Dem Vorschlag des Grünen-Bundesvorstandes, dass alle Ortsmitgliederversammlungen nicht mehr antragsberechtigt sein sollen, sollten wir nicht entsprechen. Dies schwächt unsere innerparteiliche demokratische Beteiligungsmöglichkeit zusätzlich, denn nicht alle Mitglieder besuchen die Kreismitgliederversammlungen (KMV) und ob sich auf der KMV dann jedes Thema behandeln lässt, für das auf einer Ortsmitgliederversammlung Zeit gefunden wird, steht auch auf einem anderen Blatt.
Aber hier können wir dem Bundesvorstand insoweit entgegenkommen, dass wir innerhalb des Antragsrechtes der Ortsmitgliederversammlungen ein Quorum akzeptieren: Fünf Prozent der Mitglieder des jeweilgen Ortsverbandes oder mehr müssten demnach anwesend sein, damit der betreffende Ortsverband Anträge an die BDK stellen kann. Ein genereller Ausschluss der Ortsverbände ist nicht verhältnismäßig: Lösungen suchen OHNE demokratische Beteiligungsmöglichkeiten zurückzufahren, das ist richtig GRÜN.
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