt werden, dass alle Menschen
Zugang zu essenziellen Gütern der Daseinsvorsorge wie Wasser, Strom, gesunder Ernährung,
Mobilität und Breitbandanschluss haben. Deshalb müssen sozialstaatliche Garantien immer mit
Blick auf Preisänderungen angepasst werden. Um Klimaneutralität zu erreichen, braucht es
eine Daseinsvorsorge, die es den Menschen ermöglicht, klimaneutral zu leben. Investitionen
in eine solche Daseinsvorsorge tragen zu sozialer Gerechtigkeit und Klimaschutz bei.
(83) Die ökologische Moderne bietet viele Chancen für neue Arbeitsplätze. Zugleich bedeutet
der Übergang massive Veränderungen für diejenigen, die bisher in von fossilen Energieträgern
geprägten Industrien arbeiten. Es braucht eine vorausschauende Industriepolitik, um
möglichst viele Arbeitsplätze über den Wandel hin zu grünen Technologien und Produkten zu
erhalten. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Gesellschaft, den betroffenen Menschen umfassende
Möglichkeiten zu beständiger Fort- und Weiterbildung oder Arbeitszeitverkürzung zu eröffnen.
(84) Subventionen in umwelt- und klimaschädliche Produktionsweisen und Produkte erschweren
den ökologischen Umbau von Wirtschaft und Industrie. Es gilt daher, diese abzubauen.
(85) Eine Politik, welche die ökologischen Kosten der Produktion in den Preisen abbildet,
ist ökonomisch effizient, sie kann aber auch zu sozialen Schieflagen führen. Deswegen gilt
es, Preispolitik immer mit Maßnahmen zu kombinieren, die zu mehr Verteilungsgerechtigkeit
führen. Indem die Einnahmen aus ökologisch lenkenden Instrumenten an die Bürger*innen
zurückfließen, werden Umweltschutz, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit miteinander
verbunden.
(86) Die Kosten des Übergangs sollen gerecht und solidarisch getragen werden. Dem Staat
kommt hier eine relevante Aufgabe zu. Den Weg in die ökologische Moderne nicht zu gehen,
würde noch wesentlich mehr kosten.
(87) Kapitalströme müssen in nachhaltige Aktivitäten umgelenkt werden. Im Rahmen von
Divestment wird auf den Finanzmärkten nicht mehr in Kohle, Öl und Gas investiert, sondern in
erneuerbare Energie, emissionsfreie Mobilität, Gesundheit und grüne IT. Der Staat und die
öffentliche Hand müssen hierbei vorangehen, indem sie Transparenz gewährleisten und ihre
Anlagestrategien an den Pariser Klimazielen und an sozial-ethischen Kriterien orientieren.
(88) Der Weg in die ökologische Moderne braucht Pionier*innen. Menschen, die es anders
machen wollen, die in ihrem unternehmerischen oder in ihrem privaten Handeln neue Maßstäbe
setzen. Sie gilt es zu unterstützen, statt ihnen Steine in den Weg zu legen.
(89) Es ist Aufgabe der Politik, bessere Regeln zu schaffen, nicht den besseren Menschen.
Sinnvolle Umweltpolitik begnügt sich nicht mit Appellen, sondern setzt klare Regeln und
vollzieht diese. Sie fördert neue Technologien und investiert in neue Infrastrukturen.
Antragstext
Von Zeile 99 bis 100 einfügen:
sind. Entsprechend sollte im nächsten Schritt ein bundesweites Wahlrecht ab 16 Jahren gelten und es sollten weitere Beteiligungsmöglichkeiten auf allen Ebenen ausgebaut werden.
(245) Recht und Politik sind heute in Deutschland und weltweit weitgehend menschenzentriert. Daher sind innovative Wege nötig, um auch die Umwelt und Tiere mit ihren berechtigten Belangen besser zu repräsentieren. Zivilgesellschaftliche Gruppen des Tier- und Umweltschutzes leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit und zur demokratischen Entscheidungsfindung. Ihr oft ehrenamtliches Engagement honorieren und fördern wir.
Kapitel 5: Demokratie stärken
Rechte und Zugänge
(226) Demokratie ermöglicht ein Leben in Würde und Freiheit. Vielfältige Demokratie
bedeutet, dass wir als Gesellschaft unsere Lebensumstände mit gleichen
Beteiligungsmöglichkeiten gemeinsam gestalten. Souverän eines demokratischen Rechtsstaates
sind die Staatsbürger*innen, der Verantwortungsbereich der Demokratie ist die gesamte
Bevölkerung. Demokratie ist nicht auf einen formalen Prozess reduzierbar, sondern
Leitprinzip für ein Miteinander in gleicher politischer Freiheit.
(227) Freiheitsrechte und Minderheitenschutz werden im demokratischen Rechtsstaat durch eine
unabhängige Justiz und die Bindung der Exekutive an Recht und Gesetz garantiert. Der freie
und gleiche Zugang zum Recht muss daher für alle gewährleistet sein.
(228) Staatliche Daseinsvorsorge, die Beseitigung von Armut und Diskriminierung, der Zugang
zu Bildung und öffentlicher Meinungs- und Willensbildung sowie ein ausreichendes Maß an Zeit
für politische Beteiligung gehören zu einer freiheitlichen und vielfältigen Demokratie.
(229) Die Folgen demokratischer Entscheidungen reichen oft über den regionalen oder
nationalen Rahmen hinaus. Daher müssen die globalen Auswirkungen in Entscheidungsprozessen
immer berücksichtigt werden. Globalisierung erfordert transnationale demokratische
Handlungsfähigkeit. Nur mit fairem Interessensausgleich und demokratischer globaler
Kooperation können wir richtige und wirksame Antworten auf globale Herausforderungen geben.
Um demokratische Handlungsfähigkeit in einer globalisierten Welt zu stärken, soll sich die
EU perspektivisch weiterentwickeln zu einer Föderalen Europäischen Republik.
(230) Demokratie ohne Meinungsfreiheit ist undenkbar. In der Demokratie kann jeder Mensch
seine Meinung frei äußern und jede*r muss Widerspruch zur eigenen Meinung aushalten. Hass
und Hetze sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
(231) Demokratie ist angewiesen auf Demokrat*innen. Die Freiräume einer starken und
lebendigen Zivilgesellschaft sind zu schützen. Demokratie beginnt vor Ort. Ohne
bürgerschaftliches Engagement und vielfältige Ehrenämter würde unser Gemeinwesen nicht
funktionieren. Demokratie lebt von Menschen, die sich für andere engagieren und unser
Gemeinwesen mitgestalten – in Bürgerinitiativen und Parteien, in Vereinen, Feuerwehren und
Kirchen, in NGOs, Gewerkschaften und Unternehmen, bei Demonstrationen, im Sportverein und in
Bewegungen. Solches Engagement ist der Kitt, der unsere pluralistische Gesellschaft
zusammenhält. Gemeinnützigkeit muss umfassend rechtlich abgesichert werden – auch
dahingehend, dass sich gemeinnützige Organisationen politisch einbringen und engagieren
können.
(232) Friedlicher zivilgesellschaftlicher Protest ist eine wichtige Ressource in einer
lebendigen Demokratie.
(233) Politische Bildung ist Grundlage für eine funktionierende Demokratie. Die Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen, politische Bildung und partizipative Bildungsinstitutionen zur
Stärkung demokratischer Kompetenzen sind Grundlage für den Fortbestand der demokratischen
Gesellschaft.
(234) Die beste Verteidigung der parlamentarischen Demokratie ist ihre Weiterentwicklung. Es
gilt, der Verknöcherung demokratischer Institutionen und Verfahren entgegenzuwirken, um die
Demokratie lebendig zu halten. Einem Vertrauensverlust und der Dominanz einseitiger
Interessenslagen in demokratischen Prozessen kann durch Offenheit für neue
Beteiligungsmöglichkeiten begegnet werden.
(235) Um sich demokratisch engagieren und sich souverän und selbstbestimmt entscheiden zu
können, braucht es die Möglichkeit zur unabhängigen Information. Transparenzgesetze beugen
Korruption vor und sorgen für mehr Möglichkeiten der demokratischen Kontrolle. Digitale
Plattformen, die nicht von kommerziellen Interessen gesteuert sind, unabhängiger
Journalismus in freien Medien, ein unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk sowie solide
Medienbildung von Kindesbeinen an sind Impfschutz gegen demokratiefeindliche Kampagnen und
Fake News.
(236) Voraussetzungen für Demokratie sind ein gewaltfreier Diskurs und die Akzeptanz der
Menschenwürde sowie der unverletzlichen und unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte. Eine
Gesinnung, die der oder dem Einzelnen ihre bzw. seine individuellen Bedürfnisse und
Interessen abspricht und die definieren will, wer dazugehört und wer nicht, ist
undemokratisch. Rassismus und Ausgrenzung widersprechen der Idee von politischer Gleichheit.
Zivilcourage und rechtsstaatliche Maßnahmen gegen Hass und Entmenschlichung sind zentral für
die Wehrhaftigkeit der vielfältigen Demokratie.
(237) Die Interessen von Menschen, die sozial an den Rand gedrängt sind, die kaum Zugang zu
guter Bildung haben oder die unter den Anstrengungen von prekärer Arbeit leben, sind häufig
unterrepräsentiert. Eine Garantie auf ein Existenzminimum, ausreichend Zeit für politische
Beteiligung sowie die Möglichkeit zur sozialen und kulturellen Teilhabe sind notwendige
Bedingungen für Demokratie.
(238) Unser Wirtschaftssystem unterliegt Werten und Regeln. Wirtschaftliche
Staatsbürger*innen-Rechte sind Teil der individuellen demokratischen Rechte. Die sozial-
ökologische Marktwirtschaft ist über betriebliche Mitbestimmung, Aktionär*innen-Beteiligung
sowie gewerkschaftliche Vertretung organisiert. All das braucht starke Gewerkschaften. Im
Sinne einer Wirtschaft, die dem Gemeinwohl dient, soll selbstverständlich sein, dass alle
Stakeholder und Betroffenen ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen erhalten.
(239) Verdeckte, einseitige Einflussnahme wirtschaftlich machtvoller Interessen gefährdet
die Demokratie. Für klare Schranken sorgen Transparenz von beispielsweise personellen
Verflechtungen oder Nebentätigkeiten politischer Entscheidungsträger*innen sowie ein
verpflichtendes Lobbyregister und die entschiedene Verfolgung von Korruption. So kann
Lobbyismus von finanzstarken Akteur*innen, der anderen Interessen politische Spielräume
nimmt und für unfaire Aushandlungsprozesse sorgt, kontrollier- und sanktionierbar werden.
(240) Die Ausbildung einer transnationalen und europäischen Öffentlichkeit ist eine wichtige
Voraussetzung für eine funktionierende Zusammenarbeit und die Demokratisierung der EU.
Repräsentanz und Beteiligung
(241) Über Repräsentation und demokratisch geregelte Verfahren können sich Meinungen,
Interessen und Vorstellungen zu Entscheidungen und Mehrheiten angemessen und gerecht
bündeln. Das ist Grundlage demokratischer Machtausübung. Die parlamentarische Demokratie
schafft so legitime Herrschaft der Menschen über sich selbst.
(242) Grundprinzip der Demokratie ist, dass diejenigen, die Entscheidungen für andere
treffen, von diesen legitimiert, also gewählt werden müssen. Repräsentationsdefizite machen
die parlamentarische Demokratie angreifbar. Ein demokratisches Miteinander muss die
Voraussetzungen für sein Fortbestehen immer wieder neu schaffen und Ausschlüssen und
Repräsentationsdefiziten in den eigenen Strukturen entgegenwirken. Eine vielfältige
Gesellschaft muss sich in ihren demokratischen Institutionen und Einrichtungen abbilden. Wer
hier dauerhaft seinen Lebensmittelpunkt hat, soll die Möglichkeit haben, an Wahlen und
Abstimmungen teilzunehmen.
(243) Frauenrechte sind der Gradmesser der Demokratie. Frauen sollen an allen demokratischen
Prozessen gleichberechtigt beteiligt und angemessen in den Parlamenten und
gesellschaftlichen Führungspositionen vertreten sein. Voraussetzung hierfür sind neben
klaren gesetzlichen Regelungen Lebensbedingungen, die es ermöglichen, Erwerbsarbeit sowie
Familien-, gesellschaftliche und politische Arbeit zu vereinbaren.
(244) Unsere Demokratie hat ein erhebliches Repräsentationsdefizit, wenn Millionen
Jugendliche und Kinder ausgeblendet werden, obwohl sie von Geburt an Staatsbürger*innen
sind. Entsprechend sollte im nächsten Schritt ein bundesweites Wahlrecht ab 16 Jahren gelten
und es sollten weitere Beteiligungsmöglichkeiten auf allen Ebenen ausgebaut werden.
(245) Recht und Politik sind heute in Deutschland und weltweit weitgehend menschenzentriert. Daher sind innovative Wege nötig, um auch die Umwelt und Tiere mit ihren berechtigten Belangen besser zu repräsentieren. Zivilgesellschaftliche Gruppen des Tier- und Umweltschutzes leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit und zur demokratischen Entscheidungsfindung. Ihr oft ehrenamtliches Engagement honorieren und fördern wir.
