Veranstaltung: | 45. Bundesdelegiertenkonferenz Karlsruhe |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 24.08.2020) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 26.08.2020, 09:06 |
S-03: Fristen
Antragstext
Änderung Satzung §13 (8):
„Anträge, die auf der Bundesversammlung behandelt werden sollen, müssen mindestens (alt 6)
neu 8 Wochen vor der Bundesversammlung dem Bundesvorstand vorliegen und umgehend online
veröffentlicht werden.“
in Verbindung mit
Änderung Satzung §13 (2):
Der Bundesvorstand beruft die Bundesversammlung in der Regel (alt 8) neu 10 Wochen vorher
durch schriftliche Information der Kreisverbände unter Beifügung der vorläufigen
Tagesordnung ein. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Frist verkürzt werden. Zu
Personenwahlen muss mindestens (alt 8) neu 10 Wochen vor Beginn der Bundesversammlung
eingeladen werden.
Begründung
Die verlängerten Fristen ermöglichen es Parteimitgliedern, über einen längeren Zeitraum Änderungsanträge zu stellen, sowie der Antragskommission, mit weniger Zeitdruck die Änderungsanträge zu bewerten und mit den Antragsteller*innen zu verhandeln. Entsprechend wird die Einladungsfrist vorgezogen und die Geschäftsordnung angepasst.
weitere Antragsteller*innen
Änderungsanträge
- S-03-011 (KMV Dithmarschen (beschlossen am: 28.09.2020), Zurückgezogen)
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