In diesem Absatz steht einiges zur sozialen Absicherung, zur Förderung, aber nichts zur Vergütung der selbständigen KünstlerInnen wie auch der sozialversicherungspflichtigen Angestellten im Kulturbereich. Konzepte für faire Vergütungen, Mindestlöhne und Mindesthonorare müssen in den nächsten Jahren entwickelt und umgesetzt werden.
Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | BAG Kultur (dort beschlossen am: 08.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.Z-01-261-2 |
Eingereicht: | 09.10.2020, 11:00 |
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