(245) Parlamente sind zentrale Orte der politischen Debatte und das Rückgrat unserer
vielfältigen Demokratie. Abgeordnete brauchen Unabhängigkeit und starke Kontrollrechte
gegenüber der Regierung. Parlamentarismus braucht das Ringen um beste Lösungen zwischen
Regierung und Opposition. Gleichzeitig trägt inhaltliche Zusammenarbeit abseits von starren
Fraktionsgrenzen wie im Europaparlament und in anderen europäischen Parlamenten zum Finden
dieser Lösungen bei. Für das Vertrauen in demokratische Verfahren ist es zentral, die
Nachvollziehbarkeit von Regeln, Prozessen und Ergebnissen gewährleisten zu können.
(246) Ziel einer lebendigen Demokratie ist es, möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zu
geben, ihre konkrete Lebensrealität und ihre Zukunft aktiv mitzugestalten. Demokratie
braucht Parteien. Sie sind der Ort, wo Menschen ihre politischen Haltungen, Interessen und
Ziele organisieren und diese in die öffentliche und parlamentarische Auseinandersetzung
tragen können. Parteien wirken bei der Meinungsbildung mit, bündeln Interessen und
Werthaltungen und treten in einen demokratischen Wettstreit zur Besetzung von Parlaments-
und Staatsämtern.
(247) Parteien brauchen eine auskömmliche staatliche Finanzierung. Parteispenden von
Unternehmen sind immer auch Einflussnahme und Lobbyismus. Spenden an Parteien von
natürlichen Personen sind mit einer jährlichen Obergrenze zu versehen, um die Unabhängigkeit
von ökonomisch mächtigen Interessen zu garantieren. Solange Unternehmensspenden erlaubt
sind, sprechen wir uns für eine Begrenzung der Wahlkampfbudgets von Parteien aus.
(248) Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die repräsentative Demokratie. Mit
Bürger*innen-Räten soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten Themen die
Alltagsexpertise von Bürger*innen noch direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen.
Zufällig ausgewählte Bürger*innen beraten in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete
Fragestellung und erarbeiten Handlungsempfehlungen und Impulse für die öffentliche
Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Es gilt sicherzustellen, dass die
Teilnehmenden sich frei, gleich und fair eine Meinung bilden können und dass ihnen
ausreichend Raum für eine intensive Auseinandersetzung mit der Fragestellung gegeben wird.
Bürger*innen-Räten kommt eine rein beratende Funktion für die öffentliche Debatte und
Gesetzgebung zu. Regierung und Parlament müssen sich mit den Ergebnissen auseinandersetzen,
ihnen aber nicht folgen. Bürger*innen-Räte können auf Initiative der Regierung, des
Parlaments oder als Bürgerbegehren zu einer konkreten Fragestellung eingesetzt werden. Das
soll auch auf Bundesebene möglich sein.
Föderale Europäische Republik
(249) Die Herausforderungen unserer Zeit können wir nur gemeinsam meistern. Daher brauchen
wir eine gestärkte politische Europäische Union. Es gilt, die EU im Zuge weiterer
Integrationsschritte gemeinsam mit den europäischen Bürger*innen zu stärken und
perspektivisch zur Föderalen Europäischen Republik weiterzuentwickeln.
(250) Die Föderale Europäische Republik schafft einen Rahmen, in dem sich nicht einzelne
mächtige Interessen oder Regierungen durchsetzen, sondern das Allgemeinwohl. In ihr werden
gleiche Rechte für alle Bürger*innen über die EU-Grundrechtecharta verbindlich garantiert,
und zwar unabhängig davon, in welchem Land der Republik jemand lebt. So wird die
Souveränität der Bürger*innen gestärkt. Es gilt das Prinzip der Subsidiarität, wonach
Aufgaben und Zuständigkeiten auf der jeweils untersten möglichen Ebene – Kommune, Land,
Bund, EU – behandelt werden.
(251) Der zentrale Ort für alle europäischen Entscheidungen ist das Parlament. Es ist in
einem Zweikammersystem zusammen mit dem Rat ein gleichberechtigter Teil der gesetzgebenden
Gewalt. Das Prinzip der Mehrheitsentscheidungen soll ausgeweitet werden, so dass die EU
gemeinschaftlich handlungsfähig ist und einzelne Staaten eine gemeinsame Politik nicht
blockieren können. Das Europäische Parlament wird ermächtigt, selbst Gesetze auf den Weg zu
bringen, alle Politikbereiche der Union und das Budget zu kontrollieren. Die EU-Kommission
soll in der Föderalen Europäischen Republik Teil eines parlamentarischen Regierungssystems
sein. Der Haushalt speist sich auch aus eigenen Mitteln und wird vom Europäischen Parlament
beschlossen. Er verfügt über eigene Steuereinnahmen und ist groß genug, um makroökonomisch
zu stabilisieren und in schweren Krisen Zuschüsse in die nationalen Haushalte zu leisten.
Bundesstaat
(252) Demokratische Politik funktioniert von unten nach oben. Dörfer und Städte, in denen
wir leben, geben Halt in einer komplexen Welt, daher sind Kommunen zu stärken. Die Regionen
brauchen auf europäischer Ebene mehr Einfluss und Gewicht. Demokratische Entscheidungen
müssen so nah wie möglich an den Bürger*innen getroffen werden und immer dort, wo sie am
besten zu verwirklichen sind – in den Gemeinden und Städten, auf Landesebene, in den
Nationalstaaten oder auf Ebene der EU.
(253) Kooperationen zwischen den Ländern und zwischen den Kommunen sollen gestärkt werden.
Sinnvoll sind sie da, wo sie zu Effizienz- und ökologischen Gewinnen und gleichwertiger
Versorgung führen, etwa bei gemeinsamen Gewerbe- und Baugebieten, regionaler
Daseinsvorsorge, Klimaschutz und Bewältigung der Klimafolgen, bei Digitalisierung und
Mobilität.
(254) Städte und Gemeinden sind die Orte, an denen sich unser Zusammenleben abspielt, an
denen Demokratie anschaulich und lebendig wird. Kommunen brauchen daher eine
aufgabengerechte Finanzausstattung. „Wer bestellt, bezahlt“ – dieses Konnexitätsprinzip
gilt. Wenn Kommunen Aufgaben übertragen werden, brauchen sie dafür auch zusätzliche Mittel.
Außerdem brauchen viele Kommunen eine Altschuldenhilfe sowie ein Investitionsprogramm
Daseinsvorsorge, um vor Ort Gestaltungsspielräume zu erhalten.
Rechtsstaat und Sicherheit
(255) Erst wenn sich Menschen sicher fühlen, leben sie frei, selbstbestimmt und in Würde.
Sicherheit muss für alle gleich garantiert sein, egal, wo jemand wohnt, was jemand glaubt,
wen jemand liebt, wie jemand aussieht oder woher jemand und die eigenen Vorfahren kommen.
Erst unsere Grundrechte und ihre Durchsetzung können allen Menschen Sicherheit geben. In
einer unfreien Gesellschaft ist niemand sicher. Freiheit und Sicherheit bedingen sich.
(256) Der Rechtsstaat ist der Garant für die Gewährleistung von Bürger*innen- und
Menschenrechten sowie der vielfältigen Demokratie. Ein funktionierender Rechtsstaat
bedeutet: Alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz und haben dieselben Rechte und Pflichten.
Der Rechtsstaat schützt die Grund- und Abwehrrechte der oder des Einzelnen gegenüber
staatlichen Eingriffen und exekutivem Handeln. Damit dieser Rechtsstaat funktioniert,
braucht es eine unabhängige und gut ausgestattete Justiz, die in der Lage ist, Recht zu
sprechen, exekutive, behördliche oder legislative Maßnahmen effektiv zu prüfen und
gegebenenfalls wirksam zu korrigieren. Vertrauen in den Rechtsstaat setzt wirksame
Rechtsdurchsetzung für alle voraus.
(257) Gleichheit vor dem Recht verlangt auch, dass sich wirtschaftliche und
gesellschaftliche Machtverhältnisse nicht im Rechtssystem fortsetzen. Der Rechtsstaat
ermöglicht kollektiven Rechtsschutz, schützt Whistleblowing, Verbraucher*innen,
Produzent*innen und kleinere Unternehmen effektiv gegen wirtschaftliche Übermacht.
(258) Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte haben mit dem Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Grundrechtecharta ein starkes Fundament.
Doch auch ein Fundament muss gepflegt und modernisiert werden. Die Verfassung definiert
unser Gemeinwesen als wehrhafte Demokratie. Demokratie ist unsere Stärke und ihr
konsequenter Schutz ist handlungsleitend.
(259) Damit Rechtsstaatlichkeit in den europäischen Demokratien nicht noch weiter unter
Druck gerät, muss der Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta auf nationales Recht
ausgeweitet werden. So erhalten alle EU-Bürger*innen die gleichen einklagbaren Grundrechte.
In Mitgliedstaaten, in denen die Unabhängigkeit der Justiz und die Freiheit der Medien nicht
ausreichend gewährleistet sind, sollen entsprechende Mittel stattdessen von der Europäischen
Kommission direkt an Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen vergeben werden.
(260) Die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, gehört zu den
wichtigsten Aufgaben des Rechtsstaates. Jede*r hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt.
Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Dies ernst zu nehmen bedeutet ein Ende des privaten
Besitzes von tödlichen Schusswaffen, mit Ausnahme von Jäger*innen. Illegaler Waffenbesitz
muss geahndet werden.
(261) Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für die liberale Demokratie und die Sicherheit
in Deutschland. Rassismus, der von rechtsextremistischen Netzwerken und Verfassungsfeinden
in den und außerhalb der Parlamente geschürt wird, ist der geistige Nährboden für
terroristische Anschläge. Die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen muss Priorität für
alle Sicherheitsorgane haben.
(262) Rassismus – und jede andere Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit – führt
dazu, dass viele Menschen in Deutschland nicht sicher sind. Damit bedroht er auch die
Grundwerte der Demokratie. Dieser Menschenverachtung muss überall entgegengetreten werden,
ob in Parlamenten, im Netz, auf der Straße oder im Alltag, auch mit den Mitteln des
Strafrechts. Es bedarf einer nachhaltigen Bildungs- und Präventionsarbeit, welche die
Ursachen von Menschen- und Demokratiefeindlichkeit erforscht und beseitigen hilft.
Diskriminierung verletzt, und zwar unabhängig davon, ob sie beabsichtigt ist oder nicht.
Antirassismus benötigt die Perspektive und Expertise von Menschen mit Rassismuserfahrung.
(263) Islamismus stellt sich gegen Demokratie, Menschenrechte und Freiheit. Der Staat muss
in der Lage sein, jede Form von Terror und Fundamentalismus abzuwehren. Dazu gehören neben
sicherheitspolitischen Maßnahmen auch Prävention und Deradikalisierungsprogramme in aktiver
Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendeinrichtungen und Religionsgemeinschaften.
(264) Der Schutz unserer Verfassung und der Grundwerte ist unser aller Auftrag. Es gilt, die
Aufgaben des Verfassungsschutzes durch einen institutionellen Neuanfang zu trennen:
einerseits Gefahrenerkennung und Spionageabwehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln,
andererseits die Beobachtung von demokratie- und menschenfeindlichen Bestrebungen mit
wissenschaftlichen Methoden unter der ausschließlichen Nutzung von öffentlichen Quellen. Es
braucht eine starke parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste.
(265) Polizei und Sicherheitsorgane garantieren die Sicherheit im Innern. Sichere
öffentliche Räume ermöglichen Freiheit und Begegnung und sind damit Grundlage für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wie jede öffentliche Institution ist die Polizei auf das
Vertrauen der Bürger*innen angewiesen. Dafür braucht sie eine diskriminierungssensible Aus-
und Weiterbildung, eine gute Ausstattung und ausreichend Personal – in der Stadt und auf dem
Land. Als sichtbarer Arm des staatlichen Gewaltmonopols ist sie in besonderem Maße den
Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verpflichtet. Bei Fehlverhalten müssen
Fehler, strafbares Verhalten und strukturelle Mängel ohne falsche Rücksichten aufgeklärt und
geahndet werden.
(266) Eine faktenbasierte Kriminal- und Sicherheitspolitik, die auf Prävention, Rechtsstaat
und Information setzt, ist Leitbild. Sie koordiniert Verantwortung und geht den notwendigen
Umbau der Sicherheitsarchitektur an. Anlasslose Massendatenspeicherung schränkt individuelle
Freiheitsrechte der Bürger*innen ein.
(267) Durch den grenzüberschreitenden Ausbau der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz durch
gemeinsame europäische Polizeiteams, ein Europäisches Kriminalamt und europäische
Staatsanwaltschaften wird in der Sicherheitspolitik zunehmend europäisch koordiniert und
kooperiert. Bei der Reform der föderalen Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden werden
einheitliche Standards geschaffen, so dass verstärkt gemeinsam ermittelt werden kann.
(268) Strafrecht als schärfster Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte darf nur
äußerstes Mittel sein, denn es ist nicht das Allheilmittel zur Lösung gesellschaftlicher
Probleme aller Art. Damit das Strafrecht wirkt und Sicherheit schafft, müssen Haftbefehle
zügig vollzogen werden. Zum Schutz vor Straftaten braucht es gut ausgestattete
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte und dadurch eine hohe Entdeckungs- und
Verurteilungswahrscheinlichkeit für alle Straftäter*innen, sowohl in der analogen als auch
in der digitalen Welt. Damit die Justiz gut funktionieren kann, muss sie in der Lage sein,
sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Deswegen ist das Strafrecht zu entrümpeln, indem
Bagatellstraftaten wie Schwarzfahren entkriminalisiert werden. Straf- und Asylrecht müssen
klar voneinander getrennt werden. Im Bereich des Strafvollzugs soll Resozialisierung im
Mittelpunkt stehen.
