Ursprüngliche Begründung der Antragsteller*in an die BAG:
Die EU hat Staaten und Gesellschaften, die in zwei Weltkriegen verfeindet waren, in wirtschaftliche und politische Kooperation gebracht und maßgeblich zu deren Aussöhnung beigetragen. Sie hat auch in den Erweiterungen nach 1990 als Friedensprojekt gewirkt. Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind wichtige Werte, die auch in der Europäischen Grundrechte-Charta bzw. im Lissabon-Vertrag genannt werden. Gegenwärtig werden einige davon in der Nachbarschaftspolitik (noch) nicht erfüllt, z.B. in der Agrar-, Klima und Außenwirtschaftspolitik, und auch die Migrationspolitik ist dringend reformbedürftig. Die Herausforderung liegt darin, die EU nun auch in ihren Außenbeziehungen als „Friedensprojekt“ zu entwickeln bzw. mit Leben zu füllen. Dafür muss man – ohne Schwarzmalerei - aktuelle Defizite klar benennen und nicht so tun, als wäre die EU schon jetzt ein globales Friedensprojekt. Sie bildet aber einen wichtigen Referenzpunkt auch für Friedens- und Menschenrechtsaktivist*innen im globalen Süden und hat daher mit der nötigen Offenheit und Augenhöhe durchaus Potenzial, sich dorthin zu entwickeln.
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