Warum sind eigentlich die LAGen nicht antragsberechtigt?
Hier findet doch eine thematisch konzentriertere Arbeit als auf Kreisebene statt. Das könnte ein angemessener Ausgleich für die Streichung der Antragsberechtigung von Ortsverbänden sein und diese Änderung akzeptabel machen.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Satzungsänderungsantrag: | Streichung Antragsberechtigung der Ortsmitgliederversammlungen |
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Antragsteller*in: | Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) und 34 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 30.08.2020, 11:38 |
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