(269) Eine wehrhafte Demokratie muss sich auch online schützen. Demokratische
Willensbildungsprozesse dürfen nicht durch intransparente Social-Media-Kampagnen, den
Einsatz von Troll-Armeen und automatisierte Computerprogramme (Bots) sowie weitreichende IT-
Angriffe von Regierungen, Geheimdiensten oder ihnen nahestehenden Gruppierungen manipuliert
werden. Hierfür braucht es Digitalkompetenz in den zuständigen Behörden, gesetzliche
Transparenzverpflichtungen, klare internationale Übereinkünfte und eine rechtsstaatliche
Verfolgung über Ländergrenzen hinweg.
(270) Die Rechtsdurchsetzung muss auch im Netz umfassend gegeben sein. Hass im Netz trifft
gerade Frauen und diskriminierte Gruppen besonders stark. Wenn sich Verbrechen ins Internet
verlagern, müssen auch die Ermittlungsfähigkeiten, entsprechend der analogen Welt, unter
Wahrung des Rechtsschutzes, auf das Netz ausgerichtet sein.
(271) Jede dritte Frau wird einmal in ihrem Leben Opfer von körperlicher oder sexualisierter
Gewalt. Bildung, Aufklärung, ein Rechtsanspruch auf Schutz und eine verlässliche
Infrastruktur aus Beratungs- und Schutzeinrichtungen können Gewalt gegen Frauen und Mädchen
verhindern. Dazu gehört auch Prävention und eine Täterarbeit, die überkomme
Männlichkeitsbilder kritisch hinterfragt. Männer, insbesondere Jungen, die von
(sexualisierter) Gewalt betroffen sind, brauchen eigene Hilfs-, Beratungs- und
Schutzangebote.
(272) Der Rechtsstaat zeigt sich in einer bürgerorientierten, leistungsstarken und für alle
zugänglichen öffentlichen Verwaltung und der Möglichkeit zu einem effektiven Rechtsweg gegen
ihre Entscheidungen. Für verlässliche, transparente Behörden braucht es regelmäßige Fort-
und Weiterbildungen und eine angemessene finanzielle, personelle und strukturelle
Ausstattung. Ein notwendiger Baustein besteht darin, dass sich die Verwaltung umfassend
qualifiziert, digitalisiert und automatisiert und ressortübergreifend arbeitet. Öffentliche
Verwaltung muss auf Augenhöhe mit finanziell mächtigen Interessen in Konzernen und Banken
agieren.
(273) Staatliche Institutionen müssen für die Vielfalt der Gesellschaft stehen.
Institutionelle Diskriminierung, insbesondere Rassismus, ist trotz formaler rechtlicher
Gleichheit für viele Bürger*innen Realität. Es bleibt eine wichtige Aufgabe, durch Vielfalt
und Repräsentanz sowie mit Sensibilisierungsprogrammen und Monitoring dafür zu sorgen, dass
staatliche Strukturen alle Bürger*innen schützen und gleich behandeln. Dabei bedarf es der
Expertise von und der Unterstützung durch rassismuskritische und postmigrantische
Organisationen.
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Von Zeile 115 bis 123 (GSP.L-01: Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen):
Ausweg aus dem System des „Wachse oder Weiche“ erhalten. Dazu gehört auch, dass sie für ihre vielfältigen Gemeinwohlleistungen gezielt entlohnt werden.
Tierschutz
(72) Tiere haben Rechte und dürfen nicht zu Rohstofflieferanten degradiert werden. Solange Menschen Tiere halten, um sie zu töten und zu essen oder um ihre Produkte zu nutzen, sind wir verpflichtet, für mehr Tierschutz und mehr Tierwohl in der Tierhaltung zu sorgen. Entsprechend ist die Landwirtschaft so zu gestalten, dass entlang den Bedürfnissen von Tieren gewirtschaftet werden kann. Es sollen immer weniger Tiere immer besser gehalten werden. So sinkt auch der Konsum von Fleisch und anderen tierischen Lebensmitteln. Tierversuche müssen konsequent reduziert und möglichst überflüssig werden.(72) Tiere sind fühlende Lebewesen, sie haben Rechte und dürfen nicht zu Rohstofflieferanten oder Unterhaltungsobjekten degradiert werden. Wo immer ihr Wohlergehen aufgrund menschlichen Handelns in Gefahr ist, muss es geschützt werden. Jede Tierhaltung ist an ihren umfassenden Bedürfnissen auszurichten, denn auch Tieren steht ein gutes und gesundes Leben zu. Dafür müssen die entsprechenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Anerkannte Tierschutzorganisationen benötigen als Anwälte der Tierrechte mehr Kompetenzen und mehr Unterstützung.
(73 NEU) Solange wir Menschen Tiere halten, um sie zu töten und zu essen, müssen wir ihnen ein würdevolles Leben frei von Schmerzen, Angst und Stress ermöglichen - ohne tierquälerische Zucht-, Haltungs-, Transport- und Schlachtmethoden. Eine zukunftsfähige Landwirtschaft hat diese Ziele fest in sich verankert. Das bedeutet auch, dass künftig immer weniger Tiere gehalten werden und entsprechend weniger Fleisch konsumiert und exportiert wird. Das ist zugleich essenziell für den Schutz von Klima, Umwelt und Biodiversität und einen fairen Handel mit den Ländern des globalen Südens. Auch durch eine neue Ernährungspolitik und die gezielte Förderung pflanzlicher Alternativen sinkt der Konsum von tierischen Produkten. Tierversuche sollen nach einem Ausstiegsplan konsequent reduziert und durch innovative Forschungsmethoden ohne Tiere ersetzt werden.
Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen
Klima und Energie
(53) Nach dem fossilen Zeitalter beginnt die ökologische Moderne. War der Fortschritt der
Moderne bislang angetrieben von Kohle, Öl und Gas und verlagerte er seine sozialen und
ökologischen Kosten zu großen Teilen in andere Weltregionen und in die Zukunft, geht es beim
Fortschritt heute darum, die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren sowie den
gegenwärtigen und kommenden Generationen weltweit ein Leben in Freiheit, Würde und Wohlstand
zu ermöglichen. Je entschiedener wir handeln, umso mehr Freiheiten und Alternativen haben
wir in den kommenden Jahrzehnten.
(54) In der ökologischen Moderne ist das Prinzip der Nachhaltigkeit leitend. Die natürlichen
Ressourcen dürfen demnach nur in dem Maße genutzt werden, wie sie sich auch wieder erneuern
können. Das gilt für Technologien, Wirtschaftsweisen, für den privaten Verbrauch und Konsum.
Konkret bedeutet das: Politische Entscheidungen müssen daran gemessen werden, ob ihre Folgen
mit der Einhaltung der planetaren Grenzen vereinbar sind.
(55) Wir leben in Zeiten der Klimakrise. Der Anstieg der Meeresspiegel bedroht das Leben an
den Küsten. Trockenheit und Wüstenbildung zerstören Lebensräume von Mensch und Tier.
Hitzesommer und Wetterextreme sorgen für extreme Schäden und nehmen lebensbedrohliche
Ausmaße an. Es ist Aufgabe der Menschheit, die Katastrophe so weit wie möglich zu
verhindern. Leitlinie ist das Klimaabkommen von Paris, das vorsieht, die Erderhitzung auf
deutlich unter zwei Grad, möglichst auf 1,5 Grad, zu begrenzen. Europa muss so schnell wie
möglich Klimaneutralität erreichen. Deutschland als einem der größten Verursacher von
Treibhausgasen kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Jedes Zehntelgrad weniger
Erhitzung zählt.
(56) Maßstab erfolgreicher Klimapolitik ist der Budget-Ansatz. Er zeigt auf, wie viele
Treibhausgasemissionen jedes Land noch ausstoßen darf, um den eigenen Anteil am Pariser
Klimaabkommen einzuhalten. Daraus folgt die Notwendigkeit, jeden Tag konkret zu handeln.
„Morgen ist auch noch ein Tag“ gilt beim Klimaschutz nicht. Nur wenn substanzielle
Einsparungen schnell erzielt werden, gibt es später noch ausreichend Handlungsspielraum.
(57) Der Übergang zu 100 Prozent erneuerbaren Energien, der Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas
und damit die Dekarbonisierung sind die Schlüsselaufgaben des Klimaschutzes. Die
Dekarbonisierung aller Wirtschaftsprozesse gelingt nur, wenn Rohstoffe und die für ihre
Herstellung nötige und in ihnen gespeicherte Energie massiv eingespart, möglichst
vollständig im Kreislauf geführt und hocheffizient genutzt werden. Dafür ist eine völlig
neue Vernetzung innerhalb und zwischen den Sektoren Strom, Wärme, Verkehr, Industrie,
Dienstleistungen und Landwirtschaft nötig.
(58) Technologie ist als Beitrag für Klimaneutralität notwendig. Technologische Lösungen
müssen immer dem Vorsorgeprinzip folgen. Das heißt, dass die Abwägung von Nutzen und
Schäden, mögliche Umkehrbarkeit sowie die Eingriffstiefe zu berücksichtigen sind. Sie werden
grundlegende Veränderungen und schnelles Handeln nicht ersetzen, sondern nur ergänzen
können.
(59) Die Digitalisierung kann einen großen Beitrag für den Klimaschutz leisten. Sie
ermöglicht es, eine schwankende erneuerbare Produktion mit dem Verbrauch eng zu verzahnen
und so den Energiebedarf zu senken. Das Potential der Digitalisierung für
Ressourceneffizienz, sparsamen Energieverbrauch, Dematerialisierung und Suffizienz soll
bestmöglich gefördert werden. Zugleich zeigt die Digitalisierung bisher selbst einen
ungezügelten Ressourcenhunger. Daher muss sie mit Maßnahmen flankiert werden, die den
Ressourcenverbrauch begrenzen und Rebound-Effekte vermeiden.
(60) Erneuerbare Energien sind dezentral in der Erzeugung, aber eine Versorgung mit ihnen
wird leichter sicherzustellen sein, je größer der Raum ist. Unser Kontinent hat die richtige
Größe für die Energiewende. Die europäische Energieunion soll die verschiedenen Stärken der
Regionen – Solarenergie im Süden, Geothermie und Wasserkraft in Skandinavien und den Alpen,
Offshore-Windkraft im Atlantik, im Mittelmeer und in der Ostsee, Onshore-Windkraft in ganz
Europa – miteinander verbinden. Zentral dafür sind Aufbau und Nutzung von Netzen und
Speichern. Entscheidende Akteur*innen der Energiewende sind die Bürger*innen und Kommunen,
aber auch regionale Unternehmen und das Handwerk.
(61) Es braucht eine vorausschauende Energieaußenpolitik. Denn auch im Zeitalter der
erneuerbaren Energien wird es Energieimporte geben. Sie hilft den Partnerländern beim Aufbau
der entsprechenden Strukturen und stellt sicher, dass die importierte Energie nachhaltig und
unter sozial gerechten Bedingungen erzeugt wurde.
(62) Um die Klimakrise zu bewältigen, ist es weder notwendig noch vertretbar, zur Atomkraft
zurückzukehren. Diese Hochrisikotechnologie birgt eine existenzielle Bedrohung für Natur,
Mensch und Tier.
(63) Es ist Aufgabe in diesem Jahrzehnt, ein Endlager für den hochradioaktiven Atommüll mit
höchstmöglichen Sicherheitsstandards und bei bestmöglichen geologischen Bedingungen zu
finden. Bei der Suche ist die gesamtgesellschaftliche Verantwortung vor regionale
Eigeninteressen zu stellen.
Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft
(64) Der Verlust an Biodiversität ist so dramatisch wie die Klimakrise. Schlimmer noch: Die
beiden Krisen bedingen sich gegenseitig und können daher auch nur gemeinsam gelöst werden.
Die Roten Listen und die planetaren Grenzen müssen als „Barometer des Lebens“ zum Gradmesser
für politische Handlungsleitlinien werden, denn die biologische Vielfalt sichert das Leben
auf dem Planeten. Ökologischer Landbau, die Ökologisierung der konventionellen
Landwirtschaft, der Erhalt wertvoller Lebensräume, mehr Schutzgebiete und Biotope sowie mehr
freie Natur an Land, in Flüssen, Seen und im Meer sind als wirksamer Schutz für
Artenvielfalt und Umwelt zu betreiben.
(65) Das Vordringen des Menschen in die letzten, noch nicht zerstörten natürlichen Gebiete
und die grenzenlose Aneignung von Umwelt und Tierwelt zum Verbrauch oder Verzehr gefährden
nicht nur die Natur, sondern auch die menschliche Gesundheit. Sogenannte zoonotische
Krankheiten können fatale gesellschaftliche Folgen haben. Der Schutz von Ökosystemen trägt
auch dazu bei, Seuchen und Pandemien zu verhindern.
(66) Die Wiedervernässung von Moorböden und ein nachhaltiger Waldumbau – weg von
Monokulturen und hin zu naturnahen, klimaresilienten Mischwäldern – leisten einen großen
Beitrag, um den CO2-Ausstoß zu senken. Dazu müssen die Trockenlegung von Mooren und die
Abholzung von Wäldern gestoppt werden.
