Antrag: | Kapitel 5: Demokratie stärken |
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Antragsteller*in: | Grüne Jugend Bundesvorstand (beschlossen am: 09.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 09.10.2020, 18:12 |
GSP.D-01-231-2: Kapitel 5: Demokratie stärken
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 231 bis 239:
(265) Polizei und Sicherheitsorgane garantieren die Sicherheit im Innern. Sichere öffentliche Räume ermöglichen Freiheit und Begegnung und sind damit Grundlage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Polizei schützt die Sicherheit und die Grundrechte der Menschen. Wie jede öffentliche Institution ist die Polizeisie dafür auf das Vertrauen von allen Teilen der Bürger*innenGesellschaft angewiesen. DafürSie braucht sie eine diskriminierungssensible Aus- und Weiterbildung, eine gute Ausstattung und ausreichend Personal – in der Stadt und auf dem Land - sowie unabhängige Polizeibeauftragte. Als sichtbarer Arm des staatlichen Gewaltmonopols ist siedie Polizei in besonderem Maße den Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verpflichtet. Bei Fehlverhalten müssen Fehler, strafbares Verhalten und strukturelle Mängel ohne falsche Rücksichten aufgeklärt und geahndet werden. Polizeiliches Handeln ist kein Ersatz für gesellschaftliche Problemlösungen.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 231 bis 239:
(265) Polizei und Sicherheitsorgane garantieren die Sicherheit im Innern. Sichere öffentliche Räume ermöglichen Freiheit und Begegnung und sind damit Grundlage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wie jede öffentliche Institution ist die Polizei auf das Vertrauen der Bürger*innen angewiesen. Dafür braucht sie eine diskriminierungssensible Aus- und Weiterbildung, eine gute Ausstattung und ausreichend Personal – in der Stadt und auf dem Land. Als sichtbarer Arm des staatlichen Gewaltmonopols ist sie in besonderem Maße den Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verpflichtet. Bei Fehlverhalten müssen Fehler, strafbares Verhalten und strukturelle Mängel ohne falsche Rücksichten aufgeklärt und geahndet werden.
(265) Als sichtbarer Arm des staatlichen Gewaltmonopols müssen die Befugnisse der Polizei besonders eng an Transparenz und demokratische Kontrolle geknüpft sein. Dafür bedarf es unabhängiger Polizeibeauftragter und Ermittlungsstellen, Kennzeichnungspflicht für alle Polizist*innen sowie eine diskriminierungssensible Aus- und Weiterbildung. Bei Fehlverhalten müssen Fehler, strafbares Verhalten und strukturelle Mängel ohne falsche Rücksichten aufgeklärt und geahndet werden. Polizeiliches Handeln kann jedoch immer nur Symptome von gesellschaftlichen Problemen bekämpfen, nicht aber ihre Ursachen lösen. Daher steht für uns die Prävention und Deeskalation gesellschaftlicher Konflikte im Vordergrund unseres politischen Handelns.
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