Es besteht in Deutschland immer noch eine gesetzliche Lücke für Barrierefreiheit bei öffentlichen Dienstleistungen und Gütern durch Private. Diese müssen, wie dies durch die UN Behindertenrechtskonvention vorgesehen ist und wie es in anderen Ländern übliche Praxis ist, durch eine Verpflichtung auf angemessene Vorkehrungen ihren angemessenen Beitrag fürs Gemeinwohl leisten.
Antrag: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | Sprecher*innenrat der Bundesarbeitsgemeinschaften (dort beschlossen am: 19.09.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 26.09.2020, 10:35 |
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