Während jede*r selbst Webseiten betreiben kann sind Plattformen in der Regel kommerzielle Unternehmen. Über diese finden aber inzwischen große Teile gesellschaftlicher Willensbildungsprozesse statt. Dabei unterliegen sie aber den Vertragsbedingungen der Plattformen, die mitunter sehr willkürliche Beschränkungen enthalten und die Organisation erschweren oder unmöglich machen. Die Nutzer*innen haben jenseits der Nichtteilnahme keine Möglichkeiten der Einflussnahme. Da Plattformen aber zu monopolistischen Strukturen neigen und Wettbewerb kaum vorhanden ist, sind die Nutzer*innen ohne Einfluss. Wenn Plattformen aber immer wichtiger werden für die Gesellschaft, muss die Gesellschaft auch die Möglichkeit erhalten, Einfluss auf die Plattformen zu nehmen.
Antrag: | Kapitel 3: Fortschritt gestalten |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 08.10.2020) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: GSP.W-01-090-2 |
Eingereicht: | 09.10.2020, 19:50 |
Kommentare