Die bisherige Formulierung ist nicht eineindeutig und lässt die Interpretation zu, dass zum Beispiel homöopathische Leistungen weiterhin von den Kassen auf Kosten der Solidargemeinschaft übernommen werden können. Die ergänzende Formulierung stellt klar, dass nur Leistungen von der Solidargemeinschaft übernommen werden, deren medizinische Wirksamkeit nach wissenschaftlichen Standards erforscht wurde und die über den Placebo-Effekt hinaus wirken. In der Verantwortung für den Nachweis der medizinischen Wirksamkeit über den Placebo-Effekt hinaus nach wissenschaftlichen Standards für ein Produkt bzw. eine Leistung ist der Hersteller bzw. Anbieter.
Antrag: | Kapitel 4: Zusammen leben |
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Antragsteller*in: | Christian Storch (KV Berlin-Pankow) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 19%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 26.09.2020, 13:42 |
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