Veranstaltung: | 45. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | GSP Grundsatzprogramm |
Antragsteller*in: | BAG Frieden und Internationales (dort beschlossen am: 27.09.2020) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | redaktionelle Umsetzung an mit AS geeinten Stellen |
Eingereicht: | 09.10.2020, 07:33 |
GSP-01/02: DEUTLICHE UNTERSCHEIDUNG DER BEGRIFFE „EUROPA“ UND „EUROPÄISCHE UNION“ (EU) IM GRUNDSATZPROGRAMM
Antragstext
Die Begriffe „Europa“ und „Europäische Union“ (EU) müssen im Grundsatzprogramm je nach
Bezugnahme noch konsequenter unterschieden werden, als dies bisher schon geschieht; sie
dürfen auch gelegentlich nicht gleichbedeutend verwendet werden, selbst wenn dies in der –
politischen – Umgangssprache häufig vorkommt. So können auch Uneindeutigkeiten vermieden
werden. Sinngemäß gilt dies ebenso für das Adjektiv „europäisch“: Seine Verwendung ist nur
angemessen, wenn es eindeutig nicht nur um die EU geht. Eigennamen wie „das Europäische
Parlament“ oder „die Föderale Europäische Republik“ sind davon ausgenommen.
Begründung
Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU ist die gleichbedeutende Verwendung der Begriffe „Europa“ und „Europäische Union“ noch weniger angemessen als vorher schon. Neben den 27 Staaten der Europäischen Union verzeichnet der Europarat 21 europäische Nicht-EU-Staaten. Dazu gehören sehr kleine Staaten wie Andorra, Montenegro, Albanien und Liechtenstein sowie mittlere Staaten wie die Ukraine, Norwegen und die Schweiz. Belarus ist - wegen der Todesstrafe - nur Beitrittskandidat. Einige dieser Staaten haben intensive Beziehungen zur EU bzw. sind Beitrittskandidaten. Die bedeutendsten Nicht-EU-Staaten des Europarats sind Großbritannien – nach dem Brexit - und Russland, zu dem die EU – und besonders auch die Ukraine – sich in einer Situation erheblicher Konflikte und Spannungen befindet.
Siehe auch den Beschluss der BAG Frieden vom 20.2.2020: https://gruene-frieden.de/userspace/BV/bag_frieden/Dokumente/Beschluesse/A4NEU3_EUROPA_UND_EURO-PAEISCHE_UNION_BESSER_UNTERSCHEIDEN.pdf
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