Anmerkung:
Die Aufgabenvielfalt und Bedeutung der Schwerbehindertenvertretungen hat in den letzten Jahrenzugenommen. Die Schwerbehindertenvertretung ist Interessenvertreter der schwerbehinderten Arbeitnehmer*innen und hat u.a. die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die im Sozialgesetzbuch, neuntes Buch verankerten Rechte für diesen Personenkreis gewahrt werden. Nur dort, wo eine funktionierende Schwerbehindertenvertretung besteht, können die Rechte und Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen gemäß den u.a. gesetzlichen Vorgaben überwacht und eingehalten werden. Diese Aufgabe kann nicht nur vom Arbeitgeber und den Betriebsräten erfüllt werden. Daher sollte bei Ziffer 279 auch die Schwerbehindertenvertretung explizit aufgeführt werden.
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