Veranstaltung: | 45. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 24.08.2020) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 26.08.2020, 09:02 |
S-02: Streichung Antragsberechtigung der Ortsmitgliederversammlungen
Antragstext
Änderung der Satzung in § 13 (7)
§ 13 (7) alt
„Antragsberechtigt sind die Orts- und Kreismitgliederversammlungen bzw.
Kreisdelegiertenversammlungen, …“
wird geändert in
§ 13 (7) neu
„Antragsberechtigt sind die Kreismitgliederversammlungen bzw. Kreisdelegiertenversammlungen,
…“
Begründung
Die Zahl der oft sehr kleinen Ortsverbände steigt durch das Mitgliederwachstum steigt. Allein in Bayern wurden über 100 neue Ortsverbände gegründet. Darüber hinaus besteht keine Chancengleichheit bei der Antragstellung, weil es in vielen Kreisverbänden keine Ortsverbände gibt. Da die Kreisverbände auch die Delegierten zur BDK wählen, sind diese auch die Ebene, um inhaltliche Aufschläge zu diskutieren. Mit der vorgeschlagenen Änderung stärken wir deshalb die Ebene der Kreisverbände.
Die Regelungen zur Antragsberechtigung der Gremien wie Kreisversammlungen, BAGen oder LaVos wird nicht geändert.
Bei uns werden Entscheidungen auf informierter und diskutierter Grundlage getroffen. Das bedeutet, dass Anträge oder auch Änderungsanträge schon vor der Entscheidung diskutiert werden müssen – nicht die ganze Debatte kann beim Parteitag passieren. Die Mindestzahl von Antragssteller*innen sichert, dass die Ideen für unsere Politik nicht im stillen Kämmerlein entstehen, sondern schon vorher besprochen werden.
weitere Antragsteller*innen
Änderungsanträge
- S-02-007 (Philipp Schmagold (KV Kiel), Eingereicht)
- S-02-007-2 (Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf), Eingereicht)
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