(67) Artenschutz erfordert den Schutz von Lebensräumen und mehr Wissen. Das Ziel ist der
Aufbau eines vernetzten Verbundes von Schutzflächen. Die Forschung über die verschiedenen
Arten und ihr Zusammenspiel im Ökosystem soll gefördert werden, denn geschätzt sind heute
weniger als ein Viertel aller Arten bekannt. Zum Schutz von Arten gehört es auch, den
Wildtierhandel und die Trophäenjagd effektiv zu unterbinden. Zudem sollen alle Bestände der
großen Naturkundemuseen digitalisiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
(68) Ein Ende der Verschmutzung der Erde mit Luft- und Wasserschadstoffen, Plastik, Müll,
giftigen Chemikalien und Pestiziden ist essenziell für Umwelt- und Klimaschutz. Leitlinien
für die Regulierung von Umweltverschmutzungen sind das Vorsorge- und Verursacherprinzip.
Wenn Schadstoffe bereits Teil von Produkten und Produktionsverfahren sind, lassen sich ihre
Umweltauswirkungen nachträglich in der Regel nur unvollständig und zu hohen Kosten
begrenzen. Vorrang haben deshalb Gebote für umweltverträgliche Produkte und
Produktionsverfahren.
(69) Um den Raubbau an der Natur zu beenden, muss der absolute Verbrauch von natürlichen
Ressourcen substanziell und rasch reduziert werden. Dies gilt auch für Ressourcen, die
importiert werden. Die Achtung der planetaren Grenzen bedeutet, dass Wohlstand und
Lebensqualität so weit wie möglich vom Ressourcenverbrauch entkoppelt und Ressourcen in
geschlossene Stoffkreisläufe überführt werden.
(70) Eine zukunftsfähige Landwirtschaft arbeitet mit der Natur. Statt wachsender
Abhängigkeit von Pestiziden, Weltmärkten, wenigen Großkonzernen und engen Produktionszwängen
gehört die Zukunft einer modernen, regional verwurzelten Landwirtschaft, die ältestes Wissen
mit modernen Techniken und digitalen Lösungen kombiniert. Sie produziert nicht für Märkte,
sondern für Menschen, die ein Recht auf sichere, gesunde und nachhaltige Lebensmittel haben.
Sie arbeitet ressourcenschonend, naturverträglich und tiergerecht. Der Wandel hin zur
zukunftsfähigen Landwirtschaft gelingt nur zusammen mit den Bäuer*innen.
(71) Die Sicherung und Versorgung mit Nahrungsmitteln ist ein hohes Gut. Der Landwirtschaft
gebührt Anerkennung, dass sie dies gewährleistet. Im Sinne der globalen
Ernährungssouveränität gilt es, bäuerliche Strukturen zu stärken sowie regionale
Wertschöpfungsketten und solidarische Systeme zu fördern, dagegen die Exportorientierung der
Landwirtschaft zulasten anderer Regionen abzubauen. Ziel muss sein, dass Bäuer*innen einen
Ausweg aus dem System des „Wachse oder Weiche“ erhalten. Dazu gehört auch, dass sie für ihre
vielfältigen Gemeinwohlleistungen gezielt entlohnt werden.
Tierschutz
(72) Tiere sind fühlende Lebewesen, sie haben Rechte und dürfen nicht zu Rohstofflieferanten oder Unterhaltungsobjekten degradiert werden. Wo immer ihr Wohlergehen aufgrund menschlichen Handelns in Gefahr ist, muss es geschützt werden. Jede Tierhaltung ist an ihren umfassenden Bedürfnissen auszurichten, denn auch Tieren steht ein gutes und gesundes Leben zu. Dafür müssen die entsprechenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Anerkannte Tierschutzorganisationen benötigen als Anwälte der Tierrechte mehr Kompetenzen und mehr Unterstützung.
(72) Tiere haben Rechte und dürfen nicht zu Rohstofflieferanten degradiert werden. Solange
Menschen Tiere halten, um sie zu töten und zu essen oder um ihre Produkte zu nutzen, sind
wir verpflichtet, für mehr Tierschutz und mehr Tierwohl in der Tierhaltung zu sorgen.
Entsprechend ist die Landwirtschaft so zu gestalten, dass entlang den Bedürfnissen von
Tieren gewirtschaftet werden kann. Es sollen immer weniger Tiere immer besser gehalten
werden. So sinkt auch der Konsum von Fleisch und anderen tierischen Lebensmitteln.
Tierversuche müssen konsequent reduziert und möglichst überflüssig werden.
(73 NEU) Solange wir Menschen Tiere halten, um sie zu töten und zu essen, müssen wir ihnen ein würdevolles Leben frei von Schmerzen, Angst und Stress ermöglichen - ohne tierquälerische Zucht-, Haltungs-, Transport- und Schlachtmethoden. Eine zukunftsfähige Landwirtschaft hat diese Ziele fest in sich verankert. Das bedeutet auch, dass künftig immer weniger Tiere gehalten werden und entsprechend weniger Fleisch konsumiert und exportiert wird. Das ist zugleich essenziell für den Schutz von Klima, Umwelt und Biodiversität und einen fairen Handel mit den Ländern des globalen Südens. Auch durch eine neue Ernährungspolitik und die gezielte Förderung pflanzlicher Alternativen sinkt der Konsum von tierischen Produkten. Tierversuche sollen nach einem Ausstiegsplan konsequent reduziert und durch innovative Forschungsmethoden ohne Tiere ersetzt werden.
Mobilität und Wohnen
(73) Jeder Mensch hat das Recht auf Mobilität. Sie ermöglicht Freiheit und Teilhabe und ist
Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie muss sich an den menschlichen Bedürfnissen
orientieren, barrierefrei gestaltet sein und zugleich die planetaren Grenzen wahren. Eine
sozial-ökologische Mobilitätspolitik schafft die Verkehrswende und garantiert allen Menschen
nachhaltige Mobilität. Sie sorgt für bessere Luft, weniger Verkehrslärm und stärkt die
Sicherheit. Vision ist ein Straßenverkehr, in dem keine Menschen mehr sterben.
(74) Die öffentliche Förderung der einzelnen Verkehrsmittel muss sich in Zukunft am
ökologischen Fußabdruck ausrichten. Es gilt das Prinzip: Schiene stärken, Straßen- und
Luftverkehr dekarbonisieren. Der Raum in den Städten wird Stück für Stück neu aufgeteilt.
Sichere und barrierefreie Infrastruktur für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Menschen
mit Behinderung sowie ein attraktiver, kostengünstiger und verlässlicher Nahverkehr bilden
das Rückgrat einer sozial-ökologischen Mobilität. Insgesamt wird es deutlich weniger Autos
und weniger unnötigen Verkehr geben, die Autozentrierung von Verkehrspolitik, Stadtplanung
und Gesellschaft gehört der Vergangenheit an, die Zukunft gehört der autofreien Innenstadt.
(75) Die Mobilität in der ökologischen Moderne ist vernetzt und digital. Verschiedene
Mobilitätsformen greifen nahtlos ineinander und ermöglichen individuelle Mobilität, ohne ein
eigenes Auto besitzen zu müssen.
(76) Gerade im ländlichen Raum werden auch in Zukunft viele Menschen weiterhin auf das Auto
angewiesen sein. Dazu muss es jedoch emissionsfrei und digital vernetzt sein. Nicht mehr das
Parken, sondern das Nutzen steht im Fokus.
(77) Die Verkehrswende in der Stadt und auf dem Land gelingt nur mit einer starken Bahn. Das
erfordert einen Aus- und Umbau des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs. Dazu gehören die
Anbindung an Regionalzentren auch über Landkreisgrenzen und nationale Grenzen hinweg sowie
der Ausbau des Schienennetzes, damit alle größeren Städte angebunden sind und
Kurzstreckenflüge überflüssig werden. Die europäischen Großstädte sind durch schnelle
transnationale Bahnverbindungen, ein komfortables Nachtzugangebot und ein einheitliches
europäisches Buchungssystem zu vernetzen. Auch der Güterverkehr muss dekarbonisiert werden.
(78) Im urbanen Raum zeigen sich die Herausforderungen der ökologischen Moderne wie unter
einem Brennglas. Das überholte Leitbild der autogerechten Stadt kostet Lebensqualität und
macht krank. Durch mehr Flächen für Wohnen und Freizeit, für saubere Luft, städtisches
Leben, Stadtgrün und Erholung entsteht die lebenswerte Stadt mit kurzen Wegen, in der die
Menschen gerne wohnen.
(79) Die lebenswerte Stadt der Zukunft ist eine Null-Emissionen-Stadt. Dies gelingt, wenn
erneuerbare Energien, saubere Mobilität und klimaneutrales Heizen verbunden werden. Dazu
gehören Dächer, die Sonnenstrom erzeugen, sowie Gebäude, die nachhaltig gedämmt sind und die
vielfältigen klimafreundlichen Wärmequellen gemeinsam nutzen.
(80) Wohnungen sowie öffentliche und gewerbliche Gebäude sollen CO2-neutral geheizt, gekühlt
und beleuchtet werden. Klimagerechte Energiestandards für Neu- und Altbauten sowie Wärme-
und Kühlsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren, geben den Weg dahin vor.
Nachhaltige und möglichst kreislauffähige Baumaterialien schützen das Klima.
Soziales und Ökologie
(81) Der Übergang in die ökologische Moderne muss den sozialen Zusammenhalt stärken. Bei
allen Maßnahmen des Übergangs gilt es, auf den sozialen Ausgleich zu achten. Je schneller
und verlässlicher der notwendige Umbau weg von den fossilen Energien angegangen wird, umso
besser können abrupte Veränderungen vermieden werden.
(82) Im Zuge der ökologischen Modernisierung muss sichergestellt werden, dass alle Menschen
Zugang zu essenziellen Gütern der Daseinsvorsorge wie Wasser, Strom, gesunder Ernährung,
Mobilität und Breitbandanschluss haben. Deshalb müssen sozialstaatliche Garantien immer mit
Blick auf Preisänderungen angepasst werden. Um Klimaneutralität zu erreichen, braucht es
eine Daseinsvorsorge, die es den Menschen ermöglicht, klimaneutral zu leben. Investitionen
in eine solche Daseinsvorsorge tragen zu sozialer Gerechtigkeit und Klimaschutz bei.
(83) Die ökologische Moderne bietet viele Chancen für neue Arbeitsplätze. Zugleich bedeutet
der Übergang massive Veränderungen für diejenigen, die bisher in von fossilen Energieträgern
geprägten Industrien arbeiten. Es braucht eine vorausschauende Industriepolitik, um
möglichst viele Arbeitsplätze über den Wandel hin zu grünen Technologien und Produkten zu
erhalten. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Gesellschaft, den betroffenen Menschen umfassende
Möglichkeiten zu beständiger Fort- und Weiterbildung oder Arbeitszeitverkürzung zu eröffnen.
(84) Subventionen in umwelt- und klimaschädliche Produktionsweisen und Produkte erschweren
den ökologischen Umbau von Wirtschaft und Industrie. Es gilt daher, diese abzubauen.
(85) Eine Politik, welche die ökologischen Kosten der Produktion in den Preisen abbildet,
ist ökonomisch effizient, sie kann aber auch zu sozialen Schieflagen führen. Deswegen gilt
es, Preispolitik immer mit Maßnahmen zu kombinieren, die zu mehr Verteilungsgerechtigkeit
führen. Indem die Einnahmen aus ökologisch lenkenden Instrumenten an die Bürger*innen
zurückfließen, werden Umweltschutz, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit miteinander
verbunden.
(86) Die Kosten des Übergangs sollen gerecht und solidarisch getragen werden. Dem Staat
kommt hier eine relevante Aufgabe zu. Den Weg in die ökologische Moderne nicht zu gehen,
würde noch wesentlich mehr kosten.
(87) Kapitalströme müssen in nachhaltige Aktivitäten umgelenkt werden. Im Rahmen von
Divestment wird auf den Finanzmärkten nicht mehr in Kohle, Öl und Gas investiert, sondern in
erneuerbare Energie, emissionsfreie Mobilität, Gesundheit und grüne IT. Der Staat und die
öffentliche Hand müssen hierbei vorangehen, indem sie Transparenz gewährleisten und ihre
Anlagestrategien an den Pariser Klimazielen und an sozial-ethischen Kriterien orientieren.
(88) Der Weg in die ökologische Moderne braucht Pionier*innen. Menschen, die es anders
machen wollen, die in ihrem unternehmerischen oder in ihrem privaten Handeln neue Maßstäbe
setzen. Sie gilt es zu unterstützen, statt ihnen Steine in den Weg zu legen.
(89) Es ist Aufgabe der Politik, bessere Regeln zu schaffen, nicht den besseren Menschen.
Sinnvolle Umweltpolitik begnügt sich nicht mit Appellen, sondern setzt klare Regeln und
vollzieht diese. Sie fördert neue Technologien und investiert in neue Infrastrukturen.
Antragstext
Von Zeile 99 bis 100 einfügen:
sind. Entsprechend sollte im nächsten Schritt ein bundesweites Wahlrecht ab 16 Jahren gelten und es sollten weitere Beteiligungsmöglichkeiten auf allen Ebenen ausgebaut werden.
(245) Recht und Politik sind heute in Deutschland und weltweit weitgehend menschenzentriert. Daher sind innovative Wege nötig, um auch die Umwelt und Tiere mit ihren berechtigten Belangen besser zu repräsentieren. Zivilgesellschaftliche Gruppen des Tier- und Umweltschutzes leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit und zur demokratischen Entscheidungsfindung. Ihr oft ehrenamtliches Engagement honorieren und fördern wir.
Kapitel 5: Demokratie stärken
Rechte und Zugänge
(226) Demokratie ermöglicht ein Leben in Würde und Freiheit. Vielfältige Demokratie
bedeutet, dass wir als Gesellschaft unsere Lebensumstände mit gleichen
Beteiligungsmöglichkeiten gemeinsam gestalten. Souverän eines demokratischen Rechtsstaates
sind die Staatsbürger*innen, der Verantwortungsbereich der Demokratie ist die gesamte
Bevölkerung. Demokratie ist nicht auf einen formalen Prozess reduzierbar, sondern
Leitprinzip für ein Miteinander in gleicher politischer Freiheit.
(227) Freiheitsrechte und Minderheitenschutz werden im demokratischen Rechtsstaat durch eine
unabhängige Justiz und die Bindung der Exekutive an Recht und Gesetz garantiert. Der freie
und gleiche Zugang zum Recht muss daher für alle gewährleistet sein.
(228) Staatliche Daseinsvorsorge, die Beseitigung von Armut und Diskriminierung, der Zugang
zu Bildung und öffentlicher Meinungs- und Willensbildung sowie ein ausreichendes Maß an Zeit
für politische Beteiligung gehören zu einer freiheitlichen und vielfältigen Demokratie.
(229) Die Folgen demokratischer Entscheidungen reichen oft über den regionalen oder
nationalen Rahmen hinaus. Daher müssen die globalen Auswirkungen in Entscheidungsprozessen
immer berücksichtigt werden. Globalisierung erfordert transnationale demokratische
Handlungsfähigkeit. Nur mit fairem Interessensausgleich und demokratischer globaler
Kooperation können wir richtige und wirksame Antworten auf globale Herausforderungen geben.
Um demokratische Handlungsfähigkeit in einer globalisierten Welt zu stärken, soll sich die
EU perspektivisch weiterentwickeln zu einer Föderalen Europäischen Republik.
(230) Demokratie ohne Meinungsfreiheit ist undenkbar. In der Demokratie kann jeder Mensch
seine Meinung frei äußern und jede*r muss Widerspruch zur eigenen Meinung aushalten. Hass
und Hetze sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
(231) Demokratie ist angewiesen auf Demokrat*innen. Die Freiräume einer starken und
lebendigen Zivilgesellschaft sind zu schützen. Demokratie beginnt vor Ort. Ohne
bürgerschaftliches Engagement und vielfältige Ehrenämter würde unser Gemeinwesen nicht
funktionieren. Demokratie lebt von Menschen, die sich für andere engagieren und unser
Gemeinwesen mitgestalten – in Bürgerinitiativen und Parteien, in Vereinen, Feuerwehren und
Kirchen, in NGOs, Gewerkschaften und Unternehmen, bei Demonstrationen, im Sportverein und in
Bewegungen. Solches Engagement ist der Kitt, der unsere pluralistische Gesellschaft
zusammenhält. Gemeinnützigkeit muss umfassend rechtlich abgesichert werden – auch
dahingehend, dass sich gemeinnützige Organisationen politisch einbringen und engagieren
können.
(232) Friedlicher zivilgesellschaftlicher Protest ist eine wichtige Ressource in einer
lebendigen Demokratie.
(233) Politische Bildung ist Grundlage für eine funktionierende Demokratie. Die Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen, politische Bildung und partizipative Bildungsinstitutionen zur
Stärkung demokratischer Kompetenzen sind Grundlage für den Fortbestand der demokratischen
Gesellschaft.
(234) Die beste Verteidigung der parlamentarischen Demokratie ist ihre Weiterentwicklung. Es
gilt, der Verknöcherung demokratischer Institutionen und Verfahren entgegenzuwirken, um die
Demokratie lebendig zu halten. Einem Vertrauensverlust und der Dominanz einseitiger
Interessenslagen in demokratischen Prozessen kann durch Offenheit für neue
Beteiligungsmöglichkeiten begegnet werden.
(235) Um sich demokratisch engagieren und sich souverän und selbstbestimmt entscheiden zu
können, braucht es die Möglichkeit zur unabhängigen Information. Transparenzgesetze beugen
Korruption vor und sorgen für mehr Möglichkeiten der demokratischen Kontrolle. Digitale
Plattformen, die nicht von kommerziellen Interessen gesteuert sind, unabhängiger
Journalismus in freien Medien, ein unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk sowie solide
Medienbildung von Kindesbeinen an sind Impfschutz gegen demokratiefeindliche Kampagnen und
Fake News.
(236) Voraussetzungen für Demokratie sind ein gewaltfreier Diskurs und die Akzeptanz der
Menschenwürde sowie der unverletzlichen und unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte. Eine
Gesinnung, die der oder dem Einzelnen ihre bzw. seine individuellen Bedürfnisse und
Interessen abspricht und die definieren will, wer dazugehört und wer nicht, ist
undemokratisch. Rassismus und Ausgrenzung widersprechen der Idee von politischer Gleichheit.
Zivilcourage und rechtsstaatliche Maßnahmen gegen Hass und Entmenschlichung sind zentral für
die Wehrhaftigkeit der vielfältigen Demokratie.
(237) Die Interessen von Menschen, die sozial an den Rand gedrängt sind, die kaum Zugang zu
guter Bildung haben oder die unter den Anstrengungen von prekärer Arbeit leben, sind häufig
unterrepräsentiert. Eine Garantie auf ein Existenzminimum, ausreichend Zeit für politische
Beteiligung sowie die Möglichkeit zur sozialen und kulturellen Teilhabe sind notwendige
Bedingungen für Demokratie.
(238) Unser Wirtschaftssystem unterliegt Werten und Regeln. Wirtschaftliche
Staatsbürger*innen-Rechte sind Teil der individuellen demokratischen Rechte. Die sozial-
ökologische Marktwirtschaft ist über betriebliche Mitbestimmung, Aktionär*innen-Beteiligung
sowie gewerkschaftliche Vertretung organisiert. All das braucht starke Gewerkschaften. Im
Sinne einer Wirtschaft, die dem Gemeinwohl dient, soll selbstverständlich sein, dass alle
Stakeholder und Betroffenen ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen erhalten.
(239) Verdeckte, einseitige Einflussnahme wirtschaftlich machtvoller Interessen gefährdet
die Demokratie. Für klare Schranken sorgen Transparenz von beispielsweise personellen
Verflechtungen oder Nebentätigkeiten politischer Entscheidungsträger*innen sowie ein
verpflichtendes Lobbyregister und die entschiedene Verfolgung von Korruption. So kann
Lobbyismus von finanzstarken Akteur*innen, der anderen Interessen politische Spielräume
nimmt und für unfaire Aushandlungsprozesse sorgt, kontrollier- und sanktionierbar werden.
(240) Die Ausbildung einer transnationalen und europäischen Öffentlichkeit ist eine wichtige
Voraussetzung für eine funktionierende Zusammenarbeit und die Demokratisierung der EU.
Repräsentanz und Beteiligung
(241) Über Repräsentation und demokratisch geregelte Verfahren können sich Meinungen,
Interessen und Vorstellungen zu Entscheidungen und Mehrheiten angemessen und gerecht
bündeln. Das ist Grundlage demokratischer Machtausübung. Die parlamentarische Demokratie
schafft so legitime Herrschaft der Menschen über sich selbst.
(242) Grundprinzip der Demokratie ist, dass diejenigen, die Entscheidungen für andere
treffen, von diesen legitimiert, also gewählt werden müssen. Repräsentationsdefizite machen
die parlamentarische Demokratie angreifbar. Ein demokratisches Miteinander muss die
Voraussetzungen für sein Fortbestehen immer wieder neu schaffen und Ausschlüssen und
Repräsentationsdefiziten in den eigenen Strukturen entgegenwirken. Eine vielfältige
Gesellschaft muss sich in ihren demokratischen Institutionen und Einrichtungen abbilden. Wer
hier dauerhaft seinen Lebensmittelpunkt hat, soll die Möglichkeit haben, an Wahlen und
Abstimmungen teilzunehmen.
(243) Frauenrechte sind der Gradmesser der Demokratie. Frauen sollen an allen demokratischen
Prozessen gleichberechtigt beteiligt und angemessen in den Parlamenten und
gesellschaftlichen Führungspositionen vertreten sein. Voraussetzung hierfür sind neben
klaren gesetzlichen Regelungen Lebensbedingungen, die es ermöglichen, Erwerbsarbeit sowie
Familien-, gesellschaftliche und politische Arbeit zu vereinbaren.
(244) Unsere Demokratie hat ein erhebliches Repräsentationsdefizit, wenn Millionen
Jugendliche und Kinder ausgeblendet werden, obwohl sie von Geburt an Staatsbürger*innen
sind. Entsprechend sollte im nächsten Schritt ein bundesweites Wahlrecht ab 16 Jahren gelten
und es sollten weitere Beteiligungsmöglichkeiten auf allen Ebenen ausgebaut werden.
(245) Recht und Politik sind heute in Deutschland und weltweit weitgehend menschenzentriert. Daher sind innovative Wege nötig, um auch die Umwelt und Tiere mit ihren berechtigten Belangen besser zu repräsentieren. Zivilgesellschaftliche Gruppen des Tier- und Umweltschutzes leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit und zur demokratischen Entscheidungsfindung. Ihr oft ehrenamtliches Engagement honorieren und fördern wir.
(245) Parlamente sind zentrale Orte der politischen Debatte und das Rückgrat unserer
vielfältigen Demokratie. Abgeordnete brauchen Unabhängigkeit und starke Kontrollrechte
gegenüber der Regierung. Parlamentarismus braucht das Ringen um beste Lösungen zwischen
Regierung und Opposition. Gleichzeitig trägt inhaltliche Zusammenarbeit abseits von starren
Fraktionsgrenzen wie im Europaparlament und in anderen europäischen Parlamenten zum Finden
dieser Lösungen bei. Für das Vertrauen in demokratische Verfahren ist es zentral, die
Nachvollziehbarkeit von Regeln, Prozessen und Ergebnissen gewährleisten zu können.
(246) Ziel einer lebendigen Demokratie ist es, möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zu
geben, ihre konkrete Lebensrealität und ihre Zukunft aktiv mitzugestalten. Demokratie
braucht Parteien. Sie sind der Ort, wo Menschen ihre politischen Haltungen, Interessen und
Ziele organisieren und diese in die öffentliche und parlamentarische Auseinandersetzung
tragen können. Parteien wirken bei der Meinungsbildung mit, bündeln Interessen und
Werthaltungen und treten in einen demokratischen Wettstreit zur Besetzung von Parlaments-
und Staatsämtern.
(247) Parteien brauchen eine auskömmliche staatliche Finanzierung. Parteispenden von
Unternehmen sind immer auch Einflussnahme und Lobbyismus. Spenden an Parteien von
natürlichen Personen sind mit einer jährlichen Obergrenze zu versehen, um die Unabhängigkeit
von ökonomisch mächtigen Interessen zu garantieren. Solange Unternehmensspenden erlaubt
sind, sprechen wir uns für eine Begrenzung der Wahlkampfbudgets von Parteien aus.
(248) Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die repräsentative Demokratie. Mit
Bürger*innen-Räten soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten Themen die
Alltagsexpertise von Bürger*innen noch direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen.
Zufällig ausgewählte Bürger*innen beraten in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete
Fragestellung und erarbeiten Handlungsempfehlungen und Impulse für die öffentliche
Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Es gilt sicherzustellen, dass die
Teilnehmenden sich frei, gleich und fair eine Meinung bilden können und dass ihnen
ausreichend Raum für eine intensive Auseinandersetzung mit der Fragestellung gegeben wird.
Bürger*innen-Räten kommt eine rein beratende Funktion für die öffentliche Debatte und
Gesetzgebung zu. Regierung und Parlament müssen sich mit den Ergebnissen auseinandersetzen,
ihnen aber nicht folgen. Bürger*innen-Räte können auf Initiative der Regierung, des
Parlaments oder als Bürgerbegehren zu einer konkreten Fragestellung eingesetzt werden. Das
soll auch auf Bundesebene möglich sein.
Föderale Europäische Republik
(249) Die Herausforderungen unserer Zeit können wir nur gemeinsam meistern. Daher brauchen
wir eine gestärkte politische Europäische Union. Es gilt, die EU im Zuge weiterer
Integrationsschritte gemeinsam mit den europäischen Bürger*innen zu stärken und
perspektivisch zur Föderalen Europäischen Republik weiterzuentwickeln.
(250) Die Föderale Europäische Republik schafft einen Rahmen, in dem sich nicht einzelne
mächtige Interessen oder Regierungen durchsetzen, sondern das Allgemeinwohl. In ihr werden
gleiche Rechte für alle Bürger*innen über die EU-Grundrechtecharta verbindlich garantiert,
und zwar unabhängig davon, in welchem Land der Republik jemand lebt. So wird die
Souveränität der Bürger*innen gestärkt. Es gilt das Prinzip der Subsidiarität, wonach
Aufgaben und Zuständigkeiten auf der jeweils untersten möglichen Ebene – Kommune, Land,
Bund, EU – behandelt werden.
(251) Der zentrale Ort für alle europäischen Entscheidungen ist das Parlament. Es ist in
einem Zweikammersystem zusammen mit dem Rat ein gleichberechtigter Teil der gesetzgebenden
Gewalt. Das Prinzip der Mehrheitsentscheidungen soll ausgeweitet werden, so dass die EU
gemeinschaftlich handlungsfähig ist und einzelne Staaten eine gemeinsame Politik nicht
blockieren können. Das Europäische Parlament wird ermächtigt, selbst Gesetze auf den Weg zu
bringen, alle Politikbereiche der Union und das Budget zu kontrollieren. Die EU-Kommission
soll in der Föderalen Europäischen Republik Teil eines parlamentarischen Regierungssystems
sein. Der Haushalt speist sich auch aus eigenen Mitteln und wird vom Europäischen Parlament
beschlossen. Er verfügt über eigene Steuereinnahmen und ist groß genug, um makroökonomisch
zu stabilisieren und in schweren Krisen Zuschüsse in die nationalen Haushalte zu leisten.
Bundesstaat
(252) Demokratische Politik funktioniert von unten nach oben. Dörfer und Städte, in denen
wir leben, geben Halt in einer komplexen Welt, daher sind Kommunen zu stärken. Die Regionen
brauchen auf europäischer Ebene mehr Einfluss und Gewicht. Demokratische Entscheidungen
müssen so nah wie möglich an den Bürger*innen getroffen werden und immer dort, wo sie am
besten zu verwirklichen sind – in den Gemeinden und Städten, auf Landesebene, in den
Nationalstaaten oder auf Ebene der EU.
(253) Kooperationen zwischen den Ländern und zwischen den Kommunen sollen gestärkt werden.
Sinnvoll sind sie da, wo sie zu Effizienz- und ökologischen Gewinnen und gleichwertiger
Versorgung führen, etwa bei gemeinsamen Gewerbe- und Baugebieten, regionaler
Daseinsvorsorge, Klimaschutz und Bewältigung der Klimafolgen, bei Digitalisierung und
Mobilität.
(254) Städte und Gemeinden sind die Orte, an denen sich unser Zusammenleben abspielt, an
denen Demokratie anschaulich und lebendig wird. Kommunen brauchen daher eine
aufgabengerechte Finanzausstattung. „Wer bestellt, bezahlt“ – dieses Konnexitätsprinzip
gilt. Wenn Kommunen Aufgaben übertragen werden, brauchen sie dafür auch zusätzliche Mittel.
Außerdem brauchen viele Kommunen eine Altschuldenhilfe sowie ein Investitionsprogramm
Daseinsvorsorge, um vor Ort Gestaltungsspielräume zu erhalten.
Rechtsstaat und Sicherheit
(255) Erst wenn sich Menschen sicher fühlen, leben sie frei, selbstbestimmt und in Würde.
Sicherheit muss für alle gleich garantiert sein, egal, wo jemand wohnt, was jemand glaubt,
wen jemand liebt, wie jemand aussieht oder woher jemand und die eigenen Vorfahren kommen.
Erst unsere Grundrechte und ihre Durchsetzung können allen Menschen Sicherheit geben. In
einer unfreien Gesellschaft ist niemand sicher. Freiheit und Sicherheit bedingen sich.
(256) Der Rechtsstaat ist der Garant für die Gewährleistung von Bürger*innen- und
Menschenrechten sowie der vielfältigen Demokratie. Ein funktionierender Rechtsstaat
bedeutet: Alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz und haben dieselben Rechte und Pflichten.
Der Rechtsstaat schützt die Grund- und Abwehrrechte der oder des Einzelnen gegenüber
staatlichen Eingriffen und exekutivem Handeln. Damit dieser Rechtsstaat funktioniert,
braucht es eine unabhängige und gut ausgestattete Justiz, die in der Lage ist, Recht zu
sprechen, exekutive, behördliche oder legislative Maßnahmen effektiv zu prüfen und
gegebenenfalls wirksam zu korrigieren. Vertrauen in den Rechtsstaat setzt wirksame
Rechtsdurchsetzung für alle voraus.
(257) Gleichheit vor dem Recht verlangt auch, dass sich wirtschaftliche und
gesellschaftliche Machtverhältnisse nicht im Rechtssystem fortsetzen. Der Rechtsstaat
ermöglicht kollektiven Rechtsschutz, schützt Whistleblowing, Verbraucher*innen,
Produzent*innen und kleinere Unternehmen effektiv gegen wirtschaftliche Übermacht.
(258) Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte haben mit dem Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Grundrechtecharta ein starkes Fundament.
Doch auch ein Fundament muss gepflegt und modernisiert werden. Die Verfassung definiert
unser Gemeinwesen als wehrhafte Demokratie. Demokratie ist unsere Stärke und ihr
konsequenter Schutz ist handlungsleitend.
(259) Damit Rechtsstaatlichkeit in den europäischen Demokratien nicht noch weiter unter
Druck gerät, muss der Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta auf nationales Recht
ausgeweitet werden. So erhalten alle EU-Bürger*innen die gleichen einklagbaren Grundrechte.
In Mitgliedstaaten, in denen die Unabhängigkeit der Justiz und die Freiheit der Medien nicht
ausreichend gewährleistet sind, sollen entsprechende Mittel stattdessen von der Europäischen
Kommission direkt an Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen vergeben werden.
(260) Die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, gehört zu den
wichtigsten Aufgaben des Rechtsstaates. Jede*r hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt.
Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Dies ernst zu nehmen bedeutet ein Ende des privaten
Besitzes von tödlichen Schusswaffen, mit Ausnahme von Jäger*innen. Illegaler Waffenbesitz
muss geahndet werden.
(261) Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für die liberale Demokratie und die Sicherheit
in Deutschland. Rassismus, der von rechtsextremistischen Netzwerken und Verfassungsfeinden
in den und außerhalb der Parlamente geschürt wird, ist der geistige Nährboden für
terroristische Anschläge. Die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen muss Priorität für
alle Sicherheitsorgane haben.
(262) Rassismus – und jede andere Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit – führt
dazu, dass viele Menschen in Deutschland nicht sicher sind. Damit bedroht er auch die
Grundwerte der Demokratie. Dieser Menschenverachtung muss überall entgegengetreten werden,
ob in Parlamenten, im Netz, auf der Straße oder im Alltag, auch mit den Mitteln des
Strafrechts. Es bedarf einer nachhaltigen Bildungs- und Präventionsarbeit, welche die
Ursachen von Menschen- und Demokratiefeindlichkeit erforscht und beseitigen hilft.
Diskriminierung verletzt, und zwar unabhängig davon, ob sie beabsichtigt ist oder nicht.
Antirassismus benötigt die Perspektive und Expertise von Menschen mit Rassismuserfahrung.
(263) Islamismus stellt sich gegen Demokratie, Menschenrechte und Freiheit. Der Staat muss
in der Lage sein, jede Form von Terror und Fundamentalismus abzuwehren. Dazu gehören neben
sicherheitspolitischen Maßnahmen auch Prävention und Deradikalisierungsprogramme in aktiver
Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendeinrichtungen und Religionsgemeinschaften.
(264) Der Schutz unserer Verfassung und der Grundwerte ist unser aller Auftrag. Es gilt, die
Aufgaben des Verfassungsschutzes durch einen institutionellen Neuanfang zu trennen:
einerseits Gefahrenerkennung und Spionageabwehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln,
andererseits die Beobachtung von demokratie- und menschenfeindlichen Bestrebungen mit
wissenschaftlichen Methoden unter der ausschließlichen Nutzung von öffentlichen Quellen. Es
braucht eine starke parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste.
(265) Polizei und Sicherheitsorgane garantieren die Sicherheit im Innern. Sichere
öffentliche Räume ermöglichen Freiheit und Begegnung und sind damit Grundlage für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wie jede öffentliche Institution ist die Polizei auf das
Vertrauen der Bürger*innen angewiesen. Dafür braucht sie eine diskriminierungssensible Aus-
und Weiterbildung, eine gute Ausstattung und ausreichend Personal – in der Stadt und auf dem
Land. Als sichtbarer Arm des staatlichen Gewaltmonopols ist sie in besonderem Maße den
Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verpflichtet. Bei Fehlverhalten müssen
Fehler, strafbares Verhalten und strukturelle Mängel ohne falsche Rücksichten aufgeklärt und
geahndet werden.
(266) Eine faktenbasierte Kriminal- und Sicherheitspolitik, die auf Prävention, Rechtsstaat
und Information setzt, ist Leitbild. Sie koordiniert Verantwortung und geht den notwendigen
Umbau der Sicherheitsarchitektur an. Anlasslose Massendatenspeicherung schränkt individuelle
Freiheitsrechte der Bürger*innen ein.
(267) Durch den grenzüberschreitenden Ausbau der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz durch
gemeinsame europäische Polizeiteams, ein Europäisches Kriminalamt und europäische
Staatsanwaltschaften wird in der Sicherheitspolitik zunehmend europäisch koordiniert und
kooperiert. Bei der Reform der föderalen Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden werden
einheitliche Standards geschaffen, so dass verstärkt gemeinsam ermittelt werden kann.
(268) Strafrecht als schärfster Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte darf nur
äußerstes Mittel sein, denn es ist nicht das Allheilmittel zur Lösung gesellschaftlicher
Probleme aller Art. Damit das Strafrecht wirkt und Sicherheit schafft, müssen Haftbefehle
zügig vollzogen werden. Zum Schutz vor Straftaten braucht es gut ausgestattete
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte und dadurch eine hohe Entdeckungs- und
Verurteilungswahrscheinlichkeit für alle Straftäter*innen, sowohl in der analogen als auch
in der digitalen Welt. Damit die Justiz gut funktionieren kann, muss sie in der Lage sein,
sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Deswegen ist das Strafrecht zu entrümpeln, indem
Bagatellstraftaten wie Schwarzfahren entkriminalisiert werden. Straf- und Asylrecht müssen
klar voneinander getrennt werden. Im Bereich des Strafvollzugs soll Resozialisierung im
Mittelpunkt stehen.
(269) Eine wehrhafte Demokratie muss sich auch online schützen. Demokratische
Willensbildungsprozesse dürfen nicht durch intransparente Social-Media-Kampagnen, den
Einsatz von Troll-Armeen und automatisierte Computerprogramme (Bots) sowie weitreichende IT-
Angriffe von Regierungen, Geheimdiensten oder ihnen nahestehenden Gruppierungen manipuliert
werden. Hierfür braucht es Digitalkompetenz in den zuständigen Behörden, gesetzliche
Transparenzverpflichtungen, klare internationale Übereinkünfte und eine rechtsstaatliche
Verfolgung über Ländergrenzen hinweg.
(270) Die Rechtsdurchsetzung muss auch im Netz umfassend gegeben sein. Hass im Netz trifft
gerade Frauen und diskriminierte Gruppen besonders stark. Wenn sich Verbrechen ins Internet
verlagern, müssen auch die Ermittlungsfähigkeiten, entsprechend der analogen Welt, unter
Wahrung des Rechtsschutzes, auf das Netz ausgerichtet sein.
(271) Jede dritte Frau wird einmal in ihrem Leben Opfer von körperlicher oder sexualisierter
Gewalt. Bildung, Aufklärung, ein Rechtsanspruch auf Schutz und eine verlässliche
Infrastruktur aus Beratungs- und Schutzeinrichtungen können Gewalt gegen Frauen und Mädchen
verhindern. Dazu gehört auch Prävention und eine Täterarbeit, die überkomme
Männlichkeitsbilder kritisch hinterfragt. Männer, insbesondere Jungen, die von
(sexualisierter) Gewalt betroffen sind, brauchen eigene Hilfs-, Beratungs- und
Schutzangebote.
(272) Der Rechtsstaat zeigt sich in einer bürgerorientierten, leistungsstarken und für alle
zugänglichen öffentlichen Verwaltung und der Möglichkeit zu einem effektiven Rechtsweg gegen
ihre Entscheidungen. Für verlässliche, transparente Behörden braucht es regelmäßige Fort-
und Weiterbildungen und eine angemessene finanzielle, personelle und strukturelle
Ausstattung. Ein notwendiger Baustein besteht darin, dass sich die Verwaltung umfassend
qualifiziert, digitalisiert und automatisiert und ressortübergreifend arbeitet. Öffentliche
Verwaltung muss auf Augenhöhe mit finanziell mächtigen Interessen in Konzernen und Banken
agieren.
(273) Staatliche Institutionen müssen für die Vielfalt der Gesellschaft stehen.
Institutionelle Diskriminierung, insbesondere Rassismus, ist trotz formaler rechtlicher
Gleichheit für viele Bürger*innen Realität. Es bleibt eine wichtige Aufgabe, durch Vielfalt
und Repräsentanz sowie mit Sensibilisierungsprogrammen und Monitoring dafür zu sorgen, dass
staatliche Strukturen alle Bürger*innen schützen und gleich behandeln. Dabei bedarf es der
Expertise von und der Unterstützung durch rassismuskritische und postmigrantische
Organisationen.
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sind. Entsprechend sollte im nächsten Schritt ein bundesweites Wahlrecht ab 16 Jahren gelten und es sollten weitere Beteiligungsmöglichkeiten auf allen Ebenen ausgebaut werden.
(245) Recht und Politik sind heute in Deutschland und weltweit weitgehend menschenzentriert. Daher sind innovative Wege nötig, um auch die Umwelt und Tiere mit ihren berechtigten Belangen besser zu repräsentieren. Zivilgesellschaftliche Gruppen des Tier- und Umweltschutzes leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit und zur demokratischen Entscheidungsfindung. Ihr oft ehrenamtliches Engagement honorieren und fördern wir.
Kapitel 5: Demokratie stärken
Rechte und Zugänge
(226) Demokratie ermöglicht ein Leben in Würde und Freiheit. Vielfältige Demokratie
bedeutet, dass wir als Gesellschaft unsere Lebensumstände mit gleichen
Beteiligungsmöglichkeiten gemeinsam gestalten. Souverän eines demokratischen Rechtsstaates
sind die Staatsbürger*innen, der Verantwortungsbereich der Demokratie ist die gesamte
Bevölkerung. Demokratie ist nicht auf einen formalen Prozess reduzierbar, sondern
Leitprinzip für ein Miteinander in gleicher politischer Freiheit.
(227) Freiheitsrechte und Minderheitenschutz werden im demokratischen Rechtsstaat durch eine
unabhängige Justiz und die Bindung der Exekutive an Recht und Gesetz garantiert. Der freie
und gleiche Zugang zum Recht muss daher für alle gewährleistet sein.
(228) Staatliche Daseinsvorsorge, die Beseitigung von Armut und Diskriminierung, der Zugang
zu Bildung und öffentlicher Meinungs- und Willensbildung sowie ein ausreichendes Maß an Zeit
für politische Beteiligung gehören zu einer freiheitlichen und vielfältigen Demokratie.
(229) Die Folgen demokratischer Entscheidungen reichen oft über den regionalen oder
nationalen Rahmen hinaus. Daher müssen die globalen Auswirkungen in Entscheidungsprozessen
immer berücksichtigt werden. Globalisierung erfordert transnationale demokratische
Handlungsfähigkeit. Nur mit fairem Interessensausgleich und demokratischer globaler
Kooperation können wir richtige und wirksame Antworten auf globale Herausforderungen geben.
Um demokratische Handlungsfähigkeit in einer globalisierten Welt zu stärken, soll sich die
EU perspektivisch weiterentwickeln zu einer Föderalen Europäischen Republik.
(230) Demokratie ohne Meinungsfreiheit ist undenkbar. In der Demokratie kann jeder Mensch
seine Meinung frei äußern und jede*r muss Widerspruch zur eigenen Meinung aushalten. Hass
und Hetze sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
(231) Demokratie ist angewiesen auf Demokrat*innen. Die Freiräume einer starken und
lebendigen Zivilgesellschaft sind zu schützen. Demokratie beginnt vor Ort. Ohne
bürgerschaftliches Engagement und vielfältige Ehrenämter würde unser Gemeinwesen nicht
funktionieren. Demokratie lebt von Menschen, die sich für andere engagieren und unser
Gemeinwesen mitgestalten – in Bürgerinitiativen und Parteien, in Vereinen, Feuerwehren und
Kirchen, in NGOs, Gewerkschaften und Unternehmen, bei Demonstrationen, im Sportverein und in
Bewegungen. Solches Engagement ist der Kitt, der unsere pluralistische Gesellschaft
zusammenhält. Gemeinnützigkeit muss umfassend rechtlich abgesichert werden – auch
dahingehend, dass sich gemeinnützige Organisationen politisch einbringen und engagieren
können.
(232) Friedlicher zivilgesellschaftlicher Protest ist eine wichtige Ressource in einer
lebendigen Demokratie.
(233) Politische Bildung ist Grundlage für eine funktionierende Demokratie. Die Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen, politische Bildung und partizipative Bildungsinstitutionen zur
Stärkung demokratischer Kompetenzen sind Grundlage für den Fortbestand der demokratischen
Gesellschaft.
(234) Die beste Verteidigung der parlamentarischen Demokratie ist ihre Weiterentwicklung. Es
gilt, der Verknöcherung demokratischer Institutionen und Verfahren entgegenzuwirken, um die
Demokratie lebendig zu halten. Einem Vertrauensverlust und der Dominanz einseitiger
Interessenslagen in demokratischen Prozessen kann durch Offenheit für neue
Beteiligungsmöglichkeiten begegnet werden.
(235) Um sich demokratisch engagieren und sich souverän und selbstbestimmt entscheiden zu
können, braucht es die Möglichkeit zur unabhängigen Information. Transparenzgesetze beugen
Korruption vor und sorgen für mehr Möglichkeiten der demokratischen Kontrolle. Digitale
Plattformen, die nicht von kommerziellen Interessen gesteuert sind, unabhängiger
Journalismus in freien Medien, ein unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk sowie solide
Medienbildung von Kindesbeinen an sind Impfschutz gegen demokratiefeindliche Kampagnen und
Fake News.
(236) Voraussetzungen für Demokratie sind ein gewaltfreier Diskurs und die Akzeptanz der
Menschenwürde sowie der unverletzlichen und unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte. Eine
Gesinnung, die der oder dem Einzelnen ihre bzw. seine individuellen Bedürfnisse und
Interessen abspricht und die definieren will, wer dazugehört und wer nicht, ist
undemokratisch. Rassismus und Ausgrenzung widersprechen der Idee von politischer Gleichheit.
Zivilcourage und rechtsstaatliche Maßnahmen gegen Hass und Entmenschlichung sind zentral für
die Wehrhaftigkeit der vielfältigen Demokratie.
(237) Die Interessen von Menschen, die sozial an den Rand gedrängt sind, die kaum Zugang zu
guter Bildung haben oder die unter den Anstrengungen von prekärer Arbeit leben, sind häufig
unterrepräsentiert. Eine Garantie auf ein Existenzminimum, ausreichend Zeit für politische
Beteiligung sowie die Möglichkeit zur sozialen und kulturellen Teilhabe sind notwendige
Bedingungen für Demokratie.
(238) Unser Wirtschaftssystem unterliegt Werten und Regeln. Wirtschaftliche
Staatsbürger*innen-Rechte sind Teil der individuellen demokratischen Rechte. Die sozial-
ökologische Marktwirtschaft ist über betriebliche Mitbestimmung, Aktionär*innen-Beteiligung
sowie gewerkschaftliche Vertretung organisiert. All das braucht starke Gewerkschaften. Im
Sinne einer Wirtschaft, die dem Gemeinwohl dient, soll selbstverständlich sein, dass alle
Stakeholder und Betroffenen ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen erhalten.
(239) Verdeckte, einseitige Einflussnahme wirtschaftlich machtvoller Interessen gefährdet
die Demokratie. Für klare Schranken sorgen Transparenz von beispielsweise personellen
Verflechtungen oder Nebentätigkeiten politischer Entscheidungsträger*innen sowie ein
verpflichtendes Lobbyregister und die entschiedene Verfolgung von Korruption. So kann
Lobbyismus von finanzstarken Akteur*innen, der anderen Interessen politische Spielräume
nimmt und für unfaire Aushandlungsprozesse sorgt, kontrollier- und sanktionierbar werden.
(240) Die Ausbildung einer transnationalen und europäischen Öffentlichkeit ist eine wichtige
Voraussetzung für eine funktionierende Zusammenarbeit und die Demokratisierung der EU.
Repräsentanz und Beteiligung
(241) Über Repräsentation und demokratisch geregelte Verfahren können sich Meinungen,
Interessen und Vorstellungen zu Entscheidungen und Mehrheiten angemessen und gerecht
bündeln. Das ist Grundlage demokratischer Machtausübung. Die parlamentarische Demokratie
schafft so legitime Herrschaft der Menschen über sich selbst.
(242) Grundprinzip der Demokratie ist, dass diejenigen, die Entscheidungen für andere
treffen, von diesen legitimiert, also gewählt werden müssen. Repräsentationsdefizite machen
die parlamentarische Demokratie angreifbar. Ein demokratisches Miteinander muss die
Voraussetzungen für sein Fortbestehen immer wieder neu schaffen und Ausschlüssen und
Repräsentationsdefiziten in den eigenen Strukturen entgegenwirken. Eine vielfältige
Gesellschaft muss sich in ihren demokratischen Institutionen und Einrichtungen abbilden. Wer
hier dauerhaft seinen Lebensmittelpunkt hat, soll die Möglichkeit haben, an Wahlen und
Abstimmungen teilzunehmen.
(243) Frauenrechte sind der Gradmesser der Demokratie. Frauen sollen an allen demokratischen
Prozessen gleichberechtigt beteiligt und angemessen in den Parlamenten und
gesellschaftlichen Führungspositionen vertreten sein. Voraussetzung hierfür sind neben
klaren gesetzlichen Regelungen Lebensbedingungen, die es ermöglichen, Erwerbsarbeit sowie
Familien-, gesellschaftliche und politische Arbeit zu vereinbaren.
(244) Unsere Demokratie hat ein erhebliches Repräsentationsdefizit, wenn Millionen
Jugendliche und Kinder ausgeblendet werden, obwohl sie von Geburt an Staatsbürger*innen
sind. Entsprechend sollte im nächsten Schritt ein bundesweites Wahlrecht ab 16 Jahren gelten
und es sollten weitere Beteiligungsmöglichkeiten auf allen Ebenen ausgebaut werden.
(245) Recht und Politik sind heute in Deutschland und weltweit weitgehend menschenzentriert. Daher sind innovative Wege nötig, um auch die Umwelt und Tiere mit ihren berechtigten Belangen besser zu repräsentieren. Zivilgesellschaftliche Gruppen des Tier- und Umweltschutzes leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit und zur demokratischen Entscheidungsfindung. Ihr oft ehrenamtliches Engagement honorieren und fördern wir.
(245) Parlamente sind zentrale Orte der politischen Debatte und das Rückgrat unserer
vielfältigen Demokratie. Abgeordnete brauchen Unabhängigkeit und starke Kontrollrechte
gegenüber der Regierung. Parlamentarismus braucht das Ringen um beste Lösungen zwischen
Regierung und Opposition. Gleichzeitig trägt inhaltliche Zusammenarbeit abseits von starren
Fraktionsgrenzen wie im Europaparlament und in anderen europäischen Parlamenten zum Finden
dieser Lösungen bei. Für das Vertrauen in demokratische Verfahren ist es zentral, die
Nachvollziehbarkeit von Regeln, Prozessen und Ergebnissen gewährleisten zu können.
(246) Ziel einer lebendigen Demokratie ist es, möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zu
geben, ihre konkrete Lebensrealität und ihre Zukunft aktiv mitzugestalten. Demokratie
braucht Parteien. Sie sind der Ort, wo Menschen ihre politischen Haltungen, Interessen und
Ziele organisieren und diese in die öffentliche und parlamentarische Auseinandersetzung
tragen können. Parteien wirken bei der Meinungsbildung mit, bündeln Interessen und
Werthaltungen und treten in einen demokratischen Wettstreit zur Besetzung von Parlaments-
und Staatsämtern.
(247) Parteien brauchen eine auskömmliche staatliche Finanzierung. Parteispenden von
Unternehmen sind immer auch Einflussnahme und Lobbyismus. Spenden an Parteien von
natürlichen Personen sind mit einer jährlichen Obergrenze zu versehen, um die Unabhängigkeit
von ökonomisch mächtigen Interessen zu garantieren. Solange Unternehmensspenden erlaubt
sind, sprechen wir uns für eine Begrenzung der Wahlkampfbudgets von Parteien aus.
(248) Direkte Beteiligungsmöglichkeiten bereichern die repräsentative Demokratie. Mit
Bürger*innen-Räten soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten Themen die
Alltagsexpertise von Bürger*innen noch direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen.
Zufällig ausgewählte Bürger*innen beraten in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete
Fragestellung und erarbeiten Handlungsempfehlungen und Impulse für die öffentliche
Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Es gilt sicherzustellen, dass die
Teilnehmenden sich frei, gleich und fair eine Meinung bilden können und dass ihnen
ausreichend Raum für eine intensive Auseinandersetzung mit der Fragestellung gegeben wird.
Bürger*innen-Räten kommt eine rein beratende Funktion für die öffentliche Debatte und
Gesetzgebung zu. Regierung und Parlament müssen sich mit den Ergebnissen auseinandersetzen,
ihnen aber nicht folgen. Bürger*innen-Räte können auf Initiative der Regierung, des
Parlaments oder als Bürgerbegehren zu einer konkreten Fragestellung eingesetzt werden. Das
soll auch auf Bundesebene möglich sein.
Föderale Europäische Republik
(249) Die Herausforderungen unserer Zeit können wir nur gemeinsam meistern. Daher brauchen
wir eine gestärkte politische Europäische Union. Es gilt, die EU im Zuge weiterer
Integrationsschritte gemeinsam mit den europäischen Bürger*innen zu stärken und
perspektivisch zur Föderalen Europäischen Republik weiterzuentwickeln.
(250) Die Föderale Europäische Republik schafft einen Rahmen, in dem sich nicht einzelne
mächtige Interessen oder Regierungen durchsetzen, sondern das Allgemeinwohl. In ihr werden
gleiche Rechte für alle Bürger*innen über die EU-Grundrechtecharta verbindlich garantiert,
und zwar unabhängig davon, in welchem Land der Republik jemand lebt. So wird die
Souveränität der Bürger*innen gestärkt. Es gilt das Prinzip der Subsidiarität, wonach
Aufgaben und Zuständigkeiten auf der jeweils untersten möglichen Ebene – Kommune, Land,
Bund, EU – behandelt werden.
(251) Der zentrale Ort für alle europäischen Entscheidungen ist das Parlament. Es ist in
einem Zweikammersystem zusammen mit dem Rat ein gleichberechtigter Teil der gesetzgebenden
Gewalt. Das Prinzip der Mehrheitsentscheidungen soll ausgeweitet werden, so dass die EU
gemeinschaftlich handlungsfähig ist und einzelne Staaten eine gemeinsame Politik nicht
blockieren können. Das Europäische Parlament wird ermächtigt, selbst Gesetze auf den Weg zu
bringen, alle Politikbereiche der Union und das Budget zu kontrollieren. Die EU-Kommission
soll in der Föderalen Europäischen Republik Teil eines parlamentarischen Regierungssystems
sein. Der Haushalt speist sich auch aus eigenen Mitteln und wird vom Europäischen Parlament
beschlossen. Er verfügt über eigene Steuereinnahmen und ist groß genug, um makroökonomisch
zu stabilisieren und in schweren Krisen Zuschüsse in die nationalen Haushalte zu leisten.
Bundesstaat
(252) Demokratische Politik funktioniert von unten nach oben. Dörfer und Städte, in denen
wir leben, geben Halt in einer komplexen Welt, daher sind Kommunen zu stärken. Die Regionen
brauchen auf europäischer Ebene mehr Einfluss und Gewicht. Demokratische Entscheidungen
müssen so nah wie möglich an den Bürger*innen getroffen werden und immer dort, wo sie am
besten zu verwirklichen sind – in den Gemeinden und Städten, auf Landesebene, in den
Nationalstaaten oder auf Ebene der EU.
(253) Kooperationen zwischen den Ländern und zwischen den Kommunen sollen gestärkt werden.
Sinnvoll sind sie da, wo sie zu Effizienz- und ökologischen Gewinnen und gleichwertiger
Versorgung führen, etwa bei gemeinsamen Gewerbe- und Baugebieten, regionaler
Daseinsvorsorge, Klimaschutz und Bewältigung der Klimafolgen, bei Digitalisierung und
Mobilität.
(254) Städte und Gemeinden sind die Orte, an denen sich unser Zusammenleben abspielt, an
denen Demokratie anschaulich und lebendig wird. Kommunen brauchen daher eine
aufgabengerechte Finanzausstattung. „Wer bestellt, bezahlt“ – dieses Konnexitätsprinzip
gilt. Wenn Kommunen Aufgaben übertragen werden, brauchen sie dafür auch zusätzliche Mittel.
Außerdem brauchen viele Kommunen eine Altschuldenhilfe sowie ein Investitionsprogramm
Daseinsvorsorge, um vor Ort Gestaltungsspielräume zu erhalten.
Rechtsstaat und Sicherheit
(255) Erst wenn sich Menschen sicher fühlen, leben sie frei, selbstbestimmt und in Würde.
Sicherheit muss für alle gleich garantiert sein, egal, wo jemand wohnt, was jemand glaubt,
wen jemand liebt, wie jemand aussieht oder woher jemand und die eigenen Vorfahren kommen.
Erst unsere Grundrechte und ihre Durchsetzung können allen Menschen Sicherheit geben. In
einer unfreien Gesellschaft ist niemand sicher. Freiheit und Sicherheit bedingen sich.
(256) Der Rechtsstaat ist der Garant für die Gewährleistung von Bürger*innen- und
Menschenrechten sowie der vielfältigen Demokratie. Ein funktionierender Rechtsstaat
bedeutet: Alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz und haben dieselben Rechte und Pflichten.
Der Rechtsstaat schützt die Grund- und Abwehrrechte der oder des Einzelnen gegenüber
staatlichen Eingriffen und exekutivem Handeln. Damit dieser Rechtsstaat funktioniert,
braucht es eine unabhängige und gut ausgestattete Justiz, die in der Lage ist, Recht zu
sprechen, exekutive, behördliche oder legislative Maßnahmen effektiv zu prüfen und
gegebenenfalls wirksam zu korrigieren. Vertrauen in den Rechtsstaat setzt wirksame
Rechtsdurchsetzung für alle voraus.
(257) Gleichheit vor dem Recht verlangt auch, dass sich wirtschaftliche und
gesellschaftliche Machtverhältnisse nicht im Rechtssystem fortsetzen. Der Rechtsstaat
ermöglicht kollektiven Rechtsschutz, schützt Whistleblowing, Verbraucher*innen,
Produzent*innen und kleinere Unternehmen effektiv gegen wirtschaftliche Übermacht.
(258) Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte haben mit dem Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Grundrechtecharta ein starkes Fundament.
Doch auch ein Fundament muss gepflegt und modernisiert werden. Die Verfassung definiert
unser Gemeinwesen als wehrhafte Demokratie. Demokratie ist unsere Stärke und ihr
konsequenter Schutz ist handlungsleitend.
(259) Damit Rechtsstaatlichkeit in den europäischen Demokratien nicht noch weiter unter
Druck gerät, muss der Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta auf nationales Recht
ausgeweitet werden. So erhalten alle EU-Bürger*innen die gleichen einklagbaren Grundrechte.
In Mitgliedstaaten, in denen die Unabhängigkeit der Justiz und die Freiheit der Medien nicht
ausreichend gewährleistet sind, sollen entsprechende Mittel stattdessen von der Europäischen
Kommission direkt an Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen vergeben werden.
(260) Die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, gehört zu den
wichtigsten Aufgaben des Rechtsstaates. Jede*r hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt.
Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Dies ernst zu nehmen bedeutet ein Ende des privaten
Besitzes von tödlichen Schusswaffen, mit Ausnahme von Jäger*innen. Illegaler Waffenbesitz
muss geahndet werden.
(261) Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für die liberale Demokratie und die Sicherheit
in Deutschland. Rassismus, der von rechtsextremistischen Netzwerken und Verfassungsfeinden
in den und außerhalb der Parlamente geschürt wird, ist der geistige Nährboden für
terroristische Anschläge. Die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen muss Priorität für
alle Sicherheitsorgane haben.
(262) Rassismus – und jede andere Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit – führt
dazu, dass viele Menschen in Deutschland nicht sicher sind. Damit bedroht er auch die
Grundwerte der Demokratie. Dieser Menschenverachtung muss überall entgegengetreten werden,
ob in Parlamenten, im Netz, auf der Straße oder im Alltag, auch mit den Mitteln des
Strafrechts. Es bedarf einer nachhaltigen Bildungs- und Präventionsarbeit, welche die
Ursachen von Menschen- und Demokratiefeindlichkeit erforscht und beseitigen hilft.
Diskriminierung verletzt, und zwar unabhängig davon, ob sie beabsichtigt ist oder nicht.
Antirassismus benötigt die Perspektive und Expertise von Menschen mit Rassismuserfahrung.
(263) Islamismus stellt sich gegen Demokratie, Menschenrechte und Freiheit. Der Staat muss
in der Lage sein, jede Form von Terror und Fundamentalismus abzuwehren. Dazu gehören neben
sicherheitspolitischen Maßnahmen auch Prävention und Deradikalisierungsprogramme in aktiver
Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendeinrichtungen und Religionsgemeinschaften.
(264) Der Schutz unserer Verfassung und der Grundwerte ist unser aller Auftrag. Es gilt, die
Aufgaben des Verfassungsschutzes durch einen institutionellen Neuanfang zu trennen:
einerseits Gefahrenerkennung und Spionageabwehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln,
andererseits die Beobachtung von demokratie- und menschenfeindlichen Bestrebungen mit
wissenschaftlichen Methoden unter der ausschließlichen Nutzung von öffentlichen Quellen. Es
braucht eine starke parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste.
(265) Polizei und Sicherheitsorgane garantieren die Sicherheit im Innern. Sichere
öffentliche Räume ermöglichen Freiheit und Begegnung und sind damit Grundlage für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wie jede öffentliche Institution ist die Polizei auf das
Vertrauen der Bürger*innen angewiesen. Dafür braucht sie eine diskriminierungssensible Aus-
und Weiterbildung, eine gute Ausstattung und ausreichend Personal – in der Stadt und auf dem
Land. Als sichtbarer Arm des staatlichen Gewaltmonopols ist sie in besonderem Maße den
Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verpflichtet. Bei Fehlverhalten müssen
Fehler, strafbares Verhalten und strukturelle Mängel ohne falsche Rücksichten aufgeklärt und
geahndet werden.
(266) Eine faktenbasierte Kriminal- und Sicherheitspolitik, die auf Prävention, Rechtsstaat
und Information setzt, ist Leitbild. Sie koordiniert Verantwortung und geht den notwendigen
Umbau der Sicherheitsarchitektur an. Anlasslose Massendatenspeicherung schränkt individuelle
Freiheitsrechte der Bürger*innen ein.
(267) Durch den grenzüberschreitenden Ausbau der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz durch
gemeinsame europäische Polizeiteams, ein Europäisches Kriminalamt und europäische
Staatsanwaltschaften wird in der Sicherheitspolitik zunehmend europäisch koordiniert und
kooperiert. Bei der Reform der föderalen Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden werden
einheitliche Standards geschaffen, so dass verstärkt gemeinsam ermittelt werden kann.
(268) Strafrecht als schärfster Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte darf nur
äußerstes Mittel sein, denn es ist nicht das Allheilmittel zur Lösung gesellschaftlicher
Probleme aller Art. Damit das Strafrecht wirkt und Sicherheit schafft, müssen Haftbefehle
zügig vollzogen werden. Zum Schutz vor Straftaten braucht es gut ausgestattete
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte und dadurch eine hohe Entdeckungs- und
Verurteilungswahrscheinlichkeit für alle Straftäter*innen, sowohl in der analogen als auch
in der digitalen Welt. Damit die Justiz gut funktionieren kann, muss sie in der Lage sein,
sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Deswegen ist das Strafrecht zu entrümpeln, indem
Bagatellstraftaten wie Schwarzfahren entkriminalisiert werden. Straf- und Asylrecht müssen
klar voneinander getrennt werden. Im Bereich des Strafvollzugs soll Resozialisierung im
Mittelpunkt stehen.
(269) Eine wehrhafte Demokratie muss sich auch online schützen. Demokratische
Willensbildungsprozesse dürfen nicht durch intransparente Social-Media-Kampagnen, den
Einsatz von Troll-Armeen und automatisierte Computerprogramme (Bots) sowie weitreichende IT-
Angriffe von Regierungen, Geheimdiensten oder ihnen nahestehenden Gruppierungen manipuliert
werden. Hierfür braucht es Digitalkompetenz in den zuständigen Behörden, gesetzliche
Transparenzverpflichtungen, klare internationale Übereinkünfte und eine rechtsstaatliche
Verfolgung über Ländergrenzen hinweg.
(270) Die Rechtsdurchsetzung muss auch im Netz umfassend gegeben sein. Hass im Netz trifft
gerade Frauen und diskriminierte Gruppen besonders stark. Wenn sich Verbrechen ins Internet
verlagern, müssen auch die Ermittlungsfähigkeiten, entsprechend der analogen Welt, unter
Wahrung des Rechtsschutzes, auf das Netz ausgerichtet sein.
(271) Jede dritte Frau wird einmal in ihrem Leben Opfer von körperlicher oder sexualisierter
Gewalt. Bildung, Aufklärung, ein Rechtsanspruch auf Schutz und eine verlässliche
Infrastruktur aus Beratungs- und Schutzeinrichtungen können Gewalt gegen Frauen und Mädchen
verhindern. Dazu gehört auch Prävention und eine Täterarbeit, die überkomme
Männlichkeitsbilder kritisch hinterfragt. Männer, insbesondere Jungen, die von
(sexualisierter) Gewalt betroffen sind, brauchen eigene Hilfs-, Beratungs- und
Schutzangebote.
(272) Der Rechtsstaat zeigt sich in einer bürgerorientierten, leistungsstarken und für alle
zugänglichen öffentlichen Verwaltung und der Möglichkeit zu einem effektiven Rechtsweg gegen
ihre Entscheidungen. Für verlässliche, transparente Behörden braucht es regelmäßige Fort-
und Weiterbildungen und eine angemessene finanzielle, personelle und strukturelle
Ausstattung. Ein notwendiger Baustein besteht darin, dass sich die Verwaltung umfassend
qualifiziert, digitalisiert und automatisiert und ressortübergreifend arbeitet. Öffentliche
Verwaltung muss auf Augenhöhe mit finanziell mächtigen Interessen in Konzernen und Banken
agieren.
(273) Staatliche Institutionen müssen für die Vielfalt der Gesellschaft stehen.
Institutionelle Diskriminierung, insbesondere Rassismus, ist trotz formaler rechtlicher
Gleichheit für viele Bürger*innen Realität. Es bleibt eine wichtige Aufgabe, durch Vielfalt
und Repräsentanz sowie mit Sensibilisierungsprogrammen und Monitoring dafür zu sorgen, dass
staatliche Strukturen alle Bürger*innen schützen und gleich behandeln. Dabei bedarf es der
Expertise von und der Unterstützung durch rassismuskritische und postmigrantische
Organisationen